Gehen wir davon aus, dass jemand mit Behinderung sich seit 3 Jahren in WFP befindet. Der Behinderte hat das Straßenverkehrsamt in seiner Gläubegerliste, weil das Auto vor Insolvenzeröffnung stillgelegt wurde und die Stillegungskosten mit in die Insolvenz geflossen sind. Jetzt hat eine dritte Person (nicht verschwägert und verwandt, die nicht von der Insolvenz bescheidt wusste die Schulden in bar beim Straßenverkehrsamt ausgeglichen, damit der Behinderte sein Auto anmelden kann. Wäre dies erlaubt oder könnte der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter das anfechten lassen bzw. wäre die Insolvenz in Gefahr?
Jau, das ist Gläubigerbegünstigung und gibt schwer mecker vom IV…wenn er denn davon erfährt -))
Ich würde das nicht riskieren ohne Rücksprache mit dem IV
Die Frage wäre dann, wem das Auto gehört? Wenn das Auto Eigentum des Insolventen ist, könnte es gepfändet werden- es sei denn, der Behinderte könnte nachweisen, dass er das Auto unbedingt für berufliche Zwecke o.Ä. benötigt oder dass das Auto speziell für seine Behinderung zugeschniten ist.
LG Kerstin
Hallo Generell ist dies eine Ermessenssache des Insolvenzverwalters. Es darf kein Gläubiger bevorzugt werden. Der Insolvenzverwalter kann sogar versuchen das Geld zurückzuholen. Ich vermute aber dass die Summe zu gering ist. Da gibt es nur zwei Möglichkeiten. Stillhalten und abwarten oder mit dem Insolvenzverwalter die Sache klären und hoffen das dieser kein Schwein ist. Gruß Juegud
Zahlung durch Dritte während WFP Insolvenz
Das geht gar nicht, ausschließlich der bestimmte Treuhänder bedient mittels des abzutretenden Gehaltsanteils prozentual (Schulden Verteilungsschlüssel) die Gläubiger. Innerhalb der WFP haben keine direkte Zahlungen von Altschulden egal durch wen für einen Schuldner zu erfolgen.
insosoft de, dort mal posten!
Hallo Masterlogan,
sobald der Gläubiger in die Schuldnerliste aufgenommen wurde ( und das scheint hier der Fall zu sein ), dürfen keinerlei Zahlungen (auch nicht von unbeteligten Dritten) an die/den Gläubiger geleistet werden. Es liegt nun am InsoVerw, wie ER die ganze Sache einordnet. Also bitte dort oder wenn nötig mit dem Rechtspfleger klären lassen.
Gruss
Knauffi
leider kann ich da nicht weiterhelfen
Hallo,
soweit mir bekannt ist, darf kein Gläubiger, der Angemeldet hat, befriedigt werden. Dies kann die InSo gefärden.
Aber ganz genau kann ich es nicht sagen.
Sorry
MfG
Lucy
Die Insolvenz wäre nicht in Gefahr, denn ein Dritter kann ja wohl mit seinem Geld tun und lassen was er möchte.
Ich bin überfragt
aber zunächst einmal käme es ja einem geschenk gleich, das von dritter seite erfolgte und einen gläubiger befriedigt. ich persönlich sähe solcherlei begünstigungen von dritter seite als unproblematisch an und der gläubiger wahrscheinlich auch. Aber wie so etwas in der rechtsprechung und noch in Bezug zum Insolvenzrecht steht, weiß ich nicht zu sagen.
Gruß
Michael
Hi !
Also, ich denke, dass es wohl niemanden etwas angeht - auch den Treuhänder/Insolvenzverwalter nicht - wenn Dritte mit Zahlungen aushelfen.
Wieso sollte es die Inso gefährden ? Es tauchen ja keine neuen Schulden auf.
Alles erdenklich Gute für den Behinderten !
Gruß von der Frau des Busfahrers
Ach Du weia. Du darfst während der Insolvenz keinen einzelnen!! Gläubiger befriedigen. Das kann die ganze Insolvenz gefährden. Geld muss immer auf alle Gläubiger aufgeteilt werden. Dieses kann grosse Schwierigkeiten geben denn Du darfst keinen Gläubiger bevorteilen.
Das ist anfechtbar. Weil es sich um eine Schenkung handelt, von der der Insolvenzverwalter die hälfte zusteht.
Hallo,
das kann Ärger geben, da es Gläubigerbevorzugung ist. Ob der TH glaubt, dass eine Person die Schulden zahlt, ohne von der PI zu wissen, bezweifle ich. Auch, dass eine Person aus reiner Freundschaft Schulden eines anderen zahlt, ohne von der PI zu wissen.
LG
Maria