Zahlt rechtsschutzversicherung bei klage gegen untermieter?

ich wohne seit 2 jahren in einer eheähnlichen gemeinschaft. nun versuche ich seit über 3 monaten den partner aus meiner wohnung zu bekommen. erster versuch schlug fehl, weil ich falsche kündigungsfrist hatte. nun habe ich mit richtiger frist zum 31,11 gekündigt. bisher keine anstalten sich eine wohnung zu suchen! falls er nun die erneute frist auch ignoriert, kann ich mir einen anwalt nehmen, den meine rechtsschutzversicherung bezahlt? ich musste meine 10 jahre alte tochter schon zum vater geben, damit sie das alles nicht mitbekommt… und möchte diese natürlich schnellst möglich wieder bei mir haben. daher würde ich gern einen anwalt mithinzuziehen, damit das ganze schnellst möglich über die bühne geht. auch, weil ich, wenn es zulange dauert selber meine wohnung nicht mehr halten kann, weil ich keinen kindesunterhalt mehr bekomme und auf absehbare zeit mit sicherheit unterhalt an den vater zahlen muß!

Hallo,
also zunächst: ich bin kein Experte für Rechtsfragen. Aber trotzdem ein Rat: gehen Sie entweder zum Mieterschutzverein oder zu einem Fachanwalt, und zwar so schnell es geht, da es offensichtlich sonst massiven Ärger/Kummer für Sie gibt!
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung das bezahlt, hängt davon ab, was in Ihrer Police alles eingeschlossen ist. Am Besten nachlesen oder auch einfach die Versicherung direkt anrufen und fragen!
Gruß, Zita

was bisher möglich ist, hab ich über die öffentliche rechtsauskunft abgeklärt… sprich welche frist ich nehmen mußte und bis wann zustellen. mit ablauf der frist sagte man mir kann ich klage einreichen. und ja- ärger ist es… es schafft mich grad. daher ja meine frage, ob anwalt evtl von rechtsschutz gezahlt wird. denn sonst ist es leider ein finanzielles problem für mich. bin alleinerziehend und somit alleinverdiener und es reicht man grade so… aber- danke für die schnelle antwort… ich werd versuchen montag meine rechtsschutzversicherung zu erreichen. denn langsam schafft es mich dermassen, das ich froh wäre, wenn ich es einem anwalt übergeben kann ohne das es mein finanzielles aus bedeutet.

Das ist ne Frage für deinen Versicherer

Hallo,

fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherung, ich kann hier nicht weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
V.Weiser

Hallo! Sie können doch einfach Ihre Rechtschutzversicherung anrufen und fragen. Es gibt wohl verschiedene Versicherungen.Ich Weiß es nicht was Ihre alles abdeckt. Autorechtschutz sicher nicht. Also wenn der Ex-Partner keinen Untermietvertrag hat oder sonstiges dann können Sie einfach das Schloß auswechseln. Aber sonst ? Räumungsklage? Das kann alles sehr lange dauern! Wenn der Mann sooo gekränkt ist und wills nicht wahr haben. Ist vielleicht besser Sie ziehen aus. Nur mal so zur Überlegung.

Hallo,
unbedingt versuchen, d.h. bei der Versicherung anrufen. Viel Glück!
Gruß, Zita

Tut mir leid, mit Versicherungen kenne ich mich nicht aus. Da fragen Sie am besten Ihre Versicherung direkt.

