Eine ANin wurde betriebsbedingt gekündigt und vor Gericht einigte man sich auf die Zahlung einer Abfindung in Höhe von X€.
Der AG meint, wenn das Urteil kommt werden die X€ an die ehemalige MA überwiesen und gut is. Das wäre eine Rechnung wie andere auch.
Die Buchhalterin des AGs meint, die Abfindung ist über eine ordentliche Lohnabrechnung zu berechnen und dann(nach Abzug von Steuer und SV) der Rest zu überweisen.
Eine ANin wurde betriebsbedingt gekündigt und vor Gericht
einigte man sich auf die Zahlung einer Abfindung in Höhe von
X€.
Der AG meint, wenn das Urteil kommt werden die X€ an die
ehemalige MA überwiesen und gut is. Das wäre eine Rechnung wie
andere auch.
Die Buchhalterin des AGs meint, die Abfindung ist über eine
ordentliche Lohnabrechnung zu berechnen und dann(nach Abzug
von Steuer und SV) der Rest zu überweisen.
Die Abfindung resultiert aus einem Arbeitsverhältnis und wäre sozialversicherungspflichtig zu verrechnen; also ist der Abfindungsbetrag Brutto.
Wenn im Vergleich/Urteil nicht ausdrücklich etwas von „netto“ steht, dann ist die Abfindung brutto abzurechnen.
Da Abfindungen aber nicht sozialversicherungspflichtig sind (es sei denn, in der Summe ist verstecktes Arbeitsentgelt enthalten oder das Arbeitsverhältnis besteht sogar weiter - vereinfacht zusammengefasst), ist die Abfindung „nur“ steuerpflichtig.
Im Steuerabzug kann es sein, dass mit der so genannten Fünftelregelung gerechnet wird, was allerdings abhängig davon ist, ob die Abfindungssumme zusammen mit dem bislang im Kalenderjahr gezahlten Brutto das Jahresbrutto übersteigt, was beim Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses erzielt worden wäre (Zusammenballung).
Sag mal, besternst Du Dich eigentlich selbst mit Deinem noch
aktiven Zweitaccount, Peter?
ich lege keinen Wert auf Sternchen, habe da kein Problem mit meinem Ego, muß nicht mit „Wissen aus einer anderen Welt“ prahlen, mir genügt, wenn ich in der Lage bin, einfache Fragen einfach zu beantworten, ohne mich als Fachidiot zu outen.
Oftmals besteht das Problem bei den „höheren Wesen“, dass diese nicht in der Lage sind, etwas verständlich sich auszudrücken und denken, dieses Manko mit inhaltlich vollen Sätzen wie „Unsinn“ zu übertünchen sei ausreichend.
Ich habe kein 2.account, heiße nicht peter, es genügt nicht nur zu lesen, nein, manchmal erfordert es, richtige Schlüsse zu ziehen, mit dem Würfel 3x gerade, 3 x ungerade hat man zumindest eine 50%chance.
;–))
Schönen Tag noch.