Zahlung geleistet, nicht mehr Kunde, Geld zurück?

Ein Energieversorgungsunternehmen kann die Kunden aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr versorgen, stellt die Versorgung ein und die Kunden gehen in die örtliche Grundversorgung. Der Kunde schließt mit einem neuen Versorger einen Vertrag.
Nun hat der Kunde versehentlich noch einen Betrag an den ehemaligen Versorger überwiesen (war noch in der angelegten Überweisungsliste).
Der ehemalige Kunde hat um Rücküberweisung gebeten.
Was ist zu tun, wenn das Geld nicht zurück überwiesen wird?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Der ehemalige Kunde hat um Rücküberweisung gebeten.
Was ist zu tun, wenn das Geld nicht zurück überwiesen wird?

Mahnbescheid, Gerichtsverfahren.

Natürlich verhält es sich völlig anders, wenn sich das Unternehmen bereits in der Insolvenz befindet, aber dann hättest Du das ja geschrieben und nicht „finanzielle Schwierigkeiten“.

Gruß
Christian

Teldafax-Syndrom
Ich kenn nur ein Unternehmen, das momentan keine Energie liefert:: Teldafax. Und das ist m. W. bereits in Insolvenz…
Dann muss man beim Insolvenzverwalter die Forderungen erklären. Doch gerade bei T. wird man wohl nichts oder nicht viel bekommen.

Ich kenn nur ein Unternehmen, das momentan keine Energie
liefert:: Teldafax. Und das ist m. W. bereits in Insolvenz…

Das ist mir schon klar, aber bei einer hypothetischen Frage sollte man diese beantworten und nicht über konkrete Fälle spekulieren, die wohl gemeint sein dürften. Wenn der Fragesteller meint, daß es um ein Unternehmen geht, das in finanziellen Schwierigkeiten ist, dann wird er wohl keines meinen, das sich bereits im Insolvenzverfahren befindet.

Man weiß es ja nicht. Finanzielle Schwierigkeiten schließen eine Insolvenz ja nicht aus. Halbwegs redliche Insolvenzschuldner haben immer finanzielle Probleme. Aber man kann das sehr leicht herausfinden, weil Insolvenzverfahren öffentlich geführt werden.

Man weiß es ja nicht. Finanzielle Schwierigkeiten schließen
eine Insolvenz ja nicht aus. Halbwegs redliche
Insolvenzschuldner haben immer finanzielle Probleme.

Das ist mir schon klar, nur ist es in der Praxis schon ein Unterschied, ob ein Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten hat oder (meinetwegen als Steigerung zu verstehen) sich bereits im Insolvenzverfahren befindet.

Aber man
kann das sehr leicht herausfinden, weil Insolvenzverfahren
öffentlich geführt werden.

Was sich natürlich in einem theoretischen Fall kaum recherchieren läßt.

Es handelt sich um TelDaFax.
Meines Wissens ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet!

Die Energielieferung wurde im Juni eingestellt und die örtliche Grundversorgung griff ein.
Die Einzugsermächtigung wurde bereits Anfang des Jahres widerrufen und es wurden mtl. Zahlungen vereinbart. Mit dem Einstellen der Energieversorgung wurden die Zahlungen ebenfalls eingestellt.

Nun stand wohl in diesem Monat noch eine Zahlung in der Überweisungsliste, die wohl übersehen wurde. Um diese Zahlung handelt es sich nun. Es besteht bereits seit Juni keine Vertragsbindung mehr!

Normalerweise, wenn jemand versehentlich an einen falschen Empfänger eine Zahlung leistet, ist dieser doch verpflichtet diesen Betrag wieder zu erstatten?

Meines Wissens ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet!

Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde am 14. Juni gestellt.

Normalerweise, wenn jemand versehentlich an einen falschen
Empfänger eine Zahlung leistet, ist dieser doch verpflichtet
diesen Betrag wieder zu erstatten?

Im konkreten Fall hat der Insolvenzverfahren die Finger auf den eingegangenen Geldern. Ob bzw. wann da etwas zurückkommt, steht in den Sternen. Da ein Insolvenzverfahren üblicherweise nicht eröffnet wird, wenn das Unternehmen über hinreichendes Vermögen oder hinreichende Liquidität verfügt, um alle Verbindlichkeiten abzudecken, stehen die Chancen, das Geld zu 100% zurückzuerhalten, in der Nähe des absoluten Nullpunktes. Wie hoch die Quote am Ende sein wird, steht in den bereits erwähnten Sternen.

Gruß
C.

Hallo.

Ich kann mir das nicht so wirklich vorstellen. So wie der Fragesteller den Fall schildert, sieht es für mich so aus, als wäre das eine fehlgeleitete Überweisung, der Energieversorger hat ja keinerlei rechtlichen Anspruch. Ich habe es zumindest so verstanden, dass kein Vertrag mehr bestand und auch keine Energie mehr geliefert (als angehenden Physiker wird’s mir bei dieser Umschreibung ganz anders) wurde. Wieso sollte also ein Betrag, der durch ein Versehen auf das Konto des Energieversorgers gelangte, in die Insolvenzmasse übergehen? Mir erscheint das irgendwie nicht wirklich logisch.

Gibt es da irgendwelche Urteile/Regelungen etc. dazu, die man einem interessierten Nichtjuristen wie mir mal zeigen kann? Ich fände das nämlich schon ein wenig krass.

MfG,
TheSedated

Hallo,

dieser Umschreibung ganz anders) wurde. Wieso sollte also ein
Betrag, der durch ein Versehen auf das Konto des
Energieversorgers gelangte, in die Insolvenzmasse übergehen?

das habe ich nicht behauptet. ich schrieb nur, daß sich die Angelegenheit bei beantragtem bzw. eröffnetem Insolvenzverfahren nicht mehr mit Mahnbescheid und Gerichtsverfahren regeln läßt (§89ff InsO), sondern sich völlig anders verhält. Zu klären wäre dann, ob es sich z.B. um Masseverbindlichkeiten nach §55 Abs. 1 Nr. 3 handelt.

Gruß
C.

Teldafax-Insolvenzverfahren gibt es!
google mal nach teldafax insolvenzverfahren: Das I. ist das größte in Deutschland. Es ist schon eröffnet.