ein Auto hat einen Unfallschaden und ist vollkaskoversichert. Die Reparaturkosten sind laut Kostenvorschlag der Werkstatt höher, als der Zeitwert des Wagens nach Meinung der Versicherung ist.
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Was muss die Versicherung zahlen?
Fragt
Carsten
Frage von Ernährungstrends verschoben nach Versicherung
MOD Pierre
Zumindest vor paar wenigen Jahren noch gab es eine 130%-Regel, wonach die Reparaturkosten auch bei Überschreitung des Zeitwertes reguliert wurden, wenn die Reparatur wirklich auch ausgeführt wird.
Ob dies bei allen Versicherungen so ist, kann ein Blick in die AVB oder eine Nachfrage erhellen.
Sind die Reparaturkosten höher, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Die Versicherung zahlt dann i.d.R.:
Wiederbeschaffungswert
abzügl. Restwert (dazu wird das Fzg. bei einer Börse eingestellt und das Angebot des Höchstbietenden kommt zum Abzug)
abzügl. Selbstbeteiligung.
Bist du vorsteuerabzugsberechtigt werden natürlich nur die Beträge ohne Mehrwertsteuer ausbezahlt / berücksichtigt.