Zahlung, aber Ware nicht erhalten

Mich beschäftigt folgende Fragestellung: K und V sind Privatleute und leben beide in Deutschland. K hat über das Internet eine Ware von V bestellt und per Banküberweisung bezahlt. K erhält von V die Ware nicht zugesendet. Kontakt besteht lediglich über E-Mails. K kennt die Adresse von V nicht, hat lediglich seine Bankverbindung. V antwortet auf Mails mit großer Verspätung und behauptet, die Ware sei per Post zugesandt worden. Vereinbart war Paketversand und V behauptet in einer Mail, dass er den Nachweis über die Zusendung hat, liefert aber keinen Beweis dafür (z.B. Zusendung der Paketnummer für eine Nachforschung). Nachdem K die Nase voll hat, setzt er eine Frist, die Ware zu liefern oder den Betrag zurückzuüberweisen. V reagiert nun nicht mehr und die Frist läuft ab, ohne dass etwas passiert ist.

Was kann A tun, wenn er einen dreistelligen Eurobetrag nicht so einfach in den Wind schreiben will ? Benötigt er für ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren die Adresse von V ? Nützt ihm eine Anzeige bei der Polizei ?

Vielen Dank für ein paar Antworten zu diesem kniffligen Thema.

Nun er schickt dem säumigen Versender einen Mahnbescheid.

Sollte man übrigens nur tun wenn man nachher auch wirklich klagen will.

dann muss der Versender Farbe bekennen

Beernaert

ja und noch besser,
wenn v einen einschreibebeleg von der post hätte und die ware trotzdem nicht bei k angekommen ist.
die post zahlt trotzdem lediglich 22 und ein paar zerquetschte
(was eigentlich ein skandal ist…)
was kann K dann tun?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Noch ein paar Infos, damit es klarer wird: K hat im Mailverkehr mit V Paketversand vereinbart und dies auch ausdrücklich auf der Banküber-weisung als Kommentar vermerkt, d.h. V muß einen Versandnachweis vorweisen können und das Paket ist bis 500 Euro gegen Verlust versichert.

K hat KEINE Adresse von V - wie soll er das Mahnverfahren anstrengen ? Ist ein Mahnverfahren per Mail möglich und rechtlich gültig ?

Keep on rockin´

Frank

Nein, ohne die Anschrift geht es nicht. Das riecht aber nach Betrug. Ich würde die Polizei einschalten.

Levay

Hi,

habe gerade das Mahnverfahren durch und einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, das geht nur mit speziellen Vordrucken und nur mit Adresse.

Betr. Deines Falls könnte die Polizei helfen :smile:. Wenn Du Anzeige erstattest solltest Du unter anderem die Bankverbindung angeben. Ich könnte mit vorstellen, da es sich ja um Betrug handelt, dass die nach Deiner Anzeige ermittelnde Behörde vielleicht über das Konto die Adresse heraus bekommen kann ?
Dann könntest Du fiktiv bei der betreffenden Staatanwaltschaft die Adresse einfordern da Dich der Fall betrifft und du ein berechtigtes Interesse an dieser hast.
Daraufhin könntest Du das Mahnverfahren einleiten…

Aber eins solltest Du vorab tun: Iss reichlich Schokolade (Nervenfutter) und übe Dich in Geduld :wink:

Lieben Gruß

Ralf

ich bin kein Experte
Ich würde bei der Polizei Anzeige wegen Betrug stellen, das reicht allemal um einen Wuschler, also einen Typen der sein Leben nicht gebacken kriegt aus der Reserve zu locken.

Würd ihm einfach schreiben das er das Geld innerhalb 4 Tagen überweisen soll sonst schaltest du die Polizei ein, und das war’s dann.
Mit den Kontodaten zur Polizei und fertig. Kannst die Leuchte darauf hinweisen das du seine Bankdaten noch hast.

Gruß

Daniel

habe gerade das Mahnverfahren durch und einen
Vollstreckungsbescheid erwirkt, das geht nur mit speziellen
Vordrucken und nur mit Adresse.

Eben. Mit Adresse. Und die fehlt ja nun mal hier.

Levay

habe gerade das Mahnverfahren durch und einen
Vollstreckungsbescheid erwirkt, das geht nur mit speziellen
Vordrucken und nur mit Adresse.

Eben. Mit Adresse. Und die fehlt ja nun mal hier.

Eben und genau und nicht nur deswegen würde ich zur Poli gehen.

Ralf