ich habe am 08.07.2011 etwas in einer Online-Apotheke bestellt und am 28.07.11 überwiesen, der Betrag ging am 29.07. von meinem Konto ab.Am 30.07.11 erreichte mich eine Mahnung von Klarna.de mit dem Betrag plus 5 Euro Mahngebühren.Sie war datiert auf den 29.07.11
Da ich ja bereits überwiesen hatte, sah ich die Mahnung als gegenstandslos, obwohl dieser Satz in der Mahnung fehlt.
Am 03.08.11 erreichte mich eine weitere Mahnung für die 5 Euro Mahngebühren!Was soll ich davon halten?Sie hatten also gesehen, dass ich den Betrag bereits überwiesen hatte und wollten trotzdem die Mahngebühren haben.
Ich versuchte die Nummer des Kundendienstes auf der Mahnung anzurufen, jedoch wartet man ewig in der Warteschleife und wird nur auf [email protected] verwiesen.
Am 17.08.11 erreichte mich eine „letzte Mahnung“.Sie wollen jetzt insgesamt 13,50€ Mahngebühren, obwohl sich Überweisung und erste Mahnung nachweislich überschnitten haben.Sie drohen in der letzten Mahnung jetzt mit Inkasso!Hatte wieder versucht anzurufen und ohne Erfolg dann eine E-mail an den Kundendienst geschrieben und um sofortige Stellungnahme gebeten.
Meine Frage ist nun, wie ich mich weiter verhalten soll?Ich hoffe ja, dass die sich per mail zurückmelden.
Ich habe Sorge, dass meine mail ignoriert werden könnte und die mir weitere Kosten aufdrücken wollen.
Wie wehrt man sich dagegen?
Vielen Dank für eure Ratschläge und ein schönes Wochenende wünscht
Wie wehrt sich ein Onlinehändler dagegen wenn der Kunde am 08. 07. 2011 bestellt aber am 29. 07. 2011 immer noch nicht bezahlt hat? Denn da hatte der Händler keineswegs den Betrag auf seinem Konto.
Nicht länger warten (es wird nicht billiger) und bezahlen und in zukunft zügiger überweisen!
ramses90
Danke, aber das beantwortet die Frage nicht.Belehrende oder tadelnde Beiträge bringen mich nicht weiter, vielleicht kennt sich ja jemand besser mit der rechtlichen Seite Überweisung und Überschneidung Mahnung aus.
ich habe am 08.07.2011 etwas in einer Online-Apotheke bestellt
und am 28.07.11 überwiesen, der Betrag ging am 29.07. von
meinem Konto ab.Am 30.07.11 erreichte mich eine Mahnung von Klarna.de mit dem Betrag plus 5 Euro Mahngebühren.Sie war
datiert auf den 29.07.11
Welche Terminangabe stand denn bei der Bestellung unter „Zahlungsbedingungen“ der Apotheke?
Wie bereits untenstehend erklärt wurde, ist ausschlaggebend, wann lt. AGB die Zahlung fällig war und nicht wann überwiesen wurde.
Wenn die Zahlungsfrist überschritten war, ergibt sich zwangsläufig, dass der säumige Zahler für die weiteren Kosten aufzukommen hat, und diese sind u.a. Mahngebühren.
Auch Mahngebühren sind gerichtlich einklagbar.
Klarna ist ein Anbieter rechnungsbasierter Zahlungslösungen für Onlineshopbetreiber. Also sollte einmal geprüft werden, an wem wann welche Zahlung fällig war.
Bestellt hab ich am 08.07., am 11.07. kam es bei mir an.Auf
der Rechnung steht zahlbar innerhalb 14 Tagen.
Hätte also bis zum 25.07. zahlen sollen.
Hi, dann ists doch erst recht klar! Es ist bein Zahlungsverzug eingetreten und damit sind die entstandenen Mahnkosten zu begleichen.
Ausschlaggebend bei Überweisungen ist, wann der Betrag dem Empfängerkonto gut geschrieben wird und nicht wann überwiesen wurde.
ramses90
Vielen Dank für die Beiträge:wink:)) jetzt weiss ich warum
wer-weiß-was umsonst ist*lol*
erhalten?
Allerdings wird auch nicht in Bezahlforen dazu geraten werden die Mahnkosten einfach zu ignorieren und nicht zu bezahlen.
Ansichten haben manche, da fällt einem nichts mehr dazu ein!
ramses90
U.u. ja. Meine Online-Ü. auf eine andere Bank dauern immer
mind. 1 Werktag.
Ja, zu einer anderen Bank. Aber bleibt es bei der eigenen hat die Bank ja auch keine Zinsvorteile und der Kunde würde rebellieren
Deswegen meine Unterscheidung.
Dir wurde auf deiner Rechnung ein Fälligkeitsdatum mitgeteilt, zu dem die Zahlung bei Klarna sein sollte. Deine Rechnung enthielt ein Fälligkeitsdatum mit dem Verweis, dass die Rechnung nach dieser Zeit in den Verzug gerät. Eine Überweisung kann, je nach Bank, 1-3 Banktage dauern. Die Mahnung hast du erhalten, da deine Zahlung erst weit nach dieser Frist bei uns eingegangen ist. Der von dir überwiesene Betrag wurde ohne die im Verzug entstandenen Gebühren getätigt. Daher wurde eine neue Mahnung an dich versandt.
Sollte uns in deinem Fall ein Fehler unterlaufen sein oder du findest, dass die Mahnung ungerechtfertigt an die versendet wurde, z.B. wenn du schon vor dem Fälligkeitsdatum gezahlt hast, kannst du dich immer und gerne an unseren Kundendienst unter [email protected] wenden.
Auf www.klarna.de kannst du dich immer mit deiner Rechnungsnummer und deinem Geburtsdatum einloggen und überprüfen, ob deine Zahlung schon registriert wurde. Dort kannst du auch das Fälligkeitsdatum deiner Rechnung selbst um 10 Tage verlängern um eventuelle Mehrkosten zu vermeiden.
Ich helfe dir natürlich gerne persönlich mit Fragen zu deiner Rechnung. Du kannst mir direkt an [email protected] mailen, dann schaue ich mir deine Rechnung an.