Zahlung per Kreditkarte

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an X bestellt online ein Produkt und zahlt per Kreditkarte (andere Zahlungen werden nicht akzeptiert). Nun findet X noch vor Produktversand raus, dass es sich um eine Fälschung handelt und storniert seine Bestellung. Der Verkäufer meldet sich einen Tag später, dass die Ware bereits versendet wurde. Nach guten zwei Wochen kommt immernoch nichts an.

Kann X sich den Umsatz auf seiner Kreditkarte einfach zurückbuchen lassen?

Danke und Grüße

Alex

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an X bestellt online ein Produkt und zahlt per
Kreditkarte (andere Zahlungen werden nicht akzeptiert). Nun
findet X noch vor Produktversand raus, dass es sich um eine
Fälschung handelt und storniert seine Bestellung. Der
Verkäufer meldet sich einen Tag später, dass die Ware bereits
versendet wurde. Nach guten zwei Wochen kommt immernoch nichts
an.

Kann X sich den Umsatz auf seiner Kreditkarte einfach
zurückbuchen lassen?

Das kann X am einfachsten herausfinden, indem er seinen Kreditkartenanbieter kurz anruft und nachfragt.
Bei 1.000 verschiedenen Kreditkartenanbietern gibt es nämlich 1.000 verschiedene Geschäftsbedingungen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass ohne Ware auch kein Kaufpreis zu zahlen ist.

Greetz
Sheldrick

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an X bestellt online ein Produkt und zahlt per
Kreditkarte (andere Zahlungen werden nicht akzeptiert). Nun
findet X noch vor Produktversand raus, dass es sich um eine
Fälschung handelt und storniert seine Bestellung. Der
Verkäufer meldet sich einen Tag später, dass die Ware bereits
versendet wurde. Nach guten zwei Wochen kommt immernoch nichts
an.

Kann X sich den Umsatz auf seiner Kreditkarte einfach
zurückbuchen lassen?

Danke für die Antwort,

Es ist jedoch davon auszugehen, dass ohne Ware auch kein
Kaufpreis zu zahlen ist.

wie verhält es sich, wenn X jetzt auf einmal, trotz Widerruf eine Mail bekommen hat, dass die Ware am Zoll bereits liegt? Kann X immernoch das Geld zurück verlangen und die Ware nicht annehmen? Die Ware kommt aus HongKong.
Meldung an den Kreditkartenbetreiber ist bereits passiert.

Grüße Alex

Hallo,

Kann X sich den Umsatz auf seiner Kreditkarte einfach
zurückbuchen lassen?

der Kreditkartenanbieter ist Zahlungsverkehrsdienstleister und nicht Ombudsmann oder Warenversandmanager. Ganz grundsätzlich hat also die Kartengesellschaft nichts damit zu tun, ob die Ware ankommt, die richtige Ware geliefert wird oder ob diese defekt ist.

Davon abgesehen, kann es durchaus sein, daß der Betrag aus Kulanz wieder gutgeschrieben will, denn die Kartengesellschaften wollen vermeiden, daß ihre Dienstleistung mit negativen Ereignissen assoziiert wird. Außerdem gibt es sog. charge-back-Programme, die aber von Kartengesellschaft zu Kartengesellschaft anders aussehen. Insofern sollte die erste Reaktion immer der Griff zum Hörer sein.

Gruß
Christian

Völliger Unsinn. Auflösung hier

Es ist jedoch davon auszugehen, dass ohne Ware auch kein Kaufpreis zu zahlen ist.

Das ist leider völliger Unsinn, sorry.
Der Sinn der Akzeptanz von Kreditkartenzahlungen durch den Händler ist ja gerade, daß der Händler das Geld ähnlich wie Vorkasse nicht zurückholbar und sofort hat.

Natürlich gibt es bei den Kreditkartengesellschaften charge back- Regelungen bei z.B. Betrug vom Händler, und es gibt Kulanzregelungen. Auf beides gibt es aus meiner Sicht aber keinen Rechtsanspruch. Du mußt Dir das Geld im schlimmsten Fall vom Händler in Hong Kong zurückholen. Die Kreditkartengesellschaft hat lediglich das Geld in Deinem Auftrag zum Händler transferiert. Nicht mehr!

