Zahlung erfolgt - trotzdem Mahnverfahren?

guten tag,

mal angenommen, jemand hat eine vereinbarte zahlung in 4 etappen an eine andere privatperson gezahlt. die letzte zahlung vor einem monat. von seinem konto wäre es abgebucht. die kontrolle der kontoauszüge zeigt die richtigkeit der empfänger kto nr. der geldempfänger schickt einen brief, in dem er sagt, dass die summe nicht vollständig gezahlt worden wäre. es fehlen noch 300 euro. was der höhe der einen überweisung von vor 2 monaten entspricht. er schickt einen brief als letzte aufforderung mit der androhung versehen, dass ein mahnverfahren eingeleitet werden würde, sollte die zahlung nicht bis zum tag x erfolgen. diese androhung ist vom ablauf vermutlich korrekt. es gab vorher schon eine zahlungserinnerung und eine mahnung. die beiden waren im klintsch wegen der höhe des betrages, einigten sich dann aber. aber so hat sich die komplette zahlung 2 monate hingezogen. der überweiser versucht daraufhin kontakt mit dem empfänger aufzunehmen. per mail. er schlüsselt auf, wann welche zahlung von seinem konto abgebucht wurde und bittet um erklärung, welcher betrag fehlt. keine reaktion. der zahlungsempfänger weigert sich, die mail zu öffnen. der versender kann das nachvollziehen, da er die mail mit empfangsbestätigung verschickt hat. die frist läuft noch und der überweiser geht zu seiner bank um einen nachforschungsantrag zu erstellen. das ergebnis wird er allerdings erst nach der gesetzten frist des zahlungseinganges beim empfänger erhalten. was kann er noch tun? sollte das geld ordnungsgemäß beim empfänger eingegangen sein, z.b. hat er den zahlungseingang übersehen, muß der zahler dann für ein falsches mahnverfahren zahlen? viele grüße von wolf-agathon

Hallo wolf-agathon,

was kann er noch tun?

auf eingehende Post achten und einem Mahnbescheid sofort widersprechen, mit der Begründung unten:

sollte das geld ordnungsgemäß beim empfänger eingegangen
sein, z.b. hat er den zahlungseingang übersehen, muß der
zahler dann für ein falsches mahnverfahren zahlen?

Dann geht es entweder gar nicht weiter, wenn der Gläubiger erkennt, dass er einen Fehler gemacht hat, oder die Sache geht vor Gericht.

Wenn der Schuldner dort nachweisen kann, dass er vereinbarungsgemäß gezahlt hat (VORSICHT: zu "vereinbarungsgemäß gehört auch die Vereinbarung), dann sollten keine weitere Kosten auf ihn zukommen.

Gruß, Karin

muß der zahler weiter versuchen, kontakt zum empfänger aufzunehmen? muß er einschreiben mit dem inhalt schicken, wann er welchen betrag überwiesen hat, ein nachforschungsauftrag läuft usw.? wie gesagt, der empfänger weigert sich, die mail zu lesen. das problem würde sich sicherlich leichter so aus der welt schaffen, aber der empfänger ist ein sehr unzugänglicher mensch und wird versuchen, dem zahler den größtmöglichen schaden zuzufügen. die vereinbarung hat der zahler nie vom empfänger erhalten. aber in der ersten schriftlichen zahlungserinnerung nennt er den betrag, der ihm auch überwiesen wurde.

Nein, „der Zahler“ muss gar nichts tun außer zahlen. Ob und wie der Gläubiger das dann verbucht, ist dessen Problem.

Hallo.

der zahlungsempfänger
weigert sich, die mail zu öffnen. der versender kann das
nachvollziehen, da er die mail mit empfangsbestätigung
verschickt hat.

Nur mal so zur Info: Eine Empfangsbestätigung bekommst du nur, wenn das Mailprogramm des Empfängers mitspielt. Es ist überhaupt gar kein Problem und bei einigen Mailprogrammen auch per Default so eingestellt, dass keine Bestätigungen verschickt werden.
Es ist also durchaus möglich, dass der Empfänger die Mail gelesen hat.

Zum Rest kann ich nichts sagen, wollte nur kurz klarmachen, dass du dich auf diesen Punkt nicht allzu sehr stützen solltest.

Sebastian.

der zahler wäre ehrlich gesagt froh, wenn der empfänger die mail lesen würde. so könnte man das problem viel schneller aus der welt schaffen. der zahler hat die mail nicht nur per lesebestätigung gesendet sondern als einschreiben per mail. es kann halt aber auch blöd laufen und der zahler erfährt erst tage nach ablauf der erneuten zahlungsfrist, dass aus irgendwelchen technischen gründen das geld tatsächlich vor 2 monaten nicht auf dem konto eingegangen ist. man hat schon pferde kotzen sehen. und da weiß der zahler nicht, was er tun kann, um nicht in eine blöde situation zu geraten und nachher gerichtskosten am hals hat.

Hi, der Zahler soll einfach mal den angedrohten Mahnbescheid abwarten und wenn der wirklich kommen sollte, in der entsprechenden Rubrik ankreuzen, dass er der Forderung widerspricht.
Dann geht das Ganze zum Gericht, Der Zahler beweist da an Hand seines Kto.-Auszuges und des Nachforschungsauftrages die Zahlung des Betrages und die ganzen Kosten dieses Verfahrens bleiben am Mahnbescheidversender hängen.
MfG ramses90