Zahlung in Naturalien

Hi,

nehmen wir mal an, Herr X wäre ein IT Freiberufler, der seine Leistungen mit dem Hinweis „soziale Preise“ anbieten würde. Sei es desweiteren so, dass er fuer die nachfolgend erbrachte Leistung dann - je nach Leistungsfaehigkeit des Endkunden - pro Stunde einen Betrag von 10-100 Euro ansetzen würde.

Es gäbe weiterhin Kundinnen, die meinten, die sozialste Art der Zahlung wäre --trotz der schon günstigen Preise-- die „in Naturalien“.

X nimmt natuerlich so ein Angebot niemals nie an :wink:

Frage nun aber an die Steuer-Experten: Wie müsste X das Ganze dann verbuchen?
Es sollte ja keine Schwarzarbeit werden…

Wie sieht es aus, wenn anstatt der koerperlichen Naturalien andere Naturalien (z.B. ne Flasche Chateau Margaux) angeboten werden?

Gruss
pty1

Servus,

alles zum gemeinen Wert (= was ein fremder Dritter dafür bezahlen würde) erfassen.

Nota: Ein Besuch im Puff zur Ermittlung des gemeinen Wertes eines Beischlafs ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar.

Schöne Grüße

MM

Hi,

alles zum gemeinen Wert (= was ein fremder Dritter dafür
bezahlen würde) erfassen.

du sagst also, X müsste das hier ggf. sogar mit einem weit höheren Wert erfassen, als X eigentlich selbst in Rechnung gestellt haette?

Sagen wir fuer’s Beispiel: Wert der Leistung durch X 40 Euro… Wert des gemeinen Wert… keine Ahnung… sagen wir 80 Euro… Vielleicht wuerde ein Anderer ja auch eher gar nichts dafuer bezahlen… das haengt doch auch von anderen, dann eher subjektiven Faktoren ab… Geht das auch ein bisschen konkreter? sagen wir auch mit Bezug auf das geltende Recht?

Und wenn wir schon dabei sind: Wie wuerde das Ganze dann in einem SKR03 eingebucht werden (bitte die Buchungen benennen).

Und kommen wir zu dem von dir nicht beantworteten Teil: die Flasche CM kostet vielleicht 400 Euro… Muss die hier mit 400 Euro erfasst werden, obwohl X vielleicht eigentlich nur 100 Euro in Rechnung gestellt haette? und wenn ja mit welchen Buchungen?

Gruss
pty1

Servus,

du sagst also, X müsste das hier ggf. sogar mit einem weit
höheren Wert erfassen, als X eigentlich selbst in Rechnung
gestellt haette?

Das ist hier nicht anders als bei Bezahlung in Geld: Der Preis, auf den sich die Parteien geeinigt haben, lässt sich nicht willkürlich dadurch beeinflussen, dass man einen niedrigeren Betrag in der Rechnung ausweist. Erlös ist das, was der Unternehmer für seine Leistung bekommt, unabhängig davon, ob er zutreffend fakturiert oder eine Rechnung türkt.

das haengt doch auch von anderen, dann eher subjektiven Faktoren ab…

Subjektive Faktoren, d.h. persönliche Verhältnisse, die einen Preis beeinflussen, müssen bei der Ermittlung des gemeinen Werts eliminiert werden.

Geht das auch ein bisschen konkreter? sagen wir auch mit Bezug auf das geltende
Recht?

Einschlägig ist hier § 9 BewG. Konkretes Vorgehen bei der Ermittlung eines gemeinen Wertes lässt sich bloß anhand eines konkreten zu bewertenden Gegenstandes oder einer dito Leistung darstellen. Grundsätzlich geht es um eine geeignete Kombination von Vergleichswert- und Ertragswertverfahren; Sachwertverfahren nur als Notnagel, wenn partout kein Vergleichswert und kein Ertragswert zu bestimmen ist.

Und wenn wir schon dabei sind: Wie wuerde das Ganze dann in
einem SKR03 eingebucht werden (bitte die Buchungen benennen).

Die Sollbuchung hängt davon ab, was mit der an Zahlung statt angenommenen Leistung oder Ware geschieht und ggf. auch davon, ob der Unternehmer bilanziert oder seinen Gewinn mit einer Überschussrechnung gem. § 4 Abs 3 EStG ermittelt. Im Haben wird das jeweils zutreffende Erlöskonto aus der 8er Klasse angesprochen.

Und kommen wir zu dem von dir nicht beantworteten Teil: die
Flasche CM kostet vielleicht 400 Euro… Muss die hier mit
400 Euro erfasst werden, obwohl X vielleicht eigentlich nur
100 Euro in Rechnung gestellt haette?

Ja - wie gesagt lässt sich der Erlös nicht durch eine willkürlich niedrigere Fakturierung einer Leistung beeinflussen: Das, was der Unternehmer für seine Leistung kriegt, ist sein Erlös.

und wenn ja mit welchen Buchungen?

Welches Konto im Soll angesprochen wird, hängt wie gesagt davon ab, was mit der Flasche CM passiert, wenn sie eingenommen worden ist. Wenn der Unternehmer, der sie bekommt, sie zum privaten Verbrauch bestimmt, heißt die Buchung dazu „Betrag per Privatentnahme an Erlös und ggf. USt“.

Falls „CM“ z.B. ein Reinigungs- oder Schmiermittel sein sollte, das im Betrieb verwendet wird, steht im Soll das entsprechende Sachkonto.

Schöne Grüße

MM