Vor ca. einem Monat wurde in Wohnung eingebrochen und u.a. ein Notebook (Das gestohlene Notebook ist noch kein Jahr alt) geklaut. Die Versicherung weiß Bescheid und ein Teil der gestohlenen Sachen wird erstattet. Da der bestohlene auf einen Computer angewiesen ist, hat er sich vor einer Woche ein neues Notebook angeschafft. Heute kam ein unerwarteter Anruf von der Polizei, dass das gestohlene Notebook aufgetaucht ist. Zahlt die Versicherung trotzdem? Das neue Notebook kann nicht mehr umgetauscht werden und wer rechnet damit, dass nach einem Einbruch die gestohlenen Dinge wieder auftauchen?
Notebook angeschafft. Heute kam ein unerwarteter Anruf von der
Polizei, dass das gestohlene Notebook aufgetaucht ist. Zahlt die Versicherung trotzdem?
Es gibt eine Frist, nach der die wiedergefundenen Gegenstände in das Eigentum der Versicherung übergehen. Ich bin mir nicht ganz sicher wie lang diese Frist ist. Bei Autos ist sie meines Wissens sechse Wochen, bei Husrat bin ich überfragt.
Das neue Notebook kann nicht mehr
umgetauscht werden und wer rechnet damit, dass nach einem
Dann sollte man einen der beiden Notebooks, am besten das neuere, gebraucht verkaufen.
Hallo Nordlicht,
nach der Entschädigungszahlung (keine Abschlagszahlung!!)besteht Wahltarif!
Unabhängig von der vergangenen Zeit!
Allerdings muss der VN auch dafür was machen, sonst wählt die Vers.!
Mal schnell was aus dem Netz kopiert:
@ 25 Wiederherbeigeschaffte Sachen
1 Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, so hat
der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
2 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen
Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschä-
digung gezahlt worden ist, so hat er die Entschädigung zurückzuzahlen
oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen.
Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb eines
Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers
auszueben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das
Wahlrecht auf den Versicherer über.
VG René
Hallo Rene,
Mal schnell was aus dem Netz kopiert:
Danke Dir, für die Fundstelle. Aber du hast nicht vermerkt, woher du das hast. Ist das VVG ?
Man lernt eben nie aus.
VG René
Gruß
Nordlicht
Hallo,
Danke Dir, für die Fundstelle. Aber du hast nicht vermerkt,
woher du das hast. Ist das VVG ?
Das VVG ist gibt diesbezüglich nichts her.
Daher wird es in den einzelnen Bedingungen dargestellt.
Mal schnell aus dem Netz war von einer bläulichen Gesellschaft.
Ne gelbe hat dies in §18 und dort andere Fristen zur Meldung.
Handhabt wohl jeder wie er „will“, aber immer VN-freundlich.
VG René