Zahlung GKV an Ärzte

Hallo

Stimmt es das unterschiedliche GKVen den Ärzten für gesetzliche Leistungen unterschiedlich viel bezahlen? Wenn ja, wie viel? Hat jemand Erfahrungen, ob sich dadurch das Verhalten der Ärzte ändert (wie Z.B. bei der bevorzugten Behandlung PKV Patienten).

Hintergrund: Ich habe meine GKV gekündigt, um in eine billigere zu wechseln und jetzt versucht mich meine alte GKV mit dem Argument oben zum Bleiben zu bewegen.

Ein weiteres Scenario, das mir erklärt wurde, war, daß die billigeren GKVs kleinere Budgets, für zum Beispiel Zahnbehandlungen, haben und so die Gefahr bestehen würde, daß ich am Jahresende keine Zahnbehandlung mehr bekäme.

Ich halte beide Argument für übertrieben bzw. besten Falls die halbe Wahrheit (bekanntlich die perfideste Form der Lüge). Aber da ich die Materie nicht kenne, suche ich auf diesem Wege neutralen Rat.

Jeder Kommentar ist dankend willkommen.

MfG

Jörn

Hallo

Stimmt es das unterschiedliche GKVen den Ärzten für
gesetzliche Leistungen unterschiedlich viel bezahlen? Wenn ja,
wie viel?

Das höre ich das erste Mal. Der Arzt bekommt ein Budget, das er nicht überschreiten darf. Verordnet er zuviele Leistungen (oder umgerechnet: Punkte), bekommt er sie nicht bezahlt. Überschreitet er sein Budget mehrfach deutlich, muss er sogar draufzahlen.
Der Hohn: Der Arzt weiß während des Jahres noch gar nicht, was er für so einen Punkt bekommt!

Hat jemand Erfahrungen, ob sich dadurch das
Verhalten der Ärzte ändert (wie Z.B. bei der bevorzugten
Behandlung PKV Patienten).

Das hat zwar mit der obigen Behauptung nichts zu tun, aber es ist nun mal einfach so, dass der Arzt bei PKV-Kunden frei von Budgetzwängen ist. Nehmen wir an, der Arzt bewegt sich bereits am Rand des Budgets, oder hat es um Vorjahr überschritten, oder das Jahr hat gerade begonnen.
Versetz dich in seine Lage: Wenn er nun beginnt, viele GKV-Patienten innovative Behandlungsmethoden zu verschreiben, teure aber anerkannt wirkungsvolle Medikamte etc. - dann ist die Gefahr groß, dass er irgendwann für seine Leistungen kein Geld mehr bekommt, weil das Budget zuende ist.
Der PKV-Kund bekommt das, was möglich ist, oder was „hip“ in der medizinischen Entwicklung ist. 1.) muss das aber nicht immer notwendig sein - zurecht mag der Arzt versuchen, sein malträtiertes Budget aufzufrischen. Das soll keine Anschuldigung sein, ich habe volles Verständnis dafür! 2.) Kann der PKV-Kunde Pech haben und einen besch…enen Tarif gewählt haben, der nicht alles zahlt. Jedes Schwert hat nunmal zwei Schneiden.

Übrigens: Der Arzt handelt dabei nach dem Gesetz, dass für die GKV gilt. Bisher bietet die GKV ihren Versicherten eine Einheitsversorgung, und zwar von mittelmäßiger Art und Güte – laut Gesetz: „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich, das Maß des Notwendigen nicht überschreitend.“

Hintergrund: Ich habe meine GKV gekündigt, um in eine
billigere zu wechseln und jetzt versucht mich meine alte GKV
mit dem Argument oben zum Bleiben zu bewegen.

Das Argument ist denk ich falsch. Das kann Günter Czauderma als GKV-Experte sicher bestätigen.

Ein weiteres Scenario, das mir erklärt wurde, war, daß die
billigeren GKVs kleinere Budgets, für zum Beispiel
Zahnbehandlungen, haben und so die Gefahr bestehen würde, daß
ich am Jahresende keine Zahnbehandlung mehr bekäme.

Kleinere Budgets, aber auch weniger Versicherte. Oder sagen wir’s anders: Die AOKs sind verdammmt groß, haben die Geld? Nein - sondern Schulden. Super Logik.

