am Wochenende brannte unsere Küche und es kam zu erheblichen Schäden so das die Wohnung nicht mehr zu Bewohnen ist.
Was war Passiert.Laut Polizei soll meine Tochter den Herd angemacht haben kurz bevor wir die Wohnung verliesen dies war gegen 14.40 um 15.50 wurde die Polizei verständigt durch Passanten.
Ich habe kurz vor verlassen der Wohnung noch eine Tasche auf dem Herd gepacktdiese aber mitgenommen. So dass die kleine wenn überhaupt in der letzten Sekunde vor Verlassen der Wohnung in der Küche gewesen sein kann…
Meine Frage handelt es sich hier um Grobe Fahrlässigkeit ? Zahlt die Versicherung ? Auf dem Herd stand nichts und es wurde auch nicht gehocht an diesem Tag…
behaupten kann die Polizei viel. Beweise sind dafür erforderlich und Aussagen. Wenn es die gibt dann wird es schwierig. Es hängt auch vom Alter deiner Tochter ab.
4
meine Tochter wird im September 2 die Aussage das es der Herd war kommt von der Spurensuche also Brandsachverständiger … was für Aussagen meinst du ich habe ausgesagt und so war es auch das ich kurz vor verlassen der Wohnung noch am Herd war Sachen eingepackt habe aus den Schränken etc.
Dann wird es natürlich schwer. Wenn der Sachverständige dass so feststellt, ist das für die Versicherungen ausschlaggebend. Und das Kind ist unter 7 Jahre somit deliktunfähig.
Da wird es juristisch heikel und deshalb wäre da ggf. ein Rechtsanwalt (Fachanwalt) der richtige Ansprechpartner
Gruß Mario
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
mir wurde gesagt das es eine schwierige Situation ist jedoch wurde mir gesagt das es für die Versicherung in diesem Falle schwierig werden würde Grobe Fahrlässigkeit zu beweisen da ich definitiv am Herd war.
Es ist eine Sache der Gebäude- und Hausratversicherung.
Sollte Ihnen ein Verschulden nachzuweisen sein, ist die Haftpflichtversicherung fuer die evtl. Regressansprueche zustaendig.
Die Einstufung " grobe oder leichte" fahrlaessigkeit ist nicht so einfach zu beantworten.
grobe fahrlaessigkeit liegt vor, wenn ich z.b. trotz eingeschaltetem herd und kochgut auf dem ofen das haus verlasse.
Danke für die Antworten
ich kann es mir nicht erklären wann meine Tochter am Herd gewesen sein Soll da ich nach dem einpacken der Sachen das Haus verlassen habe und dies mit bestem Gewissen.
Von daher hoffe ich auf meine Versicherung die DEVK ich meine mehr versichert sein als wir kann man ja garnicht und da leer ausugehen wäre wohl tragisch.
mir wurde gesagt das es eine schwierige Situation ist jedoch
wurde mir gesagt das es für die Versicherung in diesem Falle
schwierig werden würde Grobe Fahrlässigkeit zu beweisen da ich
definitiv am Herd war.
Ja deshalb da es sehr komplex ist sollte wohl ein juristischer Fachmann vorhanden sein.
Der Schaden ist bereits gemeldet es, soll jemand von die Regulierer wohl kommen laut Versicherung.
es hat sich aber noch niemand gemeldet und das Verunsichert, wir sind erst im November nach 6 Jahren Spanien wieder nach Deutschland gekommen, in der Wohnung war alles neu Küche 2 Monate alt und daher sind wir natürlich total durcheinander und haben Angst das wir auf dem Schaden sitzen bleiben
Nein Grob Fahrlässig ist dies nicht. Bitte melden Sie es !beiden! Versicherungen. Diese werden sich der Sache annehmen. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters sollte auch kontaktiert werden.
die devk ist eine gute versicherung.
wenn die beitraege gezahlt wurden, duerfte der regulierung nichts im wege stehen.
mit dem zustaendigen vertreter/agentur das weitere vorgehen besprechen.
Grobe Fahrlässigkeit muss der Versicherer nachweisen, was in diesem Fall schwierig ist. Allerdings möchte ich eigentlich nicht in laufende Versicherungsfälle rein diskutieren, melde den Schaden bei deinen beiden Versicherern und schilder das, was du weißt.
Ist es denn sicher, dass der Brand in der Küche durch den Herd verursacht wurde?
Vielen Dank für Fachkundige und richtige Beantwortung meiner Fragen. Hausrat zahlt, Brandsanierungsfirma kommt Morgen. Viel Aufregung aber wohl dem der Versichert ist und Dank an die DEVK völlig unkompliziert und Hilfsbereit abwicklung.