Hallo,
mir wurde mein Motorrad umgefahren.
Der Schaden beläuft sich lt. Gutachten auf 2300 €
inkl. Aurbeitsaufwand von je 86 €/h.
Jetzt möchte ich mir den Betrag auszahlen lassen.
Zahlt die Versicherung die arbeitszeit auch aus oder wird diese einbehalten ?
Bei einem Freund von mir wurde sie mit ausbezahlt.
Bei dem Auto meiner Eltern nicht.
Beide Unfälle der Autos wurden selbst verursacht, im Gegensatz zu meinem Unfall.
Danke für die schnelle Hilfe im Vorraus
Hallo,
Sie dürfen nach Kostenvoranschlag abrechnen und da ist der Arbeitsaufwand enthalten.
Da jeder Versicherer es anders handhabt kann es sein das die MWSt. abgezogen wird - aber das kann ja egal sein…!
Wenn ich noch etwas tun kann dann lassen Sie es mich wissen vielleicht auch wenns mal um eine Angebotsanfrage geht!!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
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Hallo,
da kenne ich mich leider nicht aus.
Gruß,
Micha
Hallo,
lege der Versicherung das Gutachten genau so vor und verlange die Auszahlung der Gesamtsumme. Eine Kürzung wäre wohl nicht gerechtfertigt.
Viel Glück!
Vita
Hallo,
man kann nach gutachten abrechnen, dann bekommt man den ermittelten wert minus mehrwertsteuer, sollte man nun selber reparieren und man kauft ein ersatzteil mit rechnung kann man die hier geflossene mwst geltend machen, zusätzlich kann man nach erfolgter reparatur mit einer nachbesichtigung durch einen sachverständigen diese bestätigen lassen und dann den in dem GA ausgewiesene reparaturdauer als nutzungsausfall finanziell geltend machen -wenn kein leihfahrzeug genutzt wurde, sollte das fzg. nach dem unfall nicht fahrbereit gewesen sein steht einem hier auch geld zu, (dann gibt es noch eine wertminderung (hauptsächlich für pkw´s)) alles sachen bei denen man gerne mal einiges an geld verschenkt,
gruß mario
hallo,
grundsätzlich kannst du die angeführten Fälle nicht vergleichen. Es muss unterschieden werden, Kaskoschaden oder Haftpflichtschaden - sprich Fremdverschulden oder Eigenverschulden.
Bei einem Kaskoschaden kann die Versicherung auf eine Reparatur sprich Rechnungslegung bestehen, muss einer Ablöse nicht zustimmen!
Bei einem Haftpflichtschaden, wie in deinem Fall, hast du als Anspruchsteller die Wahlmöglichkeit Ablöse oder Reparatur auf Rechnungslegung.
Jedoch muss hier das Vers. VG in Betracht gezogen werden - es darf keine Bereicherung stattfinden.
Das bedeutet, wenn du keine Reparatur durchführst, ist es als Bereicherung zu bewerten, somit mußt du mit einem Abzug in Höhe von rund 20% 30 % der festgestellten Schadenssumme rechnen.
Als Ablöse ist mit ca. 1.700,00 bis 1.900,00 zu rechnen.
Bei einer Abrechnung nach Gutachten sollten Sie auch den Arbeitsaufwand mit erstattet bekommen.
Allerdings wird Ihnen aller Voraussicht nach die Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt.
MfG
Stephan Brückner
Hallo,
ja, es ist möglich, den Gutachten-Betrag auszahlen zu lassen, sofern die Versicherung keine berechtigten Einwände gegen die Höhe hat.
Dieser Vorgang nennt sich „fiktive Abrechnung“. Bezahlt wird der Gesamtbetrag der im Gutachten ermittelt wurde (also auch die Arbeitsleistung), aber ohne MWSt. Diese wird nur dann erstattet, wenn die tatsächliche Reparatur durch Rechnung nachgewiesen wird - sonst fällt die MWSt ja gar nicht an.
Gleichfalls besteht Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung nur, wenn wirkl. rep. wurde.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo!
Es handelt sich dabei um eine sogenannte „fiktive Abrechnung“. Dazu gibt es im Netz unzählige Infos.
Einfach mal googlen…!
Hallo,
das liegt allein im Ermessen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Warum wird nicht in der Schadenabteilung der betreffenden Versicherung nachgefragt?
M.f.G.
Horst Heydeck
Versicherungsmakler
Hallo,
wenn man nach Gutachten abrechnen möchte, die sogenannte fiktive Abrechnung, dann zahlt die Versicherung im Reparaturfall die Nettoreparaturkosten, inklusive der Arbeitszeit, aus. Die Mehrwertsteuer würde erst gegen Nachweis zahlt, spricht nach dem Einreichen einer Reparaturrechnung. Bei einem Totalschaden wäre der Wiederbeschaffungs- und Restwert dann Abrechnungsrelevant.
Viele Grüße
Roland