Zahlung d.Minus aus Inventur durch Mitarbeiter?

Eine Chefin Frau A macht Inventur in Ihrer Tankstelle, bei dieser Inventur stellt sie eine Differenz von 200 Euro fest. Nun verlangt sie von ihren Angestellten (Festangestellte, Lehrlinge und Aushilfen), dass diese die Differenz zahlen sollen, da nur sie an die Zigaretten gelangen und keine Kundschaft. Die Belegschaft hat eine Belehrung der Frau A unterschreiben müssen, in der sie dies auch noch einmal schriftlich aufgesetzt hat, dass die Differenz der Inventur von den Mitarbeitern zu tragen ist.

Ist dieser Sachverhalt rechtlich in Ordnung oder rechtswidrig? Können sich die Mitarbeiter weigern diese Differenz zu zahlen, auch wenn sie die Belehrung unterschreiben mussten? Auf welchen Paragraphen können sich die Mitarbeiter in diesem Fall berufen?

Hallo Janine!

Eine Chefin Frau A macht :Inventur in Ihrer Tankstelle, :bei dieser Inventur stellt :sie eine Differenz von 200 :Euro fest.
Nun verlangt sie von ihren :Angestellten :frowning:Festangestellte,
Lehrlinge und Aushilfen), :dass diese die Differenz :zahlen sollen, da nur sie an :die Zigaretten gelangen…

Hatte die Chefin selbst keinen Zugang zu Kasse oder Waren? Auch nicht deren Ehemann/Freund/Kind? Kein Lieferant, kein Handwerker, kein Servicemensch?

Bin kein Jurist, deshalb kann ich nur höchst fragwürdig nach Rechtsempfinden antworten. Ich halte diese Art von Haftung ohne persönlich zurechenbares Fehlverhalten für ausgeschlossen, unabhängig davon, was der einzelne Mitarbeiter unterschrieben hat. Fehlbestände durch Diebstahl, Irrtum, Verderb oder was auch immer gehören zum unternehmerischen Risiko.

Gruß
Wolfgang