Hallo zusammen!
Ich habe vor 2 Tagen in der Zeitung einen Artikel gelesen, der mich nachdenklich gemacht hat. Dort war die Rede von dem nachfolgenden Auszug aus einem Arbeitsvertrag. Jemand bittete dort um Hilfe. Nach dem Auszug folgen einige Fragen von dem Verfasser, die mich auch interessieren und euch sicherlich auch:
§4 Vertragsbruch
„Für den Fall, dass der Arbeitnehmer unter Bruch des Vertrages das Anstellungsverhältnis einseitig beendet, garnicht antritt oder durch schuldhaftes vertragswidriges Verhalten den Arbeitgeber zu fristlosen Kündigung veranlasst, verpflichtet er sich an den Arbeitgeber als Vertragsstrafe einen Betrag zu zahlen, der den Bruttobezügen entspricht, auf die der Arbeitnehmer bei Fortsetzung bzw. Antritt des Arbeitsverhältnisses für einen Monat Anspruch gehabt hätte. Unanhängig hiervon kann der Arbeitgeber dern tatsächlich entstandenen
Schaden geltend machen.“
Die Fragen:
Heißt das, dass wenn der Arbeitnehmer aus irgendwelchen Gründen gezwungen ist zu kündigen (bspw. aus Zeitmangel weil er noch Schüler ist oder aber anderen persönlichen Gründen) dann 400€ an den Arbeitgeber zahlen muss?
Und bekommt er, wenn er kündigt, die bis dato geleisteten Stunden vergütet?
Ist das überhaupt rechtens, eine Zahlung bei Kündigung zu verlanssen?
Zusatzinformation: Die Probezeit beträgt 3 Monate und die Kündigunsfrist in diesen drei Monaten beträgt einen Tag.
So, ich hoffe, dass Ihr Antworten auf diese Fargen habt oder aber auch noch weitere Anregungen.
Dieser Paragraph bezieht sich ausdrücklich auf „Vertragsbruch“. Bei begründeter Kündigung unter Einhltung der entsprechenden Frist kommt er nicht zur Anwendung.
Gewerkschaft und Betriebsrat (falls vorhanden) können ebenfalls Fragen dieser Art beantworten.
Aha. Über soetwas habe ich auch schon nachgedacht. Aber wie könnte dieser Schüler seine Kündigung wohl begründen? Zeitmangel erscheint mir kein wirklich plausibler Grund, oder?
Vielleicht aber, dass er die geforderten 55 Std im Monat nicht ableisten kann, da er Schüler ist?
Oder hast du eine Idee für eine zahlungsfreie Kündigung?
Dieser Artikel ist so lang, sonst würde ich ihn auch abtippen aber die Zeit dazu fehlt mir einfach.
Ja, das finde ich allerdings auch! Wenn ich doch schon einen Arbeitsvertrag in der Hand habe, dann lese ich ihn doch auch sorgfältig durch. Es hat sich aber nun herausgestellt, dass der Vertrag mehr oder weniger nichtig ist. Ein Rechtsexperte hat heute eine Gegendarstellung bzw Antwort auf diesen Artikel verfasst und wohl vom Verfasser die Möglichkeit eingeräumt bekommen, den ganzen Vertrag einmal zu sichten:
„Der Vertrag ist so dilettantisch, dass sich jeder Richter vor Lachen krümmen würde!“
Heißt der Junge Mann hat noch einmal Glück gehabt. Und hoffentlich auch etwas daraus gelernt
Lg, BM
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