Greetz
Sheldrick

Erdbeerzunge

Klasse+Profi-Antwort. MfG

Hallo,

Du mußt Dir das Geld im schlimmsten
Fall vom Händler in Hong Kong zurückholen.

das geht dann aber nur, wenn er zahlungswillig ist, oder?

Grüße Alex

Hallo,

Du mußt Dir das Geld im schlimmsten
Fall vom Händler in Hong Kong zurückholen.

das geht dann aber nur, wenn er zahlungswillig ist, oder?

Logisch. Wenn er nicht zahlt, schaust Du dumm aus der Wäsche.

Ich würde an Deiner Stelle aber den Herausgeber der Kreditkarte kontaktieren. Es gibt, wie geschrieben, Kulanzregeln. Es kann sein, daß Du Strafanzeige wegen Betrug (Lieferung eines Plagiates statt eines Originales) stellen mußt, und das dann die Buchung storniert wird.

Grüße Alex

Das ist leider völliger Unsinn, sorry.

Ähhhh… Aja. Das geht doch auch etwas höflicher…

Schauen wir doch mal was das Gesetz sagt: § 433 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html)

"Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."

Wenn eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt ist, sind die Pflichten des Kaufvertrags nicht erfüllt und der Kaufvertrag ist anfechtbar (schwebend unwirksam).

Soviel zur formellen Begründung meiner Aussage.

Natürlich gibt es bei den Kreditkartengesellschaften charge
back- Regelungen bei z.B. Betrug vom Händler, und es gibt
Kulanzregelungen. Auf beides gibt es aus meiner Sicht aber
keinen Rechtsanspruch. Du mußt Dir das Geld im schlimmsten
Fall vom Händler in Hong Kong zurückholen. Die
Kreditkartengesellschaft hat lediglich das Geld in Deinem
Auftrag zum Händler transferiert.
Nicht mehr!

Da sagt ja keiner was anderes, das BGB wird außerdem in Hong Kong schwer durchzusetzen sein…
Bitte trotzdem etwas freundlicher beim nächsten mal.

Greetz
Sheldrick

"Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

Was genau hat Deiner Ansicht nach der Kaufvertrag mit der Abwicklung der Zahlungsverkehrsdienstleistung zu tun?

Wenn eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt ist, sind die
Pflichten des Kaufvertrags nicht erfüllt und der Kaufvertrag
ist anfechtbar (schwebend unwirksam).

Der ist nicht schwebend unwirksam, sondern noch nicht erfüllt. Aber auch das hat nichts mit der Zahlungsverkehrsdienstleistung zu tun. Diese ist von der Kreditkartengesellschaft zu erbringen. Ganz unabhängig davon, was mit dem Kaufvertrag los ist.

Bitte trotzdem etwas freundlicher beim nächsten mal.

Deine Antwort war falsch, egal wie man es formuliert.

Gruß
Christian

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OT: Völliger Unsinn.

Was genau hat Deiner Ansicht nach der Kaufvertrag mit der
Abwicklung der Zahlungsverkehrsdienstleistung zu tun?

Darum ging es mir überhaupt nicht. Daher war die Anmerkung auch: „Es ist jedoch davon auszugehen, dass ohne Ware auch kein Kaufpreis zu zahlen ist.“ Und nicht „Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Zahlungsverkehrsdienstleister zur Rückerstattung verpflichtet ist.“

Aber auch das hat nichts mit der
Zahlungsverkehrsdienstleistung zu tun. Diese ist von der
Kreditkartengesellschaft zu erbringen. Ganz unabhängig davon,
was mit dem Kaufvertrag los ist.

Darum ging es in der ursprünglichen Aussage auch nicht.

Deine Antwort war falsch, egal wie man es formuliert.

Ansichtssache. Aber ich denke, das führt hier sowieso zu weit vom Thema weg. Ein Missverständnis. Passt.

Greetz
Sheldrick

wie verhält es sich, wenn X jetzt auf einmal, trotz Widerruf
eine Mail bekommen hat, dass die Ware am Zoll bereits liegt?

Bei welchem Zoll? Dem deutschen oder dem in Hong Kong?

Kann X immernoch das Geld zurück verlangen und die Ware nicht
annehmen? Die Ware kommt aus HongKong.

