Zahlung einer uralten Rechnung - Umsatzsteuer?

Hallo zusammen,

wie ist das eigentlich, wenn eine uralte Rechnung, z.B. aus dem Jahr 2005, nun Jahre später doch noch bezahlt wird?

Es geht um die Umsatzsteuer. Muss man von dem 2008 gezahlten Betrag nun noch Umsatzsteuer abführen, auch wenn 2005 (noch) gar keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde?

Irgendwie ist mir das mit der Umsatzsteuer immer noch schleierhaft. Gibt es da ein gutes Buch für Laien? Im Konz steht darüber ja nichts, oder?

Schöne Grüße

Petra

Hallo zusammen,

wie ist das eigentlich, wenn eine uralte Rechnung, z.B. aus
dem Jahr 2005, nun Jahre später doch noch bezahlt wird?

genau so, als ob sie im jahr 2005 gezahlt wurde…

Es geht um die Umsatzsteuer. Muss man von dem 2008 gezahlten
Betrag nun noch Umsatzsteuer abführen, auch wenn 2005 (noch)
gar keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde?

wenn man eine rechnung zahlt, muss man keine umsatzsteuer abführen (idr), das macht der leistungserbringer…

Irgendwie ist mir das mit der Umsatzsteuer immer noch
schleierhaft.

das sehe ich :smile:

Gibt es da ein gutes Buch für Laien? Im Konz

steht darüber ja nichts, oder?

nein, da steht nur wie man einkomnmensteuer in millionenhöhe spart… ich kenne keins, aber vllt. mal ins gesetz reinlesen…

Schöne Grüße

Petra

dito

inder

Hallo,

prinzipiell entsteht die Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer
immer beim Leistungserbringer und immer in Abhängigkeit vom Liefer-
bzw. Leistungszeitpunkt. Dies bedeutet, dass sogar dann der „alte“
Steuersatz gilt, wenn zwar die Lieferung/Leistung erbracht, aber noch
keine Rechnung erstellt wurde.

Mir stellt sich allerdings die Frage, warum in 2005 keine Umsatzsteuer
ausgewiesen sein sollte. Fällt der Lieferungs-/Leistungserbringer evtl.
unter die Wertgrenze und ist deshalb nicht umsatzsteuerpflichtig?

Gruß

Joachim

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Irgendwie ist mir das mit der Umsatzsteuer immer noch
schleierhaft. Gibt es da ein gutes Buch für Laien? Im Konz
steht darüber ja nichts, oder?

Umsatzsteuer ist im Detail recht schwierig.

Einen Überblick bekommt man bei
/t/mehrwertsteuer-vom-gewinn-abziehen/4569166/10

http://www.google.com/search?client=firefox-a&rls=or…
(nur Seiten aus Deutschland anschauen)

http://www.steuertipps.de/?menuID=204&navID=127&soft…

Schöne Grüße
C.