Zahlung & Mahnung (Anwalt) haben s. überschnitten

Donald D. (Wohnort bekannt) hat bei einem Internetversender etwas gekauft und auch geliefert bekommen.

Vor lauter freude über den gelieferten Artikel hat er eine ganze weile die dazugehörige Rechnung nicht bezahlt.

Eines Tages (Und einige Mahnungen später incl. Androhung rechtlicher Konsequenzen später)fällt Ihm die Rechnung wieder ein und er bezahlt sie.

Nun sollte man meinen, die Angelegenheit sei erledigt.
2 Tage später flattert ihm das schreiben eines Anwalts (Vom Internetversender beuftragt) in die Hand, worin unser Freund Donald zur Zahlung des offenen Betrages nebst der Anwaltskosten aufgefordert wird.
Das Datum das Schreibens liegt 2 Tage NACH Zahlung des offenen Betrages. Die hat Donald auch dem Anwalt geschrieben. Nun will der Anwalt seine Auslagen dennoch bezahlt haben. Muss Donald nun seinen Onkel Dagobert D. anpumpen?

Moien!

Du hast nicht bezahlt und damit alle Folgekosten zu tragen, d. h. du musst den Anwalt bezahlen. Die 2 Tage Differenz sind irrelevant, da erstens die Banklaufzeit hinzukommt und zweitens der bürokratische Weg!

Bernd

Tja, sorry, aber maßgeblich ist der Zeitpunkt der Mandatierung. Mit Auftragserteilung ist dem Anwalt ein Anspruch gegen den Verkäufer entstanden, den dieser dann - durch den Anwalt - als Schadensersatz gegen Donald verlangen kann, da dieser sich wohl im Verzug befand.

danke für die antworten, ich werde sie an donald weiterleiten.

ice