Hallo zusammen,
wie ist das eigentlich, wenn eine uralte Rechnung, z.B. aus dem Jahr 2005, nun Jahre später doch noch bezahlt wird?
Es geht um die Umsatzsteuer. Muss man von dem 2008 gezahlten Betrag nun noch Umsatzsteuer abführen, auch wenn 2005 (noch) gar keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde?
Irgendwie ist mir das mit der Umsatzsteuer immer noch schleierhaft. Gibt es da ein gutes Buch für Laien? Im Konz steht darüber ja nichts, oder?
Schöne Grüße
Petra