Hi.
Oft steht unter einer Rechnung, die man per Post erhält, ‚Zahlung nach Erhalt der Rechnung‘.
Wie steht es nun mit diesem „Erhalt“?
Wenn jemand 4 Wochen im Urlaub ist, und in der ersten Urlaubswoche eine solche Rechnung mit dem Vermerk ‚Zahlung innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung‘ zugeschickt bekommt, gibt es ja ein Problem.
Das Urlaubesende liegt ja über 3 Wochen nach Zustellung des Briefes. Ist also die Frist überschritten? Oder gelten diese 2 Wochen nach erst ab dem Zeitpunkt, wenn der Adressat aus dem Urlaub zurück ist?
☼ Markuss ☼
Ist recht einfach.
Die meisten Unternehmen nehmen das Rechnungsdatum +3 Lauftage
der Post.
Dann kriegst du eh erst eine Erinnerung mit meistens weiteren
14 Tagen.
Dann käme die gebührenpflichtige Warnung.
Geldschulden sind Bring oder Schickschulden, d.h. Du bist
dafür verantwortlich das der Rechnungssteller sein Geld pünktlich
erhält.
Alles klar ?
Hi,
Das Urlaubesende liegt ja über 3 Wochen nach Zustellung des
Briefes. Ist also die Frist überschritten?
ganz genau. Und genau aus diesem Grunde sollte man im Urlaub dafpr sorgen, daß nicht nur jemand die Blumen gießt und alle drei Tage nach dem Auto schaut (wegen kurzfristiger Parkverbote), sondern auch alle paar Tage in den Briefkasten (oder entsprechenden Nachsende-/Weiterleitungsauftrag erteilen).
Erhalt ist gleich Zugang und Zugang ist bei Dir im Briefkasten. Zur Vereinfachung wird bei den Absendern so vorgegangen, wie mein Vorgänger geschildert hat. Allerdings läßt man normalerweise gerade in der Urlaubszeit noch ein paar Tage zusätzlich verstreichen, bis die erste Mahnung rausgeht.
Gruß,
Christian
weiter gefragt
Hi.
… und wie ist das bei einem Einschreiben, dass man persönlich bei der Annahme unterschreiben muss? Man kann doch nicht vor jedem Urlaub eine andere Person mit einer Vollmacht ausstatten, nur damit der Brief angenommen wird. (Denn: Wie soll ein Nachbar mit einer Vollmacht auch mitbekommen, dass man ein Einschreiben erhält, bzw. woher soll der Postbote wissen, dass der Nachbar eine Vollmacht hat?)
Wenn also ein Einschreiben während des Urlaubs kommt, kann der Brief (die Rechnung) nicht ‚erhalten‘ werden. Dann läuft also nicht die Frist, oder wie?
Extrembeispiel: Man ist 4 Wochen im Urlaub, erhält [d.h. soll erhalten] in der ersten Woche ein Einschreiben, wo drin steht, dass man spätestens in 2 Wochen die Wohnung räumen soll, oder vor Gericht erscheinen soll, oder so. Wie sieht es dann aus?
☼ Markuss ☼
Hallo,
auch wenn die Frist überschritten ist, wenn man im Urlaub war aber ich denke das wenn man das plausibel erklären kann und auch einen nachweis für den urlaub hat, dass man nocheinmal eine Nachfrist bekommen kann.
Weil die freundliche Nachbarin die mal die Blumen giesst und die Post aus dem Kasten holt gibt dann nur wieder nen neuen Fall weil das teuere Silberbesteck fehlt (SCNR).
Aber wie gesagt alles eine Sache der Verhandlung 
gruß
Highspeed24
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi.
… und wie ist das bei einem Einschreiben, dass man
persönlich bei der Annahme unterschreiben muss? Man kann doch
nicht vor jedem Urlaub eine andere Person mit einer Vollmacht
ausstatten, nur damit der Brief angenommen wird. (Denn: Wie
soll ein Nachbar mit einer Vollmacht auch mitbekommen, dass
man ein Einschreiben erhält, bzw. woher soll der Postbote
wissen, dass der Nachbar eine Vollmacht hat?)
Na jetzt wirds prickelnd:
Es gibt verschiedene Arten der Zustellung:
1)EInwurfeinschreiben
Hier wird das Dokument eingeworfen, der Postbote vermerkt dies und fertig. der Brief wurde zugestellt.
-
Einschreiben auf Übergabe
Das Einschreiben wird zugestellt, wenn der Betroffene nicht zu hause ist wird eine Notiz im Postkasten hinterlassen. Dann hat man 7 Tage Zeit das Einschreiben abzuholen. Wird es nicht abgeholt, geht es als Annahme verwigert / Nicht abgeholt zurück an den Sender
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Rückschein
s. P. 2
-
Formliche Zustellung
Die ist meistens für Gerichtsbriefe (Mahnbescheide etc.) auch hier wird in Etwa wie unter Punk 1 verfahren.
-
Gerichtszustellung
Wenn eine Zustellung vom Gericht veranlasst wurde, dann wird das Dokument max. 2 Monate ab zustelldatum hinterlegt, erst danach gilt es als ANnahme verweigert und wird zurückgeschickt.
EIne der besten Regelungen der Post so finde ich ist der Nachsendeauftrag. Dann bekommt man auch so seine Post.
SOlange man im Inland ist 
Wenn also ein Einschreiben während des Urlaubs kommt, kann der
Brief (die Rechnung) nicht ‚erhalten‘ werden. Dann läuft also
nicht die Frist, oder wie?
Doch die Frist läuft. Man wird aber eine Rechnung immer als Einschreiben auf Einwurf senden, weil mit der Bestätigung des EInwurfes das Dokument in deinen Wirkungskreis zugestellt wurde und du für deine Post verantwortlich bist.
Abgesehen davon wird auch ein nicht abgeholtes Einschreiben soweit es sich um Kündigungen etc. handelt rechtskräftig, da man sonst eintretende Sachlagen vereiteln könnte, in dem man das Schreiben nicht empfängt.
Extrembeispiel: Man ist 4 Wochen im Urlaub, erhält [d.h. soll
erhalten] in der ersten Woche ein Einschreiben, wo drin steht,
dass man spätestens in 2 Wochen die Wohnung räumen soll, oder
vor Gericht erscheinen soll, oder so. Wie sieht es dann aus?
Eine Wohnungsräumung ist hier eine schlechte Wahl eines Beispiels. So ein Sachverhalt tritt nicht mal schnell in einer Woche ein 
☼ Markuss ☼
Gruß
highspeed24
Hallo,
auch wenn die Frist überschritten ist, wenn man im Urlaub war
aber ich denke das wenn man das plausibel erklären kann und
auch einen nachweis für den urlaub hat, dass man nocheinmal
eine Nachfrist bekommen kann.
absolut und die Unternehmen selber räumen ja meist auch noch eine inoffizielle Schonfrist ein. Dumm ists nur (Bezug zum Thema Einschreiben), wenn man hätte ein bestimmtes Schreiben erwarten müssen. dann wird schwierig mit dem Erklären.
Gruß,
Christian
Hallo,
eigentlich sind diese Vermerke auf Rechnungen ohne Belang.
Wichtig ist, was vereinbart wurde. Natürlich, eine längere Frist als vereinbart greift durch. Aber würde der Verkäufer die Frist einfach kürzen, hätte er kein Recht dazu.
Das Ding ist nur: Wenn keine Frist vereinbart wurde, gelten Forderungen als sofort fällig. Und wenn dann großzügig zwei Wochen vereinbart wurden, dann ist das auch wirklich 'ne gültige Frist.
Levay