Folgendes Szenario mit der Bitte um eine möglichst rasche Antwort(vielen dank!):
Jalousie ist defekt,Aufhängung funktioniert nicht,Jalousie droht ungebremst runterzukrachen.Vermieter ist nicht telefonisch erreichbar,mehrfach nicht,Anrufbeantworter sagt mir,daß der "Teilnehmer -vorübergehend-nicht erreichbar sei.Rufe weiter an,nix dergleichen.Adresse vom Vermieter laut Internet hat sich nicht geändert,Telefon auch nicht.
Der Jalousiezustand wird immer bedrohlicher,man kann sie an sich nicht runterlassen,da die Aufwicklung an sich gar nicht mehr geht.
Bei der anderen Jalousie reißt das Aufwicklungsseil bald,obwohl es exakt 1 Jahr vorher ausgewechselt wurde(2009),und von Ende Oktober 2009 bis Anfang März 2010 definitiv nicht benutzt wurde.
Es wird vom Mieter aus eine Reparatur organisiert,deren Rechnung an den Vermieter geht.Mieter bekommt Brief von neuer!Hausverwaltung zurück,die mitteilt (am 7.8.2010),daß der bisherige Vermieter seine Verwaltungstätigkeit per 31.12.2009 eingestellt hat.Kleine Instandhaltungsmaßnahmen sind vom Mieter bis 77Euro selbst zu tragen,jedoch nicht mehr als 180Euro im Jahr.Rechnung beträgt insgeamt 228Euro!
Frage:Muß der Mieter in solch einem Fall den Vermieter schriftlich darüber informieren (trotz mehrfach erfolgter erfolgloser Anrufe),und wie denkt Ihr über diesen Fall?
was ist denn jetzt genau die Frage? Ob man den VM über einen Mangel in einer Wohnung schriftlich informieren muss?
Dazu sagt das BGB § 545 Abs.1 S.1:
„Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen“.
Von schriftlich steht da nix.
Oder ob der Mieter den Schaden selbst tragen muss?
Ja,der Vermieter will schlichtweg gleich mit dieser Obergrenze von 180Euro pro Jahr kommen.Es ist ja doch eine einzelne Reparatur gewesen,die eben gleich 228Euro gekostet hat.Beide Jalousien benutzt der Mieter von mindestens! Oktober bis Märzanfang eigentlich gar nicht,da er prinzipiell Frühdienst hat.
Jedoch beträgt auch lt.Rechtssprechung die Obergrenze für Einzelreparaturen(und das war ja Eine!) 75Euro.
Der Vermieter ist zwar schon auf eine „Eigenbeteiligung“ von 115Euro abgewichen,aber das ist denke ich schon wieder Taktik.
Der Vermieter ist zwar schon auf eine „Eigenbeteiligung“ von
115Euro abgewichen,aber das ist denke ich schon wieder Taktik.
Eigenbeteiligung gibt es bei der Kleinreparaturklausel nicht. Siehe http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinr…:
„Unwirksamkeit bei Vereinbarung einer Kostenbeteiligung (an Reparaturkosten): Vertragsklauseln, wonach der Mieter sich an allen Reparaturkosten bis zu einem bestimmte Höchstbetrag beteiligen muss…“
Gruß
loderunner (ianal)
Das Ding ist,daß der Vermieter darauf „paukt“,daß man ihn schriftlich darüber hätte informieren müssen.
Zweitens war die Reparatur eine Einzelmaßnahme,die aber eben 228Euro gekostet hat.Der Vermieter geht aber -sofort-von der jährlichen Obergrenze von 180Euro (für eventuelle mehrere Maßnahmen)aus.Und setzt diese 180Euro an.Jetzt ist er aus „Kulanz“ auf 115Euro zurückgegangen…?Sozusagen nach dem Motto,„jeder zahlt die Hälfte“.
Kann -jemand-(vielleicht du?) mir ohne Hinweis auf Links seine eigene Meinung mitteilen.
Natürlich ist das ganze keine Kleinreparatur, das ist völlig eindeutig. Der Betrag ist das dreifache vom Höchstsatz und übersteigt sogar die Grenze des Jahresbetrags. Runterrechnen und teilweise bezahlen lassen ist mehrfach richterlich verboten worden, also gibt es da auch kein ‚Angebot‘ oder ‚halbe-halbe‘.
Es wurde (hoffentlich nachweislich!) mehrfach versucht, den Vermieter zu informieren (von ‚schriftlich‘ steht nichts im Gesetz, aber es würde natürlich den Nachweis vereinfachen), also sehe ich auch hier kein Versäumnis. Außerdem war doch offensichtlich die Situation bereits gefährlich, es hätten weitere Schäden entstehen können und einfach Abwarten deshalb nicht mehr möglich
Zusammengefasst: der Vermieter hat komplett selber zu zahlen. Fragt sich halt, wie sich das auf das Verhältnis zum Mieter auswirkt. Manchmal hätte man eigentlich Rechte, aber sollte sie nicht um jeden Preis durchsetzen. Das hängt natürlich von den Beteiligten und der Situation ab - will man z.B. weiter dort wohnen oder ist eh’ in absehbarer Zukunft anderes geplant. Kann man dem Vermieter die Situation erklären, ist er eher ein freundlicher, schlecht informierter Mensch oder eher nachtragend und rechthaberisch.
Das muss man dann halt selber beurteilen.
Gruß
loderunner (ianal)