Zahlung bei Rücktritt vom Immo-Kaufvertrag

Hallo nochmal,

wieder mal eine Frage. Wir haben uns mit dem Eigentümer des uns interessierenden Objekts auf einen Preis geeinigt. So weit, so gut. Der Eigentümer hat nun vorgeschlagen, daß wir im Vertrag eine Zahlung von 20.000 Euro vereinbaren für die Seite, die den Vertrag aufkündigen sollte. Anders ausgedrückt: Wenn der Kaufvertrag einmal unterschrieben ist, muß ich 20 TEuro an den (jetzigen) Eigentümer zahlen, wenn ich zurücktreten möchte, wenn er zurücktritt, dann muß er diesen Betrag an mich zahlen.

Ich bin kein Jurist, kenne mich also nicht so gut aus. Das kommt mir aber irgendwie verdächtig vor. Mir ist auch nicht klar, was für Vorteile mir aus einer solchen Vereinbarung entstehen. Von dem Immo-Kaufvertrag zurückzutreten – geht das überhaupt? Unter welchen Bendingungen?

Wie sollte ich mich eurer Meinung nach verhalten? Im Moment habe ich wenig Lust, diese Klausel im Vertrag zu finden. Es handelt sich ja bislang auch nur um eine Idee des Eigentümers, und unterschrieben ist noch nichts. Und natürlich werden wir mit dem Vertragsentwurf zu einem Anwalt laufen.

Vielen Dank für eure wertvollen Kommentare!

Chris

Hallo,
das ist ja hanebüchen! Aber das weißt du ja eigentlich selbst.
Übrigens: Hinweis auf meine Antwort zu deiner letzten Frage …
Grüße
Kira

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Hallo!

Man kann nicht von einem Kaufvertrag zurücktreten, es sei denn, man vereinbart dies ausdrücklich. Zum Beispiel: der Käufer kann das Haus nur kaufen, wenn eine Aufteilung in zwei Wohnungen nach dem WEG möglich ist. Sollte dies versagt werden, möchte er zurücktreten, z.B. innerhalb 2 Monate. Dafür entschädigt er den Verkäufer mit einer Zahlung von XXXXXX Euro. Oder: Der Verkäufer möchte im Anschluß ein anderes Haus kaufen und behält sich das Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen vor, falls der andere Ankauf scheitert und er sonst auf der Straße stehen würde…

Davon unberührt bleiben jedoch die gesetzlichen Rücktrittsrechte, welche immer gültig sind, z.B.: der Käufer bezahlt den Kaufpreis nicht -> der Verkäufer kann dann vom Vertrag zurücktreten. Oder: der Verkäufer räumt die Immobilie nicht zum vereinbarten Zeitpunkt -> Rücktrittsrecht des Käufers. Hier macht jedoch die Vereinbarung wie Du sie schilderst keinen Sinn. Du kannst ihm ja nicht noch 20 TEuro dafür bezahlen, weil er die Immobilie nicht frei macht.

Ich vermute, der Verkäufer hat diese Idee nur aus Unwissenheit geäussert. Wahrscheinlich hat er Angst, du könntest es Dir nochmal anders überlegen. Sprich mit ihm bzw. sag ihm, er soll mit seinem Notar o. Anwalt darüber reden. Der wird ihm das dann sowieso ausreden.
Falls nicht, würde ich mir die Sacher allerdings tatsächlich nochmal überlegen…

Gruß

Armin

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