Zahlung ja oder nein?

Man nehme an, ein Vermieter überlässt dem Mieter schon einen Monat vor Mietvertragsbeginn die neue Wohnung, da er sich einen Ofen und eine neue Tür einbauen möchte. Ebenso bemerkt man, das die Fliesen in der Küche gebrochen sind und einig sich darauf die Kosten fürs neue fliesen zu übernehmen. Der Mieter meint dazu immer, das würde er schon machen…da kennt er einen Kumpel usw… Zwei Wochen später, wo sich der Vermieter die Wohnung anschaut wird er vom Mieter angehalten und auf eine Schräge aufmerksam gemacht und meint diese Schräge müsste man neu machen. Der Vermieter meint, er würde sich kurzschliessen mit dem Partner und es ihm dann mitteilen. 2 Tage später kommt das k, das man die Schräge mit Gipskarton neu machen dürfe. Tage später, der Vermieter wundert sich, das die „Kumpels vom Mieter“ sehr viel in der Wohnung am arbeiten sind. Wände werden neu überverputzt, Fenster und Türen neu eingestellt usw… Mieter meinte wäre nötig und Vermieter meint…naja…wenn er es meint, solle er es doch machen, möchte ja auch schliesslich in der Wohnung dann wohnen. Also gibt seine Zustimmung, wie er es auch zum Einbau des Ofens und der Tür gegeben hat.
Ende Januar bekommt der Vermieter dann eine Rechnung über 5000 Euro für die erbrachten Leistungen in der Wohnung. Der Mieter rechnet es über seine eigene Firma ab, von der der Vermieter bis zum Rechnungstag nichts wusste. 1700 Euro Materialkosten für die gesamte Wohnung, Rest Arbeitslohn. 1700 Euro wäre der Vermieter bereit zu bezahlen, möchte aber Rechnungen vom Materialkauf sehen dafür.

Jetzt die Frage, hat der Vermieter die Rechnung zu bezahlen?
Und was soll man mit dem Mietverhältnis anfangen, wenn man zusammen in einem Haus wohnt?

Danke im voraus

Man nehme an, ein Vermieter überlässt dem Mieter schon einen
Monat vor Mietvertragsbeginn die neue Wohnung, da er sich
einen Ofen und eine neue Tür einbauen möchte. Ebenso bemerkt
man, das die Fliesen in der Küche gebrochen sind und einig
sich darauf die Kosten fürs neue fliesen zu übernehmen. Der
Mieter meint dazu immer, das würde er schon machen…da kennt
er einen Kumpel usw… Zwei Wochen später, wo sich der
Vermieter die Wohnung anschaut wird er vom Mieter angehalten
und auf eine Schräge aufmerksam gemacht und meint diese
Schräge müsste man neu machen. Der Vermieter meint, er würde
sich kurzschliessen mit dem Partner und es ihm dann mitteilen.
2 Tage später kommt das k, das man die Schräge mit Gipskarton
neu machen dürfe. Tage später, der Vermieter wundert sich, das
die „Kumpels vom Mieter“ sehr viel in der Wohnung am arbeiten
sind. Wände werden neu überverputzt, Fenster und Türen neu
eingestellt usw… Mieter meinte wäre nötig und Vermieter
meint…naja…wenn er es meint, solle er es doch machen, möchte
ja auch schliesslich in der Wohnung dann wohnen. Also gibt
seine Zustimmung, wie er es auch zum Einbau des Ofens und der
Tür gegeben hat.
Ende Januar bekommt der Vermieter dann eine Rechnung über 5000
Euro für die erbrachten Leistungen in der Wohnung. Der Mieter
rechnet es über seine eigene Firma ab, von der der Vermieter
bis zum Rechnungstag nichts wusste. 1700 Euro Materialkosten
für die gesamte Wohnung, Rest Arbeitslohn. 1700 Euro wäre der
Vermieter bereit zu bezahlen, möchte aber Rechnungen vom
Materialkauf sehen dafür.

Jetzt die Frage, hat der Vermieter die Rechnung zu bezahlen?
Und was soll man mit dem Mietverhältnis anfangen, wenn man
zusammen in einem Haus wohnt?

Hallo heike,

die Erklärung des VM dürfte - so wie hier dargestellt ist - , keine Erklärung sein, dass er Kosten übernimmt. Die Zustimmung für sich gesehen ist keine Zustimmung zur Kostenübernahme. Diese hätte vereinbart werden müssen. Wenn der VM aus Kulanz Leistungen zahlt hat er jedoch Anspruch auf die Rechnungen. bevor der VM sich strikt weigert, würde ich das Angebot annehmen.

Gruss Günter

Es zeigt sich immerwieder, wenn „Erlaubnisse“ mündlich gegeben werden.
Es wird nachher möglicherweise ein Beweisproblem,
Auftrag oder nicht Auftrag wird die Frage sein.
Und möglicherweise eine Klage auf Zahlung.
Ist man allein mit der Sache kann es durchaus zum Problem werden.

Besser man gibt solche Erlaubnisse in Schriftform ab. Bei mir gibt´s alle Schriftstücke nur gegen Empfangsbekenntnis.
Selbst so war ich vor einem „“"""„Betrüger/Leimer“""""" nicht sicher.

Leider hilft Dir das herzlich wenig.

Jakob

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