Zahlung altenheim

moin,
folgendes szenario:

ein alter mensch muss in ein pflegeheim, seine rente reicht geradeso fuer die „hotelleistung“ - er wird in eine pflegestufe eingedeckelt.
direkte gradlinige verwandte = kinder werden dann zum anteil der differenz zwischen pflegeversicherung und pflegegeld herangezogen.
das betraegt bei pflegestufe 2 z.b. ca 1200/monat

inwiefern werden die kinder da zur kasse gebeten?
noch konkreter:

werden ( nicht abbezahlte ) eigentumswohnungen „abgenommen“?
werden sparvermoegen angetastet?
gruss
khs

Hallo Karl-Heinz,

wenn der zu pflegende Familienangehörige die Kosten fürs Altersheim nicht zahlen kann, dann springt das Sozialamt erstmal ein. Das Sozialamt forscht dann aus, welcher Familienangehörige dann in Regress genommen werden kann. Wenn aus der ganzen Meschpoke dann das(die) Kind(er) überbleiben, wendet sich das Sozialamt wegen Kostenübernahme an diese. Dazu wird ein Einkommens- und Vermögensstatus angefordert. Dann zahlt ihr das, wenn ihr nicht selbst ein Sozialfall seid, für den Familienangehörigen vom Sozialamt ausgegebene Geld auf Heller und Pfennig ans Sozialamt zurück. Ist uns so passiert. Das man dann die lieben Familienangehörigen in einem anderen Licht sieht, ist doch wohl klar!!!

Tschüss
Bernd

moin,

ebenso

Wenn die eigene Rente nicht ausreicht,springt zunächst das Sozialamt ein,welches im Anschluß versucht die Kinder in die Pflicht zu nehmen.

Im Juni gab´s zum Thema Elternunterhalt ein BVG Urteil,daß die Rechte der Kinder auf eine eigene Altersversorgung (Immobilie/ETW) deutlich verbessert hat.

http://www.rechtspraxis.de/elternunterhalt.htm
http://www.ra-kotz.de/elternunterhalt11.htm
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2005/06/26/i…

inwiefern werden die kinder da zur kasse gebeten?

Die Sozialämter sind angehalten es zumindest zu versuchen

noch konkreter:

werden ( nicht abbezahlte ) eigentumswohnungen „abgenommen“?

Sofern es sich um selbstbewohnte ETW handelt nicht.

werden sparvermoegen angetastet?

Kommt drauf an in welcher Höhe (siehe Links)

Im Übrigen bin ich der Meinung,daß man die eigenen Eltern bei entsprechendem Bedarf und eigenen finanziellen Möglichkeiten auch unterstützen sollte oder möchtest Du eines Tages mit 50€ „Taschengeld“ im Monat in irgendeiner Einrichtung auf Dein vielleicht noch nicht mal allzu nahes Ende warten?

Gruß Ango

moin,
danke fuer die antwort - ich verstehe das also so, dass die angesparten taler floeten gehen.
was ist denn aber mit einer selbstgenutzten eigentumswohnung?

gruss
kuddel

Moin,moin

bei uns war das so, dass wir uns wegen der eindeutigen juristischen Lage kooperativ gezeigt haben. Da hat das Sozialamt mit sich handeln lassen, und wir konnten ihnen einen monatlichen Betrag vorschlagen, der uns und dem Sozialamt entgegenkam. Auf gut Deutsch: wir haben mit dem Sozialamt einen Deal gemacht. Wir müssen jetzt noch ein paar Monate zahlen. Dann ist es glücklicherweise vorbei. Wie man immer wieder hört, können die Sozialämter auch ganz schön nickelig sein. Wenn man selber sich so aufführt. Dann werden einem nur noch irgendwelche Summen pro Monat zum Leben zugestanden, die stark an oder über der Armutsgrenze liegen. Der Rest wird dann vom Sozialamt weggepfändet.

Tschüss
Bernd

Im Übrigen bin ich der Meinung,daß man die eigenen Eltern bei
entsprechendem Bedarf und eigenen finanziellen Möglichkeiten
auch unterstützen sollte oder möchtest Du eines Tages mit 50€
„Taschengeld“ im Monat in irgendeiner Einrichtung auf Dein
vielleicht noch nicht mal allzu nahes Ende warten?

moin

danke fuer die links schon mal … das hilft weiter.
zu obig stehen gelassenem satz:

der meinung bin ich absolut auch, zumal wenn es sich um eigene eltern handelt, aber leider geht es bei dem problem nicht um zusaetzliche 50, 100 oder sonstwas euro, sondern um monatlich ueber 1000, und das ist ( fuer meine situation ) eine menge geld.
gruss
kuddel