Hallo,
also ich kenne das bei den sogenannten Minijobs (Nebenjobs, 400 Basis), das Lohn nur gezahlt wird für Stunden die man gearbeitet hat.
A hat einen Minijob, einmal die Woche für 8. Stunden, jedes Wochenende.
So nun ist A mal Krank, bekommt auch vom Arzt eine Krankmeldung, diese gibt er an AG weiter, ist damit der AG verpflichtet Gehalt für den fehlenden Tag zu zahlen ?
Danke und Grüsse.
Hallo,
So nun ist A mal Krank, bekommt auch vom Arzt eine
Krankmeldung, diese gibt er an AG weiter, ist damit der AG
verpflichtet Gehalt für den fehlenden Tag zu zahlen?
Kommt drauf an. Wenn er gearbeitet hätte an dem WE und für die Zeit krankgeschrieben ist, sollte er Entgeltfortzahlung bekommen.
MfG
Hallo
ja,ist er verpflichet den Lohn weiter zuzahlen.Ich war auch mal in dieser Situation.Ich habe mich rechtlich gewehrt,weil mein AG nicht zahlen wollte,bzw.ich nicht wußte,das er zahlen muss.Ich habe es dann nachgezahlt bekommen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
wie siehts da dann aus, muss A unbedingt ein Ärztliches Atest abgeben ? Oder reicht die absage Telefonisch (Mündlich) das man Krankheitsbedingt nicht arbeiten kann ?
Kann sich der AG hier Vertraglich absichern, dass er in einem solchen Minijob (bei Krankheit) nicht zahlen muss ?
Gruss.
Hallo,
wie siehts da dann aus, muss A unbedingt ein Ärztliches Atest
abgeben? Oder reicht die absage Telefonisch (Mündlich) das
man Krankheitsbedingt nicht arbeiten kann?
Kommt drauf an, was dazu geregelt ist. Der AG kann durchaus eine AU ab dem 1. Krankheitstag verlangen.
Kann sich der AG hier Vertraglich absichern, dass er in einem
solchen Minijob (bei Krankheit) nicht zahlen muss?
Nein. Entgeltfortzahlung kann man nicht vertraglich ausschließen.
Hallo
ein "gelben Schein " muss sein, da dieser zur Knappschafft geschickt wird.
Soweit ich weiss,kann man sich nicht vertraglich absichern,um keine Lohnfortzahlung bei Krankheit zu entgehen.Es ist gesetztlich vorgeschrieben,das der AG zahlen muss.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ein "gelben Schein " muss sein,
Nicht zwangsläufig. http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html gilt auch für 400-€-Jobber.