Ich halte beide Argument für übertrieben bzw. besten Falls die
halbe Wahrheit (bekanntlich die perfideste Form der Lüge).
Aber da ich die Materie nicht kenne, suche ich auf diesem Wege
neutralen Rat.

Jeder Kommentar ist dankend willkommen.

MfG

Jörn

Möglichkeit: Wechsel in eine günstige GKV, dann das Kostenerstattungsprinzip im ambulanten Bereich wählen, sowie eine PKV-Zusatz, die die Restkosten versichert.
Dann bist auch du im Ambulanten Bereich PKV-Kunde!

Frank Wilke

Hallo,

Stimmt es das unterschiedliche GKVen den Ärzten für
gesetzliche Leistungen unterschiedlich viel bezahlen? Wenn ja,
wie viel? Hat jemand Erfahrungen, ob sich dadurch das
Verhalten der Ärzte ändert (wie Z.B. bei der bevorzugten
Behandlung PKV Patienten).

Ja (weiß ich aber auch nur durch einen Kumpel, der Kieferorthopäde ist).
Die praktischen Ärzte (‚Hausärzte‘) bekommen für jeden behandelten Patienten pro Quartal eine Pauschale, egal, was gemacht wurde. Diese Pauschale ist unterschiedlich für verschieden Kassen (http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Hom…). Gleichzeitig gibt es aber ein Gesamtbudget, das nicht überschritten wird. Weitere Budgets gibt es für Materialkosten und Medikamentenkosten. Wenn die Budgets für Patientenkosten und Materialkosten überschritten werden, behandelt der Arzt nicht nur kostenlos, sondern zahlt sogar noch drauf (das Material). Wird das Medikamentenbudget überschritten, zahlt das ebenfalls der Arzt. Leider kommt die Abrechnung für dieses Budget bis zu zwei Jahre später, was zu Rückzahlungen in 6stelliger Höhe führen kann.
Bei anderen Ärzten gibt es die Punkte. Das heißt, für jede Behandlung gibt es bestimmte Punkte, die pro Arzt zusammengerechnet werden. Am Jahresende werden alle Punkte aller Ärzte zusammengerechnet und das Gesamtbudget durch diese Anzahl geteilt, also der Wert jedes Punktes berechnet. Auch hier gibt es Maximalbudgets für jeden Arzt.
Völlig unabhängig von diesen Berechnungen laufen die Privatpatienten. Ihre Behandlung wird nach anderen Tarifen abgerechnet (entsprechende Tabellen lassen sich im Netz finden). Was aber für den Arzt viel wichtiger ist: diese Behandlungen zählen nicht zum Budget! Je mehr Privatpatienten also, desto mehr kann der Arzt verdienen.

Ob obiges beim Arzt bei der Behandlung und beim Service eine Rolle spielt, kommt natürlich auf den Arzt an. Aber so ganz unwahrscheinlich ist das nicht, oder?
Gruß
loderunner

Hallo, so wie loadrunner es beschrieben hat, ist es im Grundsatz
richtig. Ich will es mal (stark vereinfacht) an einem Beispiel
verdeutlichen.
Krankenkasse A (Grosse Bundesweite Kasse mit mehreren Millionen
Versicherten) zahlt pro Versichertenkopf an die Kassenärztliche
Vereinigung im Quartal 150,00 € - Krankenkasse B (gleiche Grösse
tut dies auch), Krankenkassen C und D (kleine beitragsgünstige
Betriebskrankenkassen) zahlen aber nur 100,00 € an die KV.
Das heisst, die KV bekommt für die 4 Versicherten 500,00 € -
die dann für die gesamt Ärzteschaft das Budget darstellen -
will sagen jeder Versicherte kann mit 125,00 € monatlich versorgt werden.
Wenn sich nun das Verhältnis der Einzahler in dieses System so verändert,
dass es immer mehr Versicherte von Geringzahlerkassen gibt, veringert
sich das Budget insgesamt und der Arztspruch :" Das übrsteigt mein
Budget" wird nachvollziehbar. Meines Wissens nach gab es deshalb sogar
einen Ärzteprotest im Südwesten unseres Landes gegen eine dies
Billig-Kassen. Ich gebe zu - stark vereinfacht dargestellt, aber
im Grunde genau richtig. Mit der Gesundheitsreform soll dies geändert
werden, ob allerdings deshalb die Ärzte (berechtigterweise) mehr Geld
bekommen, bezweifle ich.
Gruss
Czauderna

Hallo

Danke für die Auskunft.

