Nach einem Brandfall (Versicherungsschaden durch Schwelbrand) waren umfassende Reparaturen an der Elektroanlage fällig. Ich habe eine Abtretung an den Elektromeisterbetrieb getätigt, der den Schaden beheben sollte und von der Versicherung direkt bezahlt wurde. Ein Jahr später stellte sich (mit Expertengutachten belegt) raus, dass die Reparatur unvollständig war und der Kostenvoranschlag des Handwerkers von vornherein viel zu niedrig angesetzt war. Die Versicherung behauptet, sie muss nicht mehr zahlen (obwohl durch den Pfusch akute Brand- und dadurch Lebensgefahr besteht). Stimmt das, zumal der Schadensfall noch nicht verjährt ist? Erschwerend kommt hinzu, das der Elektromeister seinen Betrieb aufgegeben hat und nicht mehr nachbessern kann – und die neu beauftragte Firma ihr Geld haben will. Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Britta-Ulrike
bezahlt wurde. Ein Jahr später stellte sich (mit
Expertengutachten belegt) raus, dass die Reparatur
unvollständig war und der Kostenvoranschlag des Handwerkers
von vornherein viel zu niedrig angesetzt war.
Was war der Anlaß für dieses Expertengutachten ? Hier sieht es mir nach einer fehlerhaften Arbeit aus, die vom Auftragnehmer in Ordnung gebracht werden müßte (was er ja nicht mehr kann).
Die Versicherung behauptet, sie muss nicht mehr zahlen
Das wäre auch meine erste Idee, denn der damalige Schaden wurde behoben und ein weiterer ist noch nicht entstanden.
obwohl durch den Pfusch akute Brand- und dadurch Lebensgefahr besteht).
Wenn die Versicherung nicht fehlerhaftes Arbeiten veranlaßt hat, ist das nicht ihr Problem.
Stimmt das,
Ich würde vermuten, ja.
zumal der Schadensfall noch nicht verjährt ist?
Was heißt das ?
Erschwerend kommt hinzu, das der Elektromeister seinen Betrieb aufgegeben
Wann ? Er hat noch eine Nachhaftung über das Betriebsende hinaus.
Hall,
ergänzend zu der Auskunft von Nordlicht,
stellt sich mir noch die Frage:
hat der Elektromeister seinen Betrieb völlig aufgegeben, oder wurde dieser von einem anderen übernommen ?
Auf jeden Fall Kontakt mit dem Elektromeister aufnehmen,
denn dieser ist noch in der Haftung.
Gruß Merger
Hallo Nordlicht,
zunächst einmal herzlichen Dank für deine Antwort! Anlass des Expertengutachtens vor dem Hintergrund eines drohenden Rechtsstreits war, dass die Sicherungen andauernd heraussprangen.
So musste ich einen anderen Handwerksbetrieb zur Behebung beauftragen. Da stellte sich dann heraus, dass der ursprüngliche Kostenvoranschlag viel zu niedrig war, der eigentliche ursprüngliche, von der Versicherung also nicht vollständig bezahlte Schaden sogar doppelt so hoch. Der pfuschende Elektriker muss inzwischen die ihm gezahlte Summe zurückerstatten (stottert er ab) – mit Ausnahme der Leistungen, die er wirklich erbracht hat. Es geht jetzt aber um die Summe, die noch offen ist wegen des von Anfang an fehlerhaften Kostenvoranschlags.
Hier die Daten: Brand Juli 2009.
Betriebsaufgabe des pfuschenden Elektromeisters: Januar 2010.
Expertengutachten: April 2011.
Ich bin gespannt, ob sich durch diese Antworten neue Hoffnung für mich ergeben kann und danke nochmals ganz herzlich!
Moin Merger,
ein herzliches Danke für die Antwort! Der Betrieb wurde völlig aufgegeben. Der pfuschende Elektromeister zahlt jetzt das an Geld zurück, was er laut Expertengutachten abgerechnet, aber nicht geleistet hat. Könnte also alles im grünen Bereich sein… Im Wesentlichen geht es jedoch nicht um diesen betrügerischen Pfusch, sondern um den von Anfang an falschen Kostenvoranschlag, der halb so hoch war, wie er hätte sein müssen. Es kann doch nicht sein, dass ich als „Brandgeschädigte“ auf diesen Kosten sitzen bleibe. Denn sollte in der Tat der Elektromeister für seinen fehlerhaften KV haften müssen und die ausstehenden Kosten, die er nicht erkannte, haften sollen, läuft es auf Klage und Prozess hinaus. Und das dicke, absehbare Ende wäre, das bei dem Elektromeister nichts zu holen wäre.
Hallo Britta,
Betriebsaufgabe des pfuschenden Elektromeisters: Januar 2010.
dann sollte er noch in der Haftung sein. Ob das was nützt, ob er überhaupt zahlungsfähig ist, kann ich naturgemäß nicht einschätzen.
GRuß
Nordlicht