Hallo zusammen,
ich hoffe auf diesen Weg eine Auskunft zu erhalten, ob ich etwas falsch verstehe oder noch immer den Fuss auf der „Leitung“ habe.
Sachverhalt:
Im Jahre 2007 wurde meine Ehe, mit 2 Kindern(10 und 15 Stand:heute), geschieden.
Es wurde durch das Gericht festgelegt, dass die gemeinsamen Verbindlichkeiten durch mich zu tragen sind und keine Schuldenteilung vorgenommen wird. Dadurch zahle ich solange die Schulden abbezahlt werden keinen Kindesunterhalt.
Dem wurde durch meine Ex-Frau auch so anwaltlich zugestimmt.
Trotzdem hat meine Ex-Frau beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt. Ist das so richtig?
Sie hat ein eigenes Einkommen und hätte ja auch den vollen Unterhalt bekommen, wenn die Schulden geteilt worden wären!
Danke schonmal für Eure Hilfe!
leider kann ich da so pauschalich keine engültige Auskunft geben, dazu müsste ich das Urteil vom Gericht kennen. Auf jeden Fall kann Ihre Exfrau für das 15-jährige Kind kein Unterhaltsvorschuss beantragen, das geht nur bis 12 Jahre. Haben Sie bei der Unterhaltsvorschusskasse dieses Urteil (oder Beschluss) schon mal vorgelegt?
Tut mir leid, dass ich nicht weiter helfen kann.
MfG Rohbi
Hallo Rohbi,
danke für Deine doch sehr schnelle Antwort. Also ich glaube das nicht ganz verständlich rüber kam, was ich wollte.
Ich versuche es nochmal. olange ich die gemeinsamen Eheschulden zahle, solange muss ich kein Unterhalt zahlen, da ich die hälfte der EX mitzahle. Würde man teilen (die Schulden) so würde ich natürlich den vollen Kindesunterhalt für beide Kinder zahlen. Allerdings wäre dies nur ein hin und her geschiebe des Geldes. Denn die Teilung entspricht dem des Unterhaltes. Daher wurde festgelegt und auch zugestimmt , dass ich alles zahle. Und trotzdem hat meine EX Unterhaltsvorschuss beantragt! Das ist das, was ich nicht verstehe. Ja, Sie bekommt natürlich auch nur 180,00€ für den 11-jährigen und nichts für die 15-jährige. Aber meiner Meinung nach hätte Sie gar keinen Anspruch, da ich ja die Schulden zahle und die Hälfte soviel ist wie der UNterhalt, den ich eigentlich laut Düsseldorfer Tabelle zahlen müsste. Nun ist mein Problem denke ich klar, denn ich muss den UV naklar an das JA zurück zahlen, also werde ich doch doppelt geschröpft! Ist das so richtig?
Danke für die Antworten!
Gruss
ja da hast Du leider Recht. Jetzt kannst Du entweder über einen Anwalt versuchen, dass Sie den Unterhaltsvorschuss selber zurückzahlt, oder ihr müsst doch die Schulden teilen und Du zahlst ganz normal den Unterhalt an sie. Solche Vereinbarungen funktionieren nur solange, wie beide sich daran halten. Da wirst wohl um einen Anwalt nicht drum rum kommen.