beim Auswechseln des Heisswasserzählers im Bad ist es dem Monteur wohl aufgefallen das die Toilettenspülung leicht nachläuft nach dem Abzug. Er beauftragte deswegen einen Installationsfirma das zu reparieren. Wahrscheinlich konnte der Monteur den Zähler nicht wechseln deswegen. Der Mieter war nicht zuhause zu dem Zeitpunkt. Allerdings hatte der Nachbar einen Schlüssel um den Monteur in die Wohnung zu lassen. Die Frage ist nun wer das bezahlt? es ist ja eine neue Toillettenspülung montiert worden und das kostet bestimmt um die 50-100 Euro. Ein Nachbar meinte diese Kosten werden aufs ganze Haus umgelegt. Stimmt das? Es besteht kein schriftlicher Mietvertrag wo das drin stehen könnte da dieser schon vor 40 Jahren abgeschlossen wurde und es da wohl nicht üblich war alles schriftlich zu machen.
der Vermieter zahlt, da er es anschaffen muß, aber es könnte
auch sein, dass er versucht die 1 % Regelung anzuwenden, dann
zahlt der Mieter
jetzt mal ganz ehrlich, wenn man Deine Beiträge hier liest, so fragt man sich wirklich manchmal ob Du eine andere Version der § 535ff BGB zuhause hast. Ich will Dir ja keine Böswilligkeit unterstellen aber mit Hanlon’s razor kommst Du auch nicht wirklich besser weg.
Aber zur Frage:
Zuerst mal ist der Vermieter für Instandsetzungsarbeiten verantwortlich. Diese kann er auch nicht über die Nebenkostenabrechnung umlegen. Zwar könnte im Mietvertrag gültig vereinbart sein, dass solche Kleinreparaturen vom Mieter übernommen werden, veranlasst jedoch der Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfe (also der Monteur) ohne Kenntnis des Mieters eine solche Reparatur, so wage ich zu bezweifel, diese Kosten seien durch den Mieter zu tragen.