Servus,
du sagst also, X müsste das hier ggf. sogar mit einem weit
höheren Wert erfassen, als X eigentlich selbst in Rechnung
gestellt haette?
Das ist hier nicht anders als bei Bezahlung in Geld: Der Preis, auf den sich die Parteien geeinigt haben, lässt sich nicht willkürlich dadurch beeinflussen, dass man einen niedrigeren Betrag in der Rechnung ausweist. Erlös ist das, was der Unternehmer für seine Leistung bekommt, unabhängig davon, ob er zutreffend fakturiert oder eine Rechnung türkt.
das haengt doch auch von anderen, dann eher subjektiven Faktoren ab…
Subjektive Faktoren, d.h. persönliche Verhältnisse, die einen Preis beeinflussen, müssen bei der Ermittlung des gemeinen Werts eliminiert werden.
Geht das auch ein bisschen konkreter? sagen wir auch mit Bezug auf das geltende
Recht?
Einschlägig ist hier § 9 BewG. Konkretes Vorgehen bei der Ermittlung eines gemeinen Wertes lässt sich bloß anhand eines konkreten zu bewertenden Gegenstandes oder einer dito Leistung darstellen. Grundsätzlich geht es um eine geeignete Kombination von Vergleichswert- und Ertragswertverfahren; Sachwertverfahren nur als Notnagel, wenn partout kein Vergleichswert und kein Ertragswert zu bestimmen ist.
Und wenn wir schon dabei sind: Wie wuerde das Ganze dann in
einem SKR03 eingebucht werden (bitte die Buchungen benennen).
Die Sollbuchung hängt davon ab, was mit der an Zahlung statt angenommenen Leistung oder Ware geschieht und ggf. auch davon, ob der Unternehmer bilanziert oder seinen Gewinn mit einer Überschussrechnung gem. § 4 Abs 3 EStG ermittelt. Im Haben wird das jeweils zutreffende Erlöskonto aus der 8er Klasse angesprochen.
Und kommen wir zu dem von dir nicht beantworteten Teil: die
Flasche CM kostet vielleicht 400 Euro… Muss die hier mit
400 Euro erfasst werden, obwohl X vielleicht eigentlich nur
100 Euro in Rechnung gestellt haette?
Ja - wie gesagt lässt sich der Erlös nicht durch eine willkürlich niedrigere Fakturierung einer Leistung beeinflussen: Das, was der Unternehmer für seine Leistung kriegt, ist sein Erlös.
und wenn ja mit welchen Buchungen?
Welches Konto im Soll angesprochen wird, hängt wie gesagt davon ab, was mit der Flasche CM passiert, wenn sie eingenommen worden ist. Wenn der Unternehmer, der sie bekommt, sie zum privaten Verbrauch bestimmt, heißt die Buchung dazu „Betrag per Privatentnahme an Erlös und ggf. USt“.
Falls „CM“ z.B. ein Reinigungs- oder Schmiermittel sein sollte, das im Betrieb verwendet wird, steht im Soll das entsprechende Sachkonto.
Schöne Grüße
MM