MfG

Ich denke ja.
Du solltest es über die Rechtsschutzversicherung veruchen.
Dazu hat man ja Eine.
Grüße

mit ich zieh aus hab ich auch überlegt, aber da ich der mieter bin, würd mein vermieter mich weiter haftbar halten, wenn er nicht auszieht. das hat mir die öffentliche rechtsauskunft mitgeteilt. und einfach schlossaustauschen darf ich leider auch nicht! er hat nen freifahrtsschein, bis ich ihn rausgeklagt hab! ich zahl hier alle kosten, wohne nur noch im kinderzimmer und er macht sich im rest der wohnung breit und amüsiert sich köstlich! ich werde versuchen zu klären, ob die rechtsschutz es abdeckt, denn langsam überschreitet die situation meine kräfte. es geht seit 3 monaten so. und so wie die rechtslage aussieht, darf ich das noch bis mindestens ende oktober ertragen das er mich beschimpft und dergleichen. erst dann kann ich klage einreichen… da unsere gerichte ja bekanntlich gut zu tun haben, kann sich das hinziehen! daher hoffe ich, das ich zumindest über die versicherung mir einen anwalt nehmen kann, denn selber kann ich mir das nicht leisten derzeit

Hallo,

steht der Partner mit im Mietvertrag oder haben Sie mit ihm einen Untermietvertrag abgeschlossen?

Ich kenne ihre Rechtschutzversicherung nicht, aber die üblichen Rechtschutzversicherungen decken keinen Mieterschutz ab.

MfG P. Kunze

nein- er steht nicht im vertrag mit drin. aber da ich auch keinen untermietvertrag mit ihm abgeschlossen habe sagte mir die öffenltiche rechtsauskunft ich müsse ihm 3 monate kündigungsfrist einräumen. diese frist geht bis ende november. erst dann kann ich klage einreichen falls er dann noch immer nicht ausgezogen ist. und wie ich ihn einschätze mittlerweile gehe ich davon aus, das es so laufen wird. ich werde morgen versuchen meinen versicherungsvertreter zu erreichen. aber ich fürchte auch, das das nicht enthalten ist… und dann wirds ein schwerer weg bis er raus ist.

Hallo,

hier ein Link. der genau ihre Situation betrifft, die Antwort dort ist von einem Rechtsanwalt

http://www.frag-einen-anwalt.de/Darf-ich-als-alleini…

MfG P. Kunze

wenn eine rechtschutz vorhanden ist dann ab zum anwalt
der fall ist aus der ferne zu komplizkiert
da man nicht eiss ob ein untermietvertrag besteht oder nicht
ein anwalt kann sagen ob man koffer packen darf und das schoss austauschen
viel erfolg und vile grüße
über eine rückmeldung würde ich mich freuen

Einen Anwalt würde ich auf jeden Fall einschalten. Gut wäre für deine Situation, vorher Prozeßkostenhilfe zu beantragen, denn offensichtlich sind deine finanziellen Mittel begrenzt.
In dem Fall ist es bestimm auch möglich über einen Wohngeldantrag nachzudenken.
viel Erfolg

Hallo,

ob Ihre Rechtschutzversicherung einen Anwalt bezahlt, kann ich, ohne Ihren Vertrag zu kennen, nicht sagen. Da müssen Sie schon Ihren zuständigen Versicherungsmitarbeiter anrufen oder Ihre Versicherung anschreiben und den Fall schildern.

Tut mir leid, dass ich nicht helfen kann.

Grüße von
Helmut

hallo tanja !
die rechtliche lage in deiner situation ist sehr schwierig.

  1. zunächst stellt sich die frage ob du die hauptmieterin der wohnung bist.

  2. dann stellt sich die frage ob du mit deinem partner einen untermietvertrag mit genehmigung des vermieters abgeschlossen hast.

zu 1 solltest du tatsächlich die alleinige mieterin sein, steht es dir frei deinen partner so zu sagen jeder zeit raus zuschmeißen. egal ob untermietvertrag oder nicht.

zu 2. sollte der vermieter nichts von diesem untermietvertrag wissen, ist der eh unwirksam.

in beiden fällen solltest du auf jeden fall einen anwalt einschalten. vermutlich wird die rechtsschutz nicht eintreten. alledings denke ich mal das du prozesskostenhilfe erhältst.
die einzigste möglichkeit die du hast um gericht ärger und hohe kosten zu vermeiden ist die, das du deinen mietvertrag kündigst, zum vater ziehst und eine neue wohnung suchst. in dem fall erlischt der untermietvertrag automatisch.

