Zahlung einer Provision Mietwohnung

Hallo zusammen!

Mein Mann und ich würden gerne eine Wohnung mieten. Laut unseren Informationen ist ein Immobilienmakler mit der Vermietung des Objektes beauftragt.
Ist es richtig, dass man die Provision nicht zahlen muss, wenn man sich direkt an den Vermieter des Objektes wendet und den Makler somit umgeht?

Nicole

ja!

Grüße

Torsten

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ja!

Grüße

Torsten

?

Es kommt darauf an, wie der Eigentümer mit dem Maklerunternehmen zusammenarbeitet. Hier bei uns in Berlin verweisen die Eigentümer bei Direktkontat sogar an den Makler, damit sie nicht mit Besichtigungen und ähnlichem belästigt werden oder weil sie ihm blind vertrauen oder weil sie beide unter einer Decke hängen.

Gerade, wenn das Maklerunternehmen eine alleinige Beauftragung hat Mieter vorzuweisen wird ein Eigentümer nicht plötzlich jemanden „unter der Hand“ einziehen lassen, da der Makler einen Vermietungszustand und höchstwahrscheinlich auch Schlüssel für alle leerstehenden Wohnungen besitzt.

Wenn der Makler seine arbeit gut macht denke ich nicht, daß der Eigentümer es sich mit ihm verscherzen will…

Zu verlieren hast Du nichts, solltest Du jedoch durch ein Inserat des Maklers oder ähnliches auf diese Wohnung aufmerksam geworden sein, wäre es kein gutes Geschäftsgebahren, ihn jetzt zu umgehen.

Grüße

Daniel

Hallo,

ja!

NEIN!!!

Diese Antwort ist in der Kürze und Pauschalität einfach falsch. 1. wollen sich viele Vermieter nicht direkt mit Interessenten auseinandersetzen und würden nicht am Makler vorbei agieren, 2. kommt es immer noch darauf an, ob man nicht trotz der direkten Kontaktaufnahme die ursprüngliche Kenntnisnahme der Wohnung über den Makler erlangt hat (dann ist Provision fällig) und 3. gibt es noch so schöne Dinge wie den (qualifizierten) Alleinvermittlungsvertrag, über den man auch man nachdenken sollte. Bei dem kann nämlich das Tätigwerden des Eigentümers unabhängig vom Makler vollkommen ausgeschlossen werden, bzw. es gibt dann trotzdem eine Provisionspflicht auf Seiten des Vermieters, und ob der Lust hat, diese dann mal eben aus eigener Tasche zu zahlen? Sprich, er wird dann vermutlich versuchen hier eine „Lösung“ zu finden.

Gruß vom Wiz

Ich nehme an, diese Hinweise sind als Scherz (Witz?) gemeint?!

zu1.: Ob der Vermieter nicht abschließen oder verhandeln will ohne
Einschaltung des Vermieters ist irrelevant, da selbst in diesem Fall
zum Zeitpunkt des aufgezwungenen Vertragsschlusses bereits
Vorkenntnis des Maklerkunden bestand

zu2.: Selbst wenn die ursprüngliche, also 1. Kenntnis durch den
Makler selbst verursacht wurde, besteht eine Zahlungspflicht des WWW-
Anfragenden nur, wenn ein Vertrag (und sei es einkonkludenter) zu
diesem Zeitpunkt bestand - hierfür gibt der Sachverhalt ja nun
wirklich überhaupt nichts her; im Gegenteil, wie jeder (auch Herr
WIZ) problemlos wird nachlesen können.

zu3.: Wozu der Vermieter Lust hat oder nicht, war nicht die
Fragestellung. Vielmehr ging es darum, ob angesichts des mitgeteilten
SVes eine Provisionszahlungspflicht des Interessenten bestand. Die
Antwort ist und bleibt sehr einfach, dass es diese nicht gibt, egal
wie viele echte oder vermeintliche „Experten“ hier anderes meinen zum
besten geben zu wollen…

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