mich interessiert, wie eine KFZ-Haftpflichtversicherung die Zeit zwischen Ende der Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges nach einem nichtverschuldeten Unfall mit Totalschaden und der Auszahlung der Schadenssumme reguliert.
Angenommen, man ist Geschädigter eines Unfalls und hat gm. DEKRA-Gutachten für neun Tage Anspruch auf einen Ersatzwagen, da es so lange dauern würde, bis man einen vergleichbaren Neuwagen organisieren könnte. Das Geld der Versicherung würde einem aber erst nach zwei, drei, vier Wochen ausgezahlt werden, mit der man das neue Fahrzeug finanzieren würde.
Letzendlich steht man dann für mehrere Wochen ohne Fahrzeug da. Oder reguliert die Haftpflicht des Unfallgegners diese Zeit auch irgendwie?
Letzendlich steht man dann für mehrere Wochen ohne Fahrzeug da.
Muß nicht sein. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten das zu vermeiden.
Oder reguliert die Haftpflicht des Unfallgegners diese
Zeit auch irgendwie?
Die Versicherung zahlt den Zeitraum, der im Gutachten steht. Wenn der Gutachter sagt, dass man innerhlab von 9 Tagen ein Ersatzfahrzeug beschaffen kann, kann man nicht mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Als Möglichkeiten kommt mir da nur eine Erhöhung des Dispos in Betracht, um eine Anzahlung für einen Neuwagen zu leisten. Oder die Kreditierung der Anzahlung durch die Bank des Autohauses, bei dem man sich einen Neuwagen zulegen würde.
Dachtest du daran? Oder gibt es noch andere Lösungen?
was ist denn der Grund für die 2-3-4 Wochen „Pause“?
Der Geschädigte kann auch Zinsen bzw. sonstige Kosten für eine Zwischenfinanzierung verlangen, allerdings hat er eine Schadenminderungspflicht, und durch ein einfaches Telefonat mit dem Versicherer könnte er das Problem wohl lösen… das Telefonat kostet zwischen 2 und 20 Cent und ist in der Kostenpauschale bereits enthalten.