Zahlung für Übernahme von von streichen usw

Hallo,

wer weiß wie viel man verlangen kann, wenn man sich mit dem Vormieter auf Übernahme der vertragsgemäßen Schönheitsreparaturen und weißen der Wände einigt.
Der Vormieter hat über 5 Jahre in der Wohnung gewohnt und möchte mir Geld dafür zahlen, das er nichts mehr in der Wohnung machen muss. Die Wohnung ist 62 qm groß und nach Mietvertrag müsste der Vormieter alle Räume, sowie Flure und Türen sowie Fenster streichen. Wer weiß welchen Betrag ich verlangen kann, wenn ich für ihn alle Arbeiten übernehme? Ich dachte so an 500€. Gibt es dazu eine gängige Rechtssprechung?
Danke im voraus

wer weiß wie viel man verlangen kann, wenn man sich mit dem
Vormieter auf Übernahme der vertragsgemäßen
Schönheitsreparaturen und weißen der Wände einigt.

na, den betrag, auf den man sich geeinigt hat. kling komisch, is aber so. wenn der vormieter das nicht selbst machen will, kann er auch jemanden beauftragen, dass zu erledigen. ob das ein professioneller handwerker ist oder „nur“ der nachmieter ist völlig egal. wichtig ist nur, dass sich beide seiten vor „vertragsschluss“ darüber einig sind, zu welchen konditionen das gemacht wird.

Ich
dachte so an 500€.

und an wieviel dachte der vormieter? persönlich würde ich niemandem 500eur dafür zahlen, dass er mir einen tag arbeit abnimmt, aber ok…

Gibt es dazu eine gängige Rechtssprechung?

sicherlich - aber die betrifft wohl nur die dinge rund um vertragsschluss und nicht wie viel man pro qm zu renovierender wand nehmen darf…

wichtig ist nur, dass sich beide seiten vor
„vertragsschluss“ darüber einig sind, zu welchen konditionen
das gemacht wird.

Nö, wichtig ist auch, dass beiden Beteiligten klar ist, dass hier Schwarzarbeit vorliegt, wenn man nicht diverse Details beachtet.

s.

was ich jetzt ebenfalls unter den begriff „konditionen“ einsortiert hätte, aber egal. stimmt schon, dass das „passieren“ kann…