Hallo,
am Wochenende brannte unsere Küche und es kam zu erheblichen Schäden so das die Wohnung nicht mehr zu Bewohnen ist.
Was war Passiert.Laut Polizei soll meine Tochter den Herd angemacht haben kurz bevor wir die Wohnung verliesen dies war gegen 14.40 um 15.50 wurde die Polizei verständigt durch Passanten.
Ich habe kurz vor verlassen der Wohnung noch eine Tasche auf dem Herd gepacktdiese aber mitgenommen. So dass die kleine wenn überhaupt in der letzten Sekunde vor Verlassen der Wohnung in der Küche gewesen sein kann…
Meine Frage handelt es sich hier um Grobe Fahrlässigkeit ? Zahlt die Versicherung ? Auf dem Herd stand nichts und es wurde auch nicht gehocht an diesem Tag…
wir besitzen Hausrat und Haftpflicht !
Vielen Dank im voraus.
Marcel