Hallo an alle,
wie sollte oder könnten man den in folgendem Szenario handeln?
Käufer A findet bei Ebay Kleinanzeigen ein Produkt und kontaktiert Verkäufer B. Sie werden sich schnell einig und A überweist das Geld vorab. Natürlich meldet sich A nun nicht mehr.
A findet B im Telefonbuch und ruft B nun an. Die Person am anderen Ende der Leitung hat zwar den richtigen Namen, hat aber nix verkauft jedoch stimmt die Bankverbindung!
Schnell stellt sich heraus Person C ist Ebayverkäufer. B hat dort in der Zeischenzeit einen Laptop gekauft und die Bankverbindung von C einfach als seine eigene ausgegeben und A mitgeteilt.
Somit hat A eine fremde „Ebayrechnung“ beglichen. Als A merkt daß er nun der Gelackmeierte ist freut sich B schon längt über einen Laptop.
Welche Schritte wären nun sinnvoll für A?
Hat C Anspruch auf das Geld von A? A hat dort ja nichts gekauft, muss C es zurückgeben?