Zahlung aus Drittland 'For holding the flag' & USt

Gruß

Wenn man

[Ausgangspunkt]
von einem freundlichen Unternehmen aus einem Drittland (e.g. o.B.d.A. USA) regelmäßig monatliche Zahlungen (fester Betrag) erhält,

„For holding the Flag“, also weil man existiert, freundlich ist und auf technische Anfragen reagiert

(Anfragen aus sämtlicher Welt, Drittland, EU, DE, die aber für dieses spezielle, freundliche Drittland-Unternehmen beantwortet werden, weil man das technische know-how hat),

[Frage]

  • muss man dann irgendetwas beachten, dass da nicht etwas vom Fiskus draufgerechnet wird, das man dann abzuführen hat? Ich nehme an USt oder gibt es noch andere Steuerfallen? Das solche Zahlungen ergebniswirksam für die ESt sind, nehme ich an, da es mir logisch erscheint.

[Zusatzinfo, um Gegenfragen zu vermeiden]
Um die abstrakte Frage zu konkretisieren aber dennoch abstrakt zu halten, konstruieren wir uns einen Zahlungsempfänger:

Technische Beratung als freiberuflicher Einzelunternehmer weltweit (inkl. Inland), für alles Mögliche, zu der aber auch der Vertrieb erklärungsbedürftiger Produkte gehört, Produkte dieses speziellen, freundlichen Drittland-Unternehmens, aber auch anderer Unternehmen. Der Zahlungsempfänger stelle (Konjunktiv für die berüchtigte FAQ!) regelmäßig Rechnungen aus mit Positionen wie „Fee Nov '07 - Apr '08“.

[Motivation, falls sich jemand über die Frage wundert…]
Die Frage ist relevant, da man bei einer späteren Betriebsprüfung über mehrere Steuerjahre leicht erschlagen werden kann, wenn man kumulativ zu zahlen hat, das man längst verfuttert hat. Nach einer BP wäre die Frage natürlich automatisch beantwortet, so oder so.

[Bemerkung]
Stellt man diese abstrakte Frage manch einem Steuerberater (alle mitlesenden sind explizit ausgeschlossen), erhält man diese typische Antwort: „Ähmm…“ (Ohne gegen FAQ zu verstoßen, kann ich garantieren, dass es zumindest ein Steuerbüro mit 3 Steuerberatern gibt, das so antwortet.)

/Gruß :wink:

Technische Beratung als freiberuflicher Einzelunternehmer
weltweit (inkl. Inland), für alles Mögliche, zu der aber auch
der Vertrieb erklärungsbedürftiger Produkte gehört, Produkte
dieses speziellen, freundlichen Drittland-Unternehmens, aber
auch anderer Unternehmen. Der Zahlungsempfänger stelle
(Konjunktiv für die berüchtigte FAQ!) regelmäßig Rechnungen
aus mit Positionen wie „Fee Nov '07 - Apr '08“.

Die Fragestellung ist insgesamt mehr als verwirrend. Warum stellst Du nicht einfach Deine Fragen ohne irgendwelche Konjunktive und hätte-wäre-wenn-Bemerkungen? Wäre wesentlich einfacher zu lesen.

Mir ist nicht klar, welche Leistungen jetzt jeweils erbracht werden. Unterschiedliche Leistungen, immer die gleichen Leistungen? Was sind erklärungsbedürftige Produkte?

Stellt man diese abstrakte Frage manch einem Steuerberater
(alle mitlesenden sind explizit ausgeschlossen), erhält man
diese typische Antwort: „Ähmm…“ (Ohne gegen FAQ zu
verstoßen, kann ich garantieren, dass es zumindest ein
Steuerbüro mit 3 Steuerberatern gibt, das so antwortet.)

Ich kann es keinem Steuerberater verdenken, auf einen Sachverhalt der so vorgetragen wird, mit ähmm zu antworten.

Grüße

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Ähmm…

Einem Steuerberater liegen Unterlagen vor (Ausgangsrechnungen, Kommunikation vieles mehr)

Nun, wenn die Zeilen oben nicht ausreichen … Ein Freiberufler, der ein ausländisches Unternehmen vertritt und berät, hauptsächlich in technischen Belangen.

‚For holding the flag‘ sagt eigentlich alles.

Grüße

‚For holding the flag‘ sagt eigentlich alles.

Klar. Ich verabschiede mich damit aus dieser Frage.

Leistung für Zahlung aus Drittland
Eine Klärung:

Bei der USt spielt es wohl eine Rolle, welche Leistung wo für wen verbracht wird.

Der Drittland-Unternehmer zahlt dem Inland-Empfänger eine monatliche Rate dafür, dass der Drittland-Unternehmer und seine weltweiten Klienten den Inland-Empfänger überhaupt in technischen Belangen ansprechen darf.

Das ist „For-holding-the-flag“.

Eine Art Infrastruktur-Gebühr.

Gibt es so etwas überhaupt steuerrechtlich?

Für die dann und wann tatsächlich anfallende Arbeit (Schulung, Entwicklungsleistung, Beratung) läuft dann ein separates Taxometer, dass der Empfänger der Beratung zu begleichen hat.

‚For holding the flag‘ sagt eigentlich alles.

Klar. Ich verabschiede mich damit aus dieser Frage.

Ich kann mich leider nicht dafür entschuldigen, anstößig geworden zu sein, da der Begriff ‚For holding the flag‘ für diese Sachlage nicht von mir stammt, sondern von mir lediglich zitiert wurde.

Dem einen und anderen Etymologen mag es weiterhelfen, dass ‚For holding the flag‘ von einem urstämmigen Texaner stammt. (Die versteht man soundso schlecht und außerdem sympathisieren die mit den Südstaatlern.)

