hat sie schon
Hi,
Hallo.
zahlt eine Rechtsschutzversicherung in der Regel die
Gerichtskosten auch dann, wenn der Versicherungsnehmer zwar
gewinnt, aber der Gegner die eidesstattliche Versicherung
unterschrieben hat und der Versicherungsnehmer somit auf den
Kosten sitzen bleiben würde?
Ja. In diesem Beispielfall, in welchem der VN ja der Kläger ist und demnach die Gerichtskosten (GK) vorzuschießen hat, hat doch die RV schon bezahlt. D.h. sie hat die Kosten schon vorgeschossen, an den RA sein Honorar inkl. der GK.
Gewinnt der VN und der Beklagte hat alle Kosten zu tragen, fließt das geld zurück. Ist aber nichts zu holen, wars das (erstmal). Die Forderung bleibt ja weiter bestehen.
Danke,
Martin
Im übrigen heißt die abgegebene EV ja nicht, das nichts zu holen ist bzw., dass auf ewig nichts zu holen ist. Es ist eine Momentaufnahme, mehr nicht. Obgleich sicher ist, dass der, der sie abgibt, tatsächlich am Ende ist, sonst würde er sich nicht freiwillig zum registrierten Schuldner machen.
MfG