Zahlung Gehalt bei Vertragsende am 15. des Monats

Hallo,
Mal angenommen mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 15. des Monats, so weiß ich, dass üblicherweise der AG lt. BGB am Ende meiner Leistung den Lohn zu entrichten hat. Ich würde also davon ausgehen, dass ich am 15. mein Gehalt bekomme. Wenn jedoch im Arbeitsvertrag eine Formulierung in folgender oder ähnlich der folgenden Form steht wie:
„Die regelmäßige Vergütungen sind zum 01. eines jeden Monats für den abgelaufenen Monat fällig.“
Bedeutet dies, der AG würde erst am Ende des Monats zahlen trotz früherem Vertragsende?
Ich freue mich auf eine Auskunft.
Vielen Dank.
Grüße
Lena

Hi!

Mal angenommen mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 15.
des Monats, so weiß ich, dass üblicherweise der AG lt. BGB am
Ende meiner Leistung den Lohn zu entrichten hat.

Zitiere doch mal die Stelle im BGB.

Mir fällt da spontan der § 614 BGBein, und der sagt zumindest dann was anderes, wenn man monatliche Zahlungen bekommt.

Gruß
Guido, der hofft, dass der FAQ:1129-Verstoß nicht so schwer wiegt

Hallo Guido,

„Mir fällt da spontan der § 614 BGB ein, und der sagt zumindest dann was anderes, wenn man monatliche Zahlungen bekommt.“

Tatsache, den meinte ich. Da habe ich also offenbar den 2. Teil nicht sehen wollen bzw. bin davon ausgegangen, dass man als AN ja sowieso beständig in Vorleistung geht und zumindest bei Vertragsende alle ausstehenden Zahlungen erhalten würde, weil ich das so im Umfeld erlebt habe. Ich kann nur feststellen: Augen auf bei der AG-Wahl! :smile:
(ist nicht bezogen auf die letzte Auszahlung, der Sachverhalt liegt komplizierter und würde als Umschreibung in das Schema Ausbeuterei passen)

Danke Dir Guido!
Gruß Lena