Komplizierte Kiste. Wenn es um keine große Summe geht würde ich es einfach dabei belassen. Nach deutschem Recht hat X ja ein Rückgaberecht. Ob das jedoch auch für den Verkäufer in Hong Kong gilt und ob sich das überhaupt durchsetzen lässt ist eher unwahrscheinlich.

Hat X schon versucht, den Verkäufer zu kontaktieren und sich mit ihm zu einigen?

Greetz
Sheldrick

Darum ging es mir überhaupt nicht. Daher war die Anmerkung
auch: „Es ist jedoch davon auszugehen, dass ohne Ware auch
kein Kaufpreis zu zahlen ist.“ Und nicht „Es ist jedoch davon
auszugehen, dass der Zahlungsverkehrsdienstleister zur
Rückerstattung verpflichtet ist.“

Die Frage:
Kann X sich den Umsatz auf seiner Kreditkarte einfach
zurückbuchen lassen?

Die Antwort:
Das kann X am einfachsten herausfinden, indem er seinen Kreditkartenanbieter kurz anruft und nachfragt.
Bei 1.000 verschiedenen Kreditkartenanbietern gibt es nämlich 1.000 verschiedene Geschäftsbedingungen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass ohne Ware auch kein Kaufpreis zu zahlen ist.

Der letzte Satz ist zwar nicht falsch. Im Kontext aber ist das eine falsche Antwort, weil Du ganz eindeutig einen Bezug zwischen Kreditkartenunternehmen, deren AGB, ausbleibender Ware und damit nicht bestehender Zahlungspflicht herstellst.

Das ist und bleibt ein Trugschluß, der jedoch weit verbreitet ist, daher auch das Rumgereite.

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wie verhält es sich, wenn X jetzt auf einmal, trotz Widerruf
eine Mail bekommen hat, dass die Ware am Zoll bereits liegt?

Bei welchem Zoll? Dem deutschen oder dem in Hong Kong?

Beim deutschen Zoll

Kann X immernoch das Geld zurück verlangen und die Ware nicht
annehmen? Die Ware kommt aus HongKong.

Komplizierte Kiste. Wenn es um keine große Summe geht würde
ich es einfach dabei belassen. Nach deutschem Recht hat X ja
ein Rückgaberecht. Ob das jedoch auch für den Verkäufer in
Hong Kong gilt und ob sich das überhaupt durchsetzen lässt ist
eher unwahrscheinlich.

Hat X schon versucht, den Verkäufer zu kontaktieren und sich
mit ihm zu einigen?

Verkäufer wiest immer wieder darauf hin, dass die Ware beim Zoll zum abholen bereit liegt, oder

gleich nach dem Widerruf: „Die Ware ist bereits unterwegs“.

Grüße Alex

Beim deutschen Zoll

Dann müsstest du Post vom Zoll bekommen haben!

Verkäufer wiest immer wieder darauf hin, dass die Ware beim
Zoll zum abholen bereit liegt, oder

gleich nach dem Widerruf: „Die Ware ist bereits unterwegs“.

Wenn keine Nachricht vom Zoll gekommen ist, dann haben die nichts. Normalerweise muss man bei denen antanzen, den Kaufpreis nachweisen und evtl. erklären, ob es sich um ein Plagiat handelt oder nicht.
Ansonsten schicken die das Paket direkt weiter…

Greetz
Sheldrick

Beim deutschen Zoll

Dann müsstest du Post vom Zoll bekommen haben!

Verkäufer wiest immer wieder darauf hin, dass die Ware beim
Zoll zum abholen bereit liegt, oder

gleich nach dem Widerruf: „Die Ware ist bereits unterwegs“.

Wenn keine Nachricht vom Zoll gekommen ist, dann haben die
nichts. Normalerweise muss man bei denen antanzen, den
Kaufpreis nachweisen und evtl. erklären, ob es sich um ein
Plagiat handelt oder nicht.
Ansonsten schicken die das Paket direkt weiter…

Es kam Post von einer Gesellschaft der Schnellkuriere, die sich da wohl um alles kümmern und mir die Ware direkt nach Hause liefern würden. Dafür sollen nur die Umsatzsteuer entrichtet werden. Auf dem Schreiben habe ich angegeben, dass ich die Ware nicht annehmen werde und denen zugemailt.

Grüße Alex

Es kam Post von einer Gesellschaft der Schnellkuriere, die
sich da wohl um alles