Servus,

vielleicht wird Dir deutlicher, warum es so wichtig ist, welche Leistung genau erbracht wird, wenn Du § 3a UStG, insbesondere dessen Absätze 3 und 4 liest:

http://www.bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__3a.html

In Absatz 1 kann man lesen, daß im Regelfall die Leistung dort der USt unterworfen ist, wo der Unternehmer sitzt, der die Leistung ausführt. Es kann aber im gegebenen Fall durchaus sein, daß die Absätze 3 und 4 greifen. Das würde dann bedeuten, daß der Ort der Leistung die USA sind, also keine deutsche USt erhoben wird.

Es ist also durchaus im Interesse des Steuerpflichtigen, ggf. gegenüber der Behörde präzise zu beschreiben, was er genau tut (Werbung? Öffentlichkeitsarbeit? Technische Beratung? Vermittlung von Aufträgen? …). Wenn nämlich die Leistung in D steuerbar ist, wird der Texaner auf den Hinweis, daß auf das Honorar auch noch VAT oben drauf kommt, maximal antworten „don’t bother me…“.

Wenn konkret begründet werden kann, daß die Leistung zu den in § 3a Abs 4 UStG genannten zählt, fällt keine deutsche USt an.

Schöne Grüße

MM

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[MOD] Komplettzitat gelöscht

Dominus!

Danke für die produktive Antwort.

In meiner Vergangenheit hatte ich einmal mit Softwarewartungsverträgen zu tun (~1996). Um unseren Kunden (z.B. in Japan) eine 16%ige (oder 13%ige?) Erhöhung zu ersparen, haben wir aus einem „Softwarewartungsvertrag“ einen „Updateservice“ gemacht.

… USt scheint wirklich ein kompliziertes Thema zu sein …

In dem vorliegenden abstrakten Fall geht es um technische Beratung für bestimmte technische Spezialfragen von denen der texanische „Auftraggeber“ (unmittelbar) und seine weltweiten Kunden (mittelbar -> texanischer Auftraggeber letztendlicher Profiteur -> USA „Ziel“ der Leistung!?) profitieren.

Ich entnehme der Antwort, dass man dies dem FA so darstellen sollte (wenn es denn so ist, natürlich), damit keine USt gemäß § 3a UStG Abs. 1 aufgeschlagen wird, sondern eben nicht, gemäß § 3a UStG Abs. 3 u. 4.

Die Rechnungen werden ja fortlaufend gestellt. Sollte man etwas auf die zukünftigen Rechnungen „Monthly Fee“ draufschreiben, auf dass der Text jeden FA-Beamten besänftige?

O.K. „Monthly Fee“ sollte man noch etwas kolorieren, z.B. „Monthly fee for technical consultancy“. aber ich meine einen Zusatz unter dem Gesamtbetrag, wie er z.B. bei Binnengeschäften in der EU üblich ist. Gibt es da eine Phrase für Drittlandgeschäfte, die anzeigt, dass es sich um einen Fall für § 3a UStG Abs. 3 u. 4 handelt?

á là:

German law: no tax according to § 3a UStG Abs. 3 u. 4!
Your law: Tax reversed!

(Nur ein Vorschlag )

Servus,

entscheidend ist die Leistung, die gegenüber dem Auftraggeber erbracht wird. Ohne hier nach Präzedenzurteilen zu forsten, täte ich zu „Werbung und Öffentlichkeitsarbeit“ tendieren, alldieweil der Auftraggeber selber ja keine technische Beratung bekommt, sondern dessen Kunden.

Macht aber nix, weil auch Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zum Katalog aus Abs. 4 gehören.

Die Rechnungen werden ja fortlaufend gestellt. Sollte man
etwas auf die zukünftigen Rechnungen „Monthly Fee“
draufschreiben, auf dass der Text jeden FA-Beamten besänftige?

Der Zeitraum der Leistung muss eh ausgewiesen werden. Auf den Rechnungen, die ich am Freitag im Dutzend durchklopfen werde, steht ganz banal „07-2008 - Engineering services according to the attached documentation“, und im jeweiligen Nachweis steht dann alles, was notwendig ist, um eine Verbindung vom Vertrag zur Rechnung herzustellen (Zeitnachweise, Milestones, Abnahmeprotokolle oder was auch immer die Fakturierung auslöst).

Und unten steht:

„Services abroad, not subject to German VAT according to § 3a III, IV UStG.“

Was die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers betrifft, kenne ich die US-Regelungen nicht (zumal mir die Sales Tax ohnehin ziemlich rätselhaft ist). Vor längerer Zeit hab ich die Frage mal hier aufgegriffen und in dem US-Forum „Howwhatwhy“ vorgelegt. Die Ergebnisse waren:

(1) UK/Schottland: „Transfer of tax obligation to the buyer“ mit dem Argument, „buyer“ wäre nicht bloß auf goods, sondern auch auf services zu beziehen.

(2) US/LA: „Shift of tax liability to the recipient of the goods or services“ mit dem Argument, daß es im Englischen keinen Sammelbegriff für deutsch „Leistung“ gibt.

Im zitierten Fall damals ging es aber um eine Situation, in der bekannt war, daß im Land des Leistungsempfängers eine Goods and Services Tax existiert, die gestrickt ist wie die europäische USt, einschließlich reverse charge in so einem Fall. Das kann in den USA mit ihrem eher grobschlächtigen salex tax System ganz anders sein.

Eine allgemeine Formel wäre sowas wie „The numbered services may be subject to VAT or sales tax at the recipient’s domicile; reverse charge regulations may apply“

Schöne Grüße

MM