Was mich jetzt noch interessieren würde, ist: Ist es individuell sinnvoll wegen dieses Systems nicht in eine Billig-GKV zu wechseln?

Finanziell sicher nicht. Aber ist ernsthaft damit zu rechnen, daß ein Arzt einen schlechter behandelt oder gar die Behandlung verweigert weil man in der „falschen“ GKV ist?

Jörn

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
natürlich und selbstverständlich würde das ein jeder Arzt
abstreiten, denn alle Kassenpatienten sind gleich - aber
ich habe schon von mehreren „Rückkehrern“ aus Billig-Kassen
gehört, dass ihre Ärzte es doch schon lieber sehen würden, gehörten
alle ihre Kunden den „Gutinssystemeinzahlendenkassen“ an.
Einen Rat kann und will ich hier nicht geben, denn ich bin befangen.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,
Danke für deinen Beitrag. Das mit dem Rat übernehme ich dann gerne. Meine Frau war in der Taunus BKK, und da gab’s ne Menge Ärger (nicht nur wegen der Weigerung, nach einer Fusions-bedingten Beitragserhöhung die Leute per Sonderkündigung raus zu lassen), z.B. sagte Ihr Gynäkologe, dass mehrere seiner Kollegen Stress mit der Taunus hatten, eben weil Sie weniger oder widerwilliger zahlten.

Die Lösung findet sich eigentlich in meinem obigen Vorschlag:
Nimm irgendeine GKV, wähle im ABULANTEN Bereich das Kostenerstattungsprinzip, und sage das dem behandelnden Arzt. Und schon hast du ("[beinahe]") Privatkunden-Status. Das beinahe habe ich deshalb in 3fach-Klammern gesetzt, weil es kaum Unterschiede gibt.
Wichtig: Such dir VORHER eine PKV-Zusatz für die Restkostenübernahme!!!

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachfrage
Hallo,

Nimm irgendeine GKV, wähle im ABULANTEN Bereich das
Kostenerstattungsprinzip, und sage das dem behandelnden Arzt.
Und schon hast du ("[beinahe]") Privatkunden-Status. Das
beinahe habe ich deshalb in 3fach-Klammern gesetzt, weil es
kaum Unterschiede gibt.

Geht sowas auch bei der Techniker und was zahlt man für sowas als Aufpreis? Kann man sowas nur als freiwillig Versicherter oder auch als Pflichtversicherter machen?

Wichtig: Such dir VORHER eine PKV-Zusatz für die
Restkostenübernahme!!!

Heißt das, dass man durch obige Vorgehensweise einen eigenen Kostenanteil hat? Und dass man dann diesen Teil bei einer PKV versichert? Was zahlt man für so eine Zusatzversicherung?

Gruß
loderunner

Hallo,

Nimm irgendeine GKV, wähle im ABULANTEN Bereich das
Kostenerstattungsprinzip, und sage das dem behandelnden Arzt.
Und schon hast du ("[beinahe]") Privatkunden-Status. Das
beinahe habe ich deshalb in 3fach-Klammern gesetzt, weil es
kaum Unterschiede gibt.

Geht sowas auch bei der Techniker und was zahlt man für sowas
als Aufpreis? Kann man sowas nur als freiwillig Versicherter
oder auch als Pflichtversicherter machen?

Das ist das Schöne an der Sache: Das geht „eigentlich“ (vielleicht kann Günter mit einer Aussage die „“ entfernen?) bei jeder GKV. Das kostet gar nix extra, wenn ich nicht völlig auf dem Holzweg bin.
Seit dem 01.01.2004 ist das möglich. Siehe §13 SGB V Absatz (2)

Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. Sie sind von Ihrer Krankenkasse vor ihrer Wahl zu beraten. Eine Beschränkung der Wahl auf den Bereich der ambulanten Behandlung ist möglich.

