Hallo,
ich habe eine Wohnung besichtigt und anschließend wurden beim Vermieter meine Daten aufgenommen.Ebenso eine Bürgschaftserklärung der Eltern. Am folgenden Tag lag der Mietvertrag im Postkasten.Ich entschied mich jedoch aus vielseitigen Gründen die Wohnung nicht mehr zu nehmen und sagte deshalb beim Vermieter telefonisch ab. Dieser nam das auch ohne Widerspruch hin.
Dann kam am nächsten Tag ein Schreiben, in dem der Vermieter eine Gebühr über 100 € verlangt, da der Mievertrag schon zugeschickt und eine Bürgschaftserklärung unterschrieben wurde.
Auf dieser Bürgschaftserklärung steht jedoch groß drunter,dass die besagte Gebühr erst nach Abschluss eines Mievertrages bei der Wohnungsübergabe zu entrichten sei.
Den Mietvertrag habe ich zwar vorliegen aber er ist nicht unterschrieben und eine Wohnungsübergabe fand auch nicht statt.
Mus sich ich das Geld jetzt zahlen oder hat der Vermieter keinen Anspruch darauf?
Da du keinen Vertrag unterschrieben hast, mußt du auch nix bezahlen - gleich gar nicht Gebühren für die Ausfertigung o.ä.
Hallo,
ich habe eine Wohnung besichtigt und anschließend wurden beim
Vermieter meine Daten aufgenommen.Ebenso eine
Bürgschaftserklärung der Eltern. Am folgenden Tag lag der
Mietvertrag im Postkasten.Ich entschied mich jedoch aus
vielseitigen Gründen die Wohnung nicht mehr zu nehmen und
sagte deshalb beim Vermieter telefonisch ab. Dieser nam das
auch ohne Widerspruch hin.
Moin,
wenn es nicht zu einem Vertrag kam,(keine Unterschriften), so hat es nur eine mündliche Absichterklärung gegeben, dafür ist keine Gebühr fällig. Teilen Sie dem Vermieter mit, dass es keine Rechtliche Grundlage für seine Forderung gibt und das Sie die Zahlung verweigern.
was ist das denn für eine Bürgschaftserklärung, bei der 100 Euro verlangt werden ??? Ohne zu wissen, welcher Text da drauf steht, kann ich nichts raten. Normalerweise stellt eine Bank eine Bürgschaftserklärung aus und nicht der Vermieter …(???)
Abgesehen von diesem Dokument und was darin eventuell festgelegt ist, ist meiner Meinung nach der Mietvertrag ohne Unterschrift nicht zustande gekommen.
Wenn dann auf der Bürgschaftserklärung gesagt wird, dass sie erst nach Unterschrift auf dem Mietvertrag zum Tragen kommt, dann können auch die 100 € nicht verlangt werden.
Alles Gute und wenig Ärger wünscht Heihei
Hallo,
ich habe eine Wohnung besichtigt und anschließend wurden beim
Vermieter meine Daten aufgenommen.Ebenso eine
Bürgschaftserklärung der Eltern. Am folgenden Tag lag der
Mietvertrag im Postkasten.Ich entschied mich jedoch aus
vielseitigen Gründen die Wohnung nicht mehr zu nehmen und
sagte deshalb beim Vermieter telefonisch ab.
Normalerweise muss m.E. die Gebühr nicht entrichtet werden, da kein Mietvertrag zustande gekommen ist.
Es kommt jedoch auf die Details an. Eine Fälligkeit bei Übergabe benennt nur den Zeitpunkt der Bezahlung, aber sagt noch nichts darüber aus, ob die Gebühr überhaupt zu zahlen ist. Denkbar ist, dass bereits ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist, was aber sicher schlecht nachweisbar ist. Ebenfalls wäre es denkbar und legitim, dass vielleicht bei der Datenaufnahme ein Bewerbungsformular mit verpflichtender Absichtserklärung unterschrieben wurde, in dem die Fälligkeit einer Gebühr für den Aufwand so oder so vermerkt ist?
hallo
meiner Meinung nach haben Sie einen Mietvertrag abgeschlossen - wenn auch mündlich. (ich verweise auf eine andere Internetseite: http://www.frag-einen-anwalt.de/Ruecktritt,-Mietvert…) Sie haben einen Einzugstermin, die Miethöhe usw. besprochen. Ein Rücktritt wäre dann eigentlich nur durch einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Die Alternative wäre die schriftliche Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist - aber das wollen Sie ja wirklich nicht.
Zu klären wäre also: ist wirklich ein Mietvertrag abgeschlossen oder nicht. Die unterschriebene Bürgschaftserklärung ist eigentlich ein eindeutiges Indiz für einen abgeschlossenen Mietvertrag. Wie gesagt ich meine der Mietvertrag ist gültig und dann wären die 100 € eine günstige Lösung. Aber das ist keine sichere Rechtsauskunft, eher ein sicheres Gefühl.
Erkundigen Sie sich lieber bei einer Verbraucherzentrale oder bei einem Mieterverein.
Viel Glück
Elfriede
Aufgrund Ihrer vorliegenden Informationen würde ich davon ausgehen, dass hier kein Zahlungsanspruch vorliegt.
Um absolute Sicherheit zu bekommen, können Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
wenn sie selbst dem mietvertrag noch nicht unter schlieben haben dann ist diese gebühr nicht.zu zahlen . Der vermieter könnte maximal das porto von ihnen erlangen
Hallo leider kenne ich mich damit überhaupt nicht aus aber ich meine wenn kein vertrag zu stande gekommen ist brauchst du nichts bezahlen aber wie gesagt helfen kann ich dir hierbei leider garnicht tutir leid
Hallo,
ich kenn mich damit nicht wirklich aus aber ich denke nicht das man da irgendwas zahlen muss.
Vor allem wenn der Mietvertrag noch gar nicht unterschrieben ist.
Ich weiß nicht ob dem Vermieter da groß Kosten entstanden sind, ausser für die Post 1,45
Aber vielleicht wissen die Experten hier ja mehr
Hallo,
so wirklich erschließt sich uns nicht, wofür denn diese 100 EUR überhaupt bezahlt werden sollen. Wir empfehlen, auf keinen Fall zu bezahlen. Zahlung bedeutet, dass man etwas anerkennt, insoweitwäre das die schlechteste Lösung.
ich würde zahlen und mich freuen, dass er nicht auf die dreimonatige Kündigungsfrist besteht.
Warum?
Mietverträge bedürfen nicht der Schriftform, sondern sind mündlich gültig. Da Ihre Familie bei der Besichtigung wohl mitgeteilt ht, die Wohnung anmieten zu wollen eine Mietbürgschaft unterschrieben hat, gilt dies als schlüssige Handlung.
Der Vermieter hat sicher allen Interessenten nach und vor IHnen abgesagt, als er Ihnen dann die schriftliche Wiederholung des Vertrags geschickt hat!!!
sorry für die späte Antwort - war im Urlaub.
Bin leider kein Jurist, aber mit meinem Laienverständnis sage ich: der spinnt wohl! 100 Euro für die Zusendung eines Mietvertrags: Ich glaub es hackt!
kann mir nicht vorstellen, dass er damit durchkäme. Außerdem: Für einen Streitwert von 100 Euro kommt es nie und nimmer zu einer Klage (da kostet ja der Anwalt mehr…). Also: Nicht zahlen und fertig!
Alles Gute!