zu der unterhaltsgeschicht kann ich noch folgendes sagen.
wie ich lese ist deine tochter 10 jahre alt und anscheinend bist du alleinerziehend. in dem fall ist der vater des kindes noch unterhaltsverpflichtet. kann er nicht zahlen, weil er alg II hat so springt das sozialamt ein. dort kannst du für deine tochter hilfe zum lebensunterhalt beantragen. das sozialamt wird sich dann den unterhalt vom kindsvater zurückholen.
das du dem kindsvater unterhalt zahlen musst halte ich für sehr abwegig da du alleinerziehend bist. darüber würde ich mir keinen kopf machen. wichtig wäre jetzt als erstes die wohndituation zu regeln, denn sollte diese situation eskalieren, schaltet sich wahrscheinlich auch das jugendamt ein in bezug auf deine tochter.
so, ich hoffe ich konnte dir in soweit helfen und würde mich freuen, mal von dir zu hören wie die sache ausgegangen ist.
l g vivien

Hallo Tanja,

in dieser Situation sollten Sie tatsächlich einen Rechtsbeistand aufsuchen.
Das wird nicht nur das Mietrecht betreffen.

Leider kann ich Ihnen dabei nicht helfen.

Gruß
Fred

Werter Fragesteller!
Ist Ihr Mietvertrag nur auf Ihren Namen ausgestellt, haben nur Sie diesen Vertrag unterschrieben?
Wenn dem so ist, kann Ihr bisheriger Lebensgefährte nur seine Koffer Packen und gehen.
Nutzen Sie den Rechtsweg indem Sie sich einen RA nehmen. Fristlose Kündigung unter Einhaltung der Fristen.
Noch eine Frage: " Hat Ihr bish. Partner Wohnrecht erlangt über Ihren Vermieter; das muss im Mietvertrag stehen; die Anzahl der Personen, die einziehen werden, in Ihrem Falle wären das drei, Ihre Tochter, Sie selbst und Ihr Partner. Sie brauchen einen Anwalt.
Obwohl ich kein Anwalt bin, auch kein Schiedsmann, rate ich Ihnen die Mietvertraglichen Festlegungen zu prüfen.
Steht Ihr Partner nicht im Mietvertrag, dann könne sie ihm den Koffer vor die Tür stellen.
Mit Freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Man oh man. Tüpen gibt es. Da hilft nur eins, russische Mafija ongagieren. Also mir würde da schon was einfallen. Z.b Tür abschliesen und Ihn einfach nicht reinlassen. wenn er Schlüsseldienst ruft, dann Polizei anrufen und sagen dass er Sie bedroht und beleidigt und bedrängt. Dass er nicht war heben will, dass Schluss ist. Sie werden Ihm raten zu gehen. Wenn er nicht aufhört nehmen die Ihn mit. Polizei glaubt eher den Frauen. Sie können Ihn frißtloss kündigen wegen Beleidigungen. Erzählen Sie die Situation im ganzen Haus. Rufen Sie mal im Treppenhaus nach Hilfe, bis jemand kommt und sagen Sie dass er Sie bedroht und Sie Angst haben. Rufen Sie das Jugendamt an und sagen Sie dass das Kind nicht nach Hause kommen kann wegen dem Tüpen. Oder erzählen Sie das Ihrem Vater. Ich denke der Tüp traut sich so was zu machen weil Sie sich dafür noch schämen und das nicht publick machen. Aber ich kann mich auch irren. Haben Sie einen großen Bruder? Freunde die Sie einladen können und Party machen und allen erzählen was das für ein Tüp ist. Na ja . Sie werden schon das richtige tun. Ich wünsche Ihnen alles gute.