Hallo,
ich wohne seit 5 Monaten in meiner neuen Wohnung und habe dort so gut wie nie gekocht (an Gaszählerstand erkennbar).
Nun wurde festgestellt, dass der Gasschlauch zum Herd undicht ist. Der Herd wurde mit vermietet.
Wer muss nun die Kosten für einen neuen Gasschlauch und die Montage zahlen (laut Hausverwaltung wahrscheinlich ca. 70Euro)? Mein Vermieter verweist mich auf die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag.
Danke für die Hilfe.
Guten Tag!
Eine Reparatur zahlt immer derjenige, dem das Teil gehört. Wurde Ihnen der Herd vermietet, muß der VM die Koste tragen.
Gibt es eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, so kann der VM diese danach anwenden, dazu wurde ja ein Vertrag auch von Ihnen unterschrieben - wobei es keine Rolle spielt, ob und wie oft Sie den zu reparierenden Gegenstand nutzten.
Gruß
MK
Hallo,
leider ist die Aussage deines Vermieters richtig. Allerdings schau noch mal in deinen Mietvertrag wie hoch der Betrag dort ist( Sehr Wichtig ). Und verlange eine Rechnung der Firma die den Schlauch austauscht. Meistens sind die Fahrkosten schon höher. Und verlange eine Rechnung in der die Stunden des Handwerkers extra ausgewiesen sind. So treibst Du zwar die kosten hoch, doch dieses kann bedeuten, dass Du die Rechnung nicht bezahlen musst.
Noch eine Lösung wäre den Schlauch selber aus zu tauschen, so hast Du nur die Kosten für den Schlauch.
Viel Glück
Da Sie den Defekt erst jetzt bemerkt bzw. gemeldet haben, zieht die Kleinreparaturklausel! Sofern Sie beweisen können, dass der Schaden aus der Phase vor der Übernahme der Wohnung durch Sie bereits bestand und es sich insoweit um einen vom Vermieter arglistgig verschwiegenen verdecktzen Mangel gehandelt hat, dann wäre die Situation anders.
Hallo, der Vermieter ist im Recht. Dieses hätten Sie bei der Übergabe prüfen können, damit hätte er den Mangel beheben müssen.
mfg helmut
Leider hat der Vermieter recht mit seiner Aussage.
Wenn die Reklamation innerhalb der ersten fünf Tage erfolgt wäre, sähe der Fall anders aus. So aber sind immerhin fünf Monate vergangen !
Hallo,
da die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag steht, musst Du diese „Kleinreparatur“ selbst zahlen. Wenn Du allerdings nachweisen kannst, dass der Schlauch bereits bei Einzug defekt war (Übergabeprotokoll), dann muss der Vermieter die Reparatur zahlen.
Gruß
Udo
Hallo Planerin789,
so ein von den Technischen Aufsichtsbehörden (TÜV, VDE usw.) approbierter Gasschlauch hat eine Lebensdauer von ca. 10 Jahren.
Sie sind vor 5 Monaten eingezogen und haben den Gasherd als Bestandteil des Mietvertrages gemietet - bestehen Sie aus diesem Grunde darauf, dass der Schlauch vom Vermieter ersetzt wird.
Die Kleinreparaturklausel greift hier nicht, da Sie zu kurze Zeit hier wohnen und der Schlauch offenbar bei Bezug schon sehr alt war. Ansonsten würde ich den Gasherd rausschmeissen und elektrisch kochen.
Der Vermieter ist für die Sicherheit der gesamten technischen Anlage verantwortlich (Strom, Wasser, Abwasser, Gas) . Die gesamte Gas-Anlage gehört generell mindestens ein mal im Jahr eingehend durch Fachleute geprüft. Ansonsten sitzen Sie auf einer Bombe.
Wenn er dies nicht tut, dann verletzt er seine Sorgfaltspflicht !
Scheinbar ist er sich der Tragweite der Angelegenheit gar nicht so recht bewusst - vielleicht wartet er auf den grossen Bums - heisse Sanierung nennt man das.
Beste Grüsse
hardy
Zahlen Sie den Schlauch. Wenn die Kleinreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag steht, hat der Vermieter recht. Auch wenn Sie nicht kochen, kann ein Schlauch mit der Zeit undicht werden.
Herta Bassauer
hallo,
sorry,war im Urlaub
Klausel hin oder her. Das ist sein Herd,und er muß ihn in einen guten Zustand übergeben,und dafür sorgen,das nix passiert.
lisa