Donald D. (Wohnort bekannt) hat bei einem Internetversender etwas gekauft und auch geliefert bekommen.
Vor lauter freude über den gelieferten Artikel hat er eine ganze weile die dazugehörige Rechnung nicht bezahlt.
Eines Tages (Und einige Mahnungen später incl. Androhung rechtlicher Konsequenzen später)fällt Ihm die Rechnung wieder ein und er bezahlt sie.
Nun sollte man meinen, die Angelegenheit sei erledigt.
2 Tage später flattert ihm das schreiben eines Anwalts (Vom Internetversender beuftragt) in die Hand, worin unser Freund Donald zur Zahlung des offenen Betrages nebst der Anwaltskosten aufgefordert wird.
Das Datum das Schreibens liegt 2 Tage NACH Zahlung des offenen Betrages. Die hat Donald auch dem Anwalt geschrieben. Nun will der Anwalt seine Auslagen dennoch bezahlt haben. Muss Donald nun seinen Onkel Dagobert D. anpumpen?