angenommen, eine Firma liefert Waren aus und schickt im Paket auch gleich die Rechnung mit. Als Zahlungsziel ist auf der Rechnung vermerkt: „Zahlbar: Netto, ohne Abzug bis zum 26.4.2013“. Ein paar Tage später meldet die Firma (also der Versender, nicht der Kunde) Insolvenz an, und der Kunde vergisst die Rechnung. Jetzt kommt vom Rechtsanwalt des Insolvenzverwalters eine Mahnung über die noch offene Rechnung zzgl. Zinsen und eine zweite Rechnung über die Tätigkeit des Anwalts gem. RVG. Angemahnt wird der Gesamtbetrag.
Die Frage: Muß der Rechtsanwalt bezahlt werden? Zwischen dem Paket von damals und heute gab es keine weitere Korrespondenz oder Mahnung, weder von der Firma, noch vom Insolvenzverwalter oder gar vom Anwalt.
Na, das kann einem doch schon fast der gesunde Menschenverstand sagen, oder etwa nicht. Wenn ein Kunde nun mal die Zahlung einer Rechnung „vergisst“, dann hat er - so er in Verzug ist - nicht nur die Ware, sondern auch die Kosten zu zahlen. In Verzug kommt der Kunde so eine Zahlungsfrist genannt ist durch Ablauf der selbigen - auch ohne Mahnung.
Was soll sich durch eine Insolvenz (Konkurs gibt’s nicht mehr) des Lieferanten denn daran bitte ändern!?
Hallo,
es ist durchaus möglich das die Kosten der Mahnung stellvetretent durch einen Anwalt berechnet werden.
Die Inhaberschaft ist im Zuge der „Pleite“ auf den Verwalter übergegangen !
Das ist eine juristische Frage, die wir hier nicht beantworten können. Nur soviel, wenn du die Waren bestellt hast und es keine Einwände gegen die Warenlieferung gibt, musst du sie grundsätzlich auch bezahlen. Wenn du dabei das Zahlungsziel überschreitest, dann kommst du in Verzug. Der Lieferant muss anschliessend Kosten und Mühen aufwenden, die Forderung einzutreiben (auch der Versand einer einfachen Mahnung ist ja schon mit gewissen Kosten verbunden). Die darf er in einem gewissen Umfang auch in Rechnung stellen. Ob das die Firmen dann normalerweise auch machen oder aus Kulanzgründen darauf verzichten, ist ein anderes Thema. Wenn du aber unsicher bist - frage am besten einen Anwalt
Dass die Forderung einschließlich der Zinsen bezahlt werden muß, ist schon klar. Das war aber auch nicht die Frage. Die Frage ist hier, ob auch der Anwalt bezahlt werden muß. Schließlich hätte auch eine normale Mahnung genügt. Da hätte man meiner Meinung nach nicht gleich den teuerst möglichen Weg gehen müssen.
Die Frage ist hier, ob auch der Anwalt bezahlt werden muß.
Schließlich hätte auch eine normale Mahnung genügt.
So mühsam gehen mit Kunden im Zahlungsverzug Kaufleute um, die ihren Kunden nicht verlieren wollen und ihm deshalb nicht gleich teuer in den Allerwertesten treten. Die vermeiden zunächst sogar das Wort Mahnung und überschreiben den vor Freundlichkeit triefenden ersten Brief mit Erinnerung. Aber niemand hindert den Lieferanten, bei einem säumigen Zahler sofort das dicke Geschütz aufzufahren.
Da hätte man meiner Meinung nach nicht gleich den teuerst möglichen Weg
gehen müssen.
Nö, hätte man nicht. Darf man aber. Warum soll ein Insolvenzverwalter die Ressourcen seines Büros auf diese undankbare Weise verschwenden? Ist einfacher, einem Advokaten den Stapel mit den faulen Kunden in die Hand zu drücken. „Da, mach’ mal“ und der macht dann…