Der Verkäufer einer Eigentumswohnung veranlasst einen Notartermin und bittet den Notar dem Käufer einen Vorentwurf des Kaufvertrages zu senden.
Aus diesem geht hervor, dass die Zahlung des Kaufpreises für diese Immobilie ab dem 1. Juni binnen einer Frist von 14 Tagen auf das Konto des Verkäufers zu erfolgen hat. Der Verkäufer ist dann verpflichtet das Objekt am 1. Juli, also einen Monat später, zu übergeben.
Der Käufer stellt sich jetzt die Frage: Was, wenn der Verkäufer aus irgendeinem Grund die Wohnung nicht übergeben kann (z.B. das neue Haus ist nicht fertig). Ist die Vorgehensweise so korrekt?
Ich war der Meinung, das Geld wird erst gezahlt, sobald der Käufer sich von der geräumten Immobilie ein Bild verschaffen konnte.
nunja, irägen kann man (fast) alles so regeln, wie man das will.
wenn das im vertrag so drinsteht und von den parteien unterschrieben wird, dann gilt das auch so. wenn man das nicht will, dann unterschreibt man das nicht, sondern äußert seinen unmut und willen zur änderung.
ein notar setzt i.a. „formverträge“ auf oder richtet sich nach dem vorgegebenen wortlaut. wenn der verkäufer z.b. dem notar so „vorgibt“, daß das procedere so ablaufen soll, dann wird der notar das erstmal in den vertrag so aufnehmen. wie gesagt: dein recht, dich ablehnend dazu zu äußern, ist davon ja unbefangen!
wenn du aber so einen vertrag - wie beschrieben - unterzeichnen solltest, dann sollten klauseln enthalten sein, die ganz genau beschreiben, was passiert, wenn der käufer die etw nicht fristgerecht betreten kann.
wie das mit der finanzierenden bank zu regeln ist, die ja das geld VOR eigentumsübergang berappen soll, das entzieht sich allerdings meiner kenntnis…
Hallo,
erstens : es ist ja erstmal nur der Entwurf des Kaufvertrages, der von beiden Seiten entspr. zu prüfen ist und natürlich einvernehmlich geändert werden kann.
Ich würde erstmal mit dem Notar reden, warum, wieso weshalb…
Wie wärs mit einem „Notaranderkonto“ ?
Wird zwar heutzutage nicht mehr so oft genutzt und ist mit weiteren, aber geringen Kosten verbunden.
Der Kaufpreis wird zum vereinbarten Zeitpunkt auf das Notaranderkonto gezahlt - der Verkäufer bekommt Mitteilung, dass du gezahlt hast.
Du kannst damit sicherstellen, dass der Verkäufer erst sein Geld (aus dem Notaranderkonto) bekommt, wenn das Objekt übergeben wurde. Das muss dann aber auch so im Vertrag formuliert werden.