Wichtig: Such dir VORHER eine PKV-Zusatz für die
Restkostenübernahme!!!

Heißt das, dass man durch obige Vorgehensweise einen eigenen
Kostenanteil hat? Und dass man dann diesen Teil bei einer PKV
versichert?

Genau, vielleicht erklär ich’s anders: Als „normalo“ GKV-Patient wirst du beim Arzt innerhalb seines Budgets nach dem Punktesystem abgerechnet. Ist das Budget eng, gibt’s zurecht keine aufwändigen, teuren Behandlungen.
Als GKV-Patient mit dem Kostenerstattungsprinzip arbeitet der Arzt auf Rechnung, du kriegst nicht die rosanen oder blauen Rezepte, sondern grüne :wink:. Es kann also z.B. auch teure Behandlungen durchführen, es gelten die Regeln der GOÄ!
Mit dieser REchnung dackelt man dann zur seiner GKV, sagt: „Bitteschön, überweist mir doch mal Euren Anteil!“. Die GKV zahlt in der Regel das, was Sie für diese Behandlung anhand des Punktesystems auch bezahlt hätte. Hat der Arzt also „normal“ behandelt, wird die Rechnung komplett erstattet - allerdings unter Abzug von Kosten, weil keine PRüfung der Wirtschaftlichkeit möglich war sowie ein paar Verwaltungsaufwendung und den gesetzlichen Zuzahlungen.
Wieder §13 SGB V, Absatz (2) irgendwo 2. Hälfte

Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die KRankenkasse bei Erbringung der Sachleistung zu tragen hätte.

Ansonsten gibt’s einen Teil des Rechnungsbetrags auf’s Konto überwiesen. Dann mit der teilerstatteten Rechnung zur PKV-Zusatz: „Hallo, ich hab da noch Restkosten, bitte mal überweisen!“ und der Versicherer leistet seinen Beitrag.
Schön wäre es natürlich, wenn der PKV-Versicherer auch OHNE Vorleistung der GKV bezahlt, denn sonst geht u.U. die komplette Rechnung auf Deine Tasche.

Was zahlt man für so eine Zusatzversicherung?
Gruß
loderunner

Die berühmte Frage „Was kostet ein Auto?“. Hängt vom Versicherer, den Leistungen, dem Einstiegsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand ab.
Am besten fragst du mal einen Makler oder Versicherungsmann in Deiner Nähe. Sollte sich inzwischen rumgesprochen haben, dass das geht.
Aber bitte bitte genau erklären was du willst und die Bedingungen von einem zweiten Augenpaar prüfen lassen!
Dieser Schritt ist zwar für den einen oder anderen durchaus lohnenswert, aber a) mit Kosten verbunden und will b) genau so gut überlegt sein wie der Schritt in eine Voll-KV.

ACHTUNG: An diese Wahl ist man mindestens ein Jahr gebunden!

ÜBRIGENS: Diese Beschreibung erhebt keinen Anspruch Vollständigkeit, ich hab’s mir nur so gemerkt. Für Korrekturen bin ich dankbar!

Frank Wilke

P.S.: Weitere FRagen gerne per mail, um den Rest der Foren-Gemeinschaft nicht zu nerven.

Hallo,
Danke für Deine Beschreibung.

Am besten fragst du mal einen Makler oder Versicherungsmann in
Deiner Nähe.

Das werde ich mal machen.
Gruß
loderunner

Hallo,
das Kostenerstattungsverfahren geht eigentlich bei jeder Krankenkasse
und macht auch keinen Unterschied zwischen Pflicht- oder Freiwillig Versicherten - ich habe da aktuell einen Fall, bei dem eine Auszubildende
das Kostenerstattungsverfahren für den ambulanten Bereich gewählt hat
wil sie noch über ihren Vater während der Ausbildung Anspruch auf
Beihilfe hat. Mehrkosten, also ein Beitragszuschlag entstehen dadurch
nicht - man ist an die Wahl dieses Verfahrens ein Jahr gebunden.
Gruss
Czauderna

Nochmal Danke! (owt)
-nix-

-nix-

Siehe auch email an Dich.
Frank Wilke