ich hätte gerne gewusst, wie die allg. Rechtsauffassung ist: Wenn jemand eine kostenpflichtige Beratung anbietet und das Honorar ist lediglich auf der Internetseite ausgewiesen und man wird persönlich nicht nochmals auf das Honorar hingewiesen, ist man dann verpflichtet das Honorar zu bezahlen, wenn man die Leistung in Anspruch genommen hat? Gilt das auch, wenn man gar nicht wusste, dass die Dienstleistung Geld kostet, weil man nicht auf der Internetseite war?
Hallo
Alle Dienstleistungen sind kostenpflichtig da es Leistungen sind und niemand arbeitet umsonst und schon garnicht im Honorarbereich .
viele Grüße noro
Es ist üblich, dass einem Klienten nochmal vorher deutlich erklärt wird, dass die Beratung kostenpflichtig ist. Außerdem sollte der Berater den kostenpflichtigen Teil kenntlich machen - schließlich das Vorgespräch in der Regel grundsätzlich kostenfrei.
Was die Höhe der Kosten angeht, so hängt es von der Art der Beratung ab, denn in einigen Bereichen ist diese reglementiert und kann nicht frei bestimmt werden. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass ein Klient, der eine fachliche Beratung sucht, auch davon ausgehen muss, dass diese berechnet wird. Dass er den genauen Betrag nicht wusste, ändert an der Situation nichts.
Wenn jemand eine kostenpflichtige Beratung anbietet
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 612 Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.