Zahlung der Miete an

Hallo !

Folgender Fall:

A zieht in eine Wohnung und vereinbart mit dem Vormieter B, welcher bereits fest zum 15ten des Monats auszieht, die anteilige Miete zu zahlen ( mündlich ). Der Mietvertrag des B lief bis zum Ende des Monats.

B hinterlässt in der Wohnung einige Schäden und hiermit Arbeit für A.

Inwieweit ist A verpflichtet die anteilige Miete zu zahlen und in welcher Höhe ?

spielt der vermieter hier keine rolle?
ich würde den mal schleunigst einschalten,sonst bleibst du als nachmieter noch an den schäden hängen!

Inwieweit ist A verpflichtet die anteilige Miete zu zahlen und
in welcher Höhe ?

Eine Vereinbarung ist natürlich grundsätzlich mal einzuhalten.
Allerdings ist Vormieter B gegenüber dem Vermieter bis Mietende zur Zahlung verpflichtet …

Die Schäden sind eine andere Sache - hier ist Vormieter B gegenüber dem Vermieter zur Beseitigung verpflichtet bzw. die Mietsache ist durch Vormieter B an den Vermieter zurückzugeben > „in vertragsgemäßem Zustand“ - ob das erfüllt wurde kann nur der Vermieter beurteilen bzw. ggfs. seine Ansprüche gegenüber Vormieter B geltend machen.

Wie also bereits gesagt: schleunigst Vermieter informieren

Weiss denn der Vermieter überhaupt von den internen Vereinbarungen zwischen Vormieter B und Nachmieter A?

Inwieweit ist A verpflichtet die anteilige Miete zu zahlen und
in welcher Höhe ?

Eine Vereinbarung ist natürlich grundsätzlich mal einzuhalten.
Allerdings ist Vormieter B gegenüber dem Vermieter bis
Mietende zur Zahlung verpflichtet …

Die Schäden sind eine andere Sache - hier ist Vormieter B
gegenüber dem Vermieter zur Beseitigung verpflichtet bzw. die
Mietsache ist durch Vormieter B an den Vermieter zurückzugeben
> „in vertragsgemäßem Zustand“ - ob das erfüllt wurde kann
nur der Vermieter beurteilen bzw. ggfs. seine Ansprüche
gegenüber Vormieter B geltend machen.

Danke für die Antworten, hier noch eine Fallergänzung:
Vormieter B, sowie A haben jeweils bei Einzug in ihren Mietvertrag eine Klausel stehen, dass bei Einzug die Wohnung renoviert wird. Vormieter B ließ jedoch noch Löcher von Regalen und Teppichboden inkl. Teppichresten zurück ( dies waren die angesprochenen Schäden ).

Vormieter B leistete desweiteren auch die Mietzahlung fristgerecht an Vermieter V und fordert nun die Zahlung der anteiligen Miete von A.

Hallo

hier handeln derzeitiger und künftiger Mieter vertragswidrig. Ohne Zustimmung des VM können Miter nicht über Wohnraum befinden und auch nicht über Zahlungen. Der derzeitige Mieter haftet bis zur Übergabe an den VM für alles, was ohne Zustimmung des VM geschieht.

Gruss Günter

Folgender Fall:

A zieht in eine Wohnung und vereinbart mit dem Vormieter B,
welcher bereits fest zum 15ten des Monats auszieht, die
anteilige Miete zu zahlen ( mündlich ). Der Mietvertrag des B
lief bis zum Ende des Monats.

B hinterlässt in der Wohnung einige Schäden und hiermit Arbeit
für A.

Inwieweit ist A verpflichtet die anteilige Miete zu zahlen und
in welcher Höhe ?

Vormieter B, sowie A haben jeweils bei Einzug in ihren
Mietvertrag eine Klausel stehen, dass bei Einzug die Wohnung
renoviert wird. Vormieter B ließ jedoch noch Löcher von
Regalen und Teppichboden inkl. Teppichresten zurück ( dies
waren die angesprochenen Schäden ).

Naja, dann ist doch klar, dass Mieter A bei seinem Einzug die Wohnung renoviert, wie vertraglich vereinbart.

Gruß,
-Efchen