Zahlung einer Zulage möglich?

Guten Tag,

ein Beamter arbeitet in einer Bundesbehörde im mittleren Dienst. Stelle ist bewertet mit A6/A7. Seit etwa zwei Jahren sind seine Aufgaben so angestiegen, dass die Stelle eigentlich einer Funktion des gehobenen Dienstes (A10/A11) entsprechen würde. Der Beamte wird derzeit nach A7 besoldet.

Ist es möglich, dass der Beamte rückwirkend eine Zulage vom Arbeitgeber erhält welche diesen Missstand ausgleicht?

Viele Grüße
LakeTaHo

Hallo,

Guten Tag,

ein Beamter arbeitet in einer Bundesbehörde im mittleren
Dienst. Stelle ist bewertet mit A6/A7. Seit etwa zwei Jahren
sind seine Aufgaben so angestiegen, dass die Stelle eigentlich
einer Funktion des gehobenen Dienstes (A10/A11) entsprechen
würde. Der Beamte wird derzeit nach A7 besoldet.

Hat dieser Beamte die Beamtenprüfung II bestanden ?

Ist es möglich, dass der Beamte rückwirkend eine Zulage vom
Arbeitgeber erhält welche diesen Missstand ausgleicht?

Ein Beamter hat keinen Arbeitgeber!

Viele Grüße
LakeTaHo

Gruß Merger

Der Beamte hat die Befähigung für den mittleren Dienst.

Der Beamte hat die Befähigung für den mittleren Dienst.

Dann sollte der Beamte schnellstens die Beamtenprüfung II ablegen.
Ohne diese Prüfung hat er auch keinen Anspruch auf eine Zulage.

Der Beamte kann aus persönlichen Gründen keine Beamtenprüfung II ablegen. Besteht die Möglichkeit unter den derzeitigen Umständen zur Zahlung einer Zulage oder eines Ausgleichs bis A9 m.D. ?

Hi,

das regelt sich nach dem 4.Abschnitt des BBesG. Allein aufgrund der Wahrnehmung einer höherwertigen Tätigkeit besteht nach meiner Kenntnis keine Möglichkeit eine „reguläre“ Zulage zu erhalten. In Betracht käme eine Leistungszulage/prämie nach § 42a BBesG. Im speziellen geregelt in der Bundesleistungsbesoldungsverordnung.
Hilfreich wäre in solchen Fällen das Gespräch mit dem Personalrat zu suchen.

Gruß

Michael

Der Beamte kann aus persönlichen Gründen keine Beamtenprüfung
II ablegen.

dann sollte sich der Beamte mit dem derzeitigen Zustand abfinden.

Besteht die Möglichkeit unter den derzeitigen
Umständen zur Zahlung einer Zulage oder eines Ausgleichs bis
A9 m.D. ?

Nein - allerdings sollte ein Beamter auch die erforderlichen Beamten-Gesetze kennen und darin selbst nachlesen.

Gruß Merger