Hallo Ihr Wissenden,
erbitte eine Meinung zu folgendem fiktiven Fall:
Versuche es so präzise wie möglich zu beschrieben. Sorry, wenns länger wird.
A hat damals einen Vetrag geschlossen, wo draus hervorging das die Mitgliedsbeiträge per Lastschrift eingezogen werden. Alles kein Problem dachte A.
Vertrag = Solarium Abo (Dienstvertrag)
Nun der fiktive Fall:
A geht zur Firma und möchte die Einwilligung zur erteilten Lastschrift zurückziehen und die Beiträge entweder per Überweisung zahlen oder halt in Bar. Die Firma sagte daraufhin, dass eine Zahlung NUR per Lastschrift akzeptiert wird und A, wenn A dieses Einverständnis zurückzieht sofort gekündigt werden würde UND die fälligen Beiträge für die restliche Laufzeit zu zahlen hätte.
Ist sowas rechtens? Es kann doch aus verschiedenen Gründen IMMER mal möglich sein eben KEIN eigenes Girokonto mehr zu besitzen und A eben gezwungen ist die Beiträge anders zu zahlen. Man kann A doch nicht kündigen, nur weil A plötzlich kein eigenes Konto mehr hat UND noch Schadensersatz fordern. Schließlich ist A gewillt die Beiträge zu zahlen und war auch noch NIE in Zahlungsverzug etc.
A fragte ob es möglich wäre von einem anderen Konto das Geld einzuziehen zu lassen bsp. Eltern oder der Lebensgefährte. Auch das wäre NICHT möglich. Die Verwaltungsfirma die die Einzüge tätigt (Fülleb…) akzeptiert KEINE Konten auf andere Namen. Nur Konten auf den Namen des Vertragsnehmers werden akzeptiert. Da hilft auch keine Einverständniserklärung des Kontoinhabers, eine Vollmacht oder was auch immer. Sie wollen es nicht.
Was ist nun in einem solchen Falle zu tun, wenn man kein eigenes Girokonto mehr besitzt?
Kann A alleine deswegen schon bestraft werden, zu Schadensersatz etc herangezogen werden?
Ich vergaß, eine Zahlung per Überweisung ist möglich und zwar wenn A auf die 2. Mahnung vom Inkassobüro warte die automatisch bei Zahlungsverzug aktiviert wird. Natürlich mit 30 EUR Inkassogebühren, 8 EUR Mahngebühren 2,50 EUR Kontoführungsgebühren… Der normale Monatsbeitrag beläuft sich auf NUR 24,95 EUR.
Soll A jetzt wirklich monatlich knapp 60 EURO Zahlen statt 24,95 EUR nur weil A kein Konto mehr hat?
In den AGB’s steht zwar, dass ein Verwalter beauftragt wird und Zahlung nur per Lastschrift anerkannt werden kann.
Zitat AGB’s
Zahlung und Fälligkeit der Beiträge:
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt monatlich im vVoraus per Bankeinzugsverfahren. … Belastet wird in Jedem Fall das vom Mitglied umseitig genannte Konto…
Das Recht zur Vertragskündigung durch das Studio oder dessen Verwaltung besteht auch, wenn das Mitglied seinen Abbuchungsauftrag zur Durchführung des Lastschrifteinzugsverfahrens ohne dem Studio zurechenbaren Anlass widerruft. Im Falle einer Kündigung wegen Zahlungsrückstandes oder dem Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung steht dem Studio ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge zu, die bis zum nächstmöglichen, ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären. Der Anspruch ist mit Zugang der Kündigung zur Zahlung fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio tatsächlich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. … etc. etc.
Wie seht Ihr das so?
Ich sehe es so:
Die Firma kann sich zwar auf Vertragsfreiheit berufen ABER A kann sich auf eine überraschende Klausel berufen weil es üblich ist, Beiträge auch anders z.B. per Überweisung zu zahlen.
LG
Anki