Zahlt Versicherung bei Wasserschaden

Guten Tag,

folgendes ist mir passiert:

Ich hatte die Waschmaschine laufen und nach einer gewissen Zeit mein 9 Monate altes Baby ins Bett gebracht. Da sie sehr unruhig war, bin ich bei ihr geblieben. Während dieser Zeit hat die Waschmaschine abgepumpt. Der Schlauch lag in der Badewanne und muss bei dem Druck irgendwie herausgesprungen sein. Als ich den Schaden bemerkte, habe ich sofort versucht alles zu trocknen und habe alle Fenster geöffnet, um für eine schnellstmögliche Trocknung zu sorgen. Leider ist das Parkett dennoch beschädigt worden (der halbe Flur). Zahlt die Versicherung den Schaden? HAbe sowohl eine Haft- als auch eine Hausratversicherung. Des weiteren will mein Vermieter jetzt den gesamten FLur gemacht haben, obwohl das Parkett schon diverse Gebrauchsschäden aufweist. Können die das Verlangen? Lt. der Parkettfirma wird man leicht farbliche Unterschiede erkennen.

Danke

In den Versicherungsbedingungen steht nur, das ich in der Wohnung anwesend sein muss. Nicht aber das meine Sitzposition so gewählt werden muss das ich das momentan betriebene Gerät (Ausnahme der Küchenherd wenn eine Pfanne mit Fett, Öl,… erhitzt wird )ständig im Blickfeld habe.
Die Waschmaschine war sicher schon des öfteren in Betrieb und der Ablaufschlauch immer in der Badewanne. Daher gibt es auch keinen Grund anzunehmen das es zu einem Wasserschaden kommt.
Der entstandene Schaden wird somit von der Hausratsversicherung bezahlt. Je nach Variante zum Neuwert oder zum Zeitwert. Die Haftpflicht übernimmt die Schäden die „Dritten“ enstanden sind - z.B. Nachbarn.
Der Vermieter kann, wenn sie das Mietverhältnis lösen die Renovierung des schadhaften Bodens verlangen. Nicht aber eine Gesamtrenovierung. Die Kosten für die Renovierung der Schäden die durch eine „normale“ Abnützung des Mietobjekts enstehen sind ja Bestandteil des Mietzinses. Eine Gesamtrenovierung ist somit vom Vermieter zu bezahlen.

vielen Dank für die Antwort, diese war sehr hilfreich

Ihre Hausratversicherung wird prinzipiell nur für Schäden leisten, die an Ihrem eigenen Hab und Gut eingetreten sind.
Wenn Ihre Haftpflichtversicherung eine Deckung für Mietsachschäden vorsieht, wird diese Versicherung den entstandenen Schaden regulieren. Es sei denn, Ihnen wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
Art und Umfang der Entschädigung richtet sich in der Haftpflichtversicherung immer nach dem Zeitwert der zerstörten/beschädigten Sache.
In Ihrem konkreten Fall kann der Vermieter natürlich gerne den ganzen Flur neu verlegen lassen.
Ihre Versicherung wir allerdings nur für den Zeitwert (Neuwert - Abnutzung und Alter) des tatsächlichen Schadens leisten, den Rest muss der Vermieter aus eigeneer Tasche zahlen.
Will sich der Vermieter an Ihnen gütlich tun, melden Sie dies bitte ebenfalls Ihrer Haftpflichtversicherung!
Diese ist nicht nur zum Zahlen da, Sie wird ungerechtfertigte Forderungen (Für die kein Anspruch nach §823 BGB besteht) für Sie abwehren. Notfalls auch per Anwalt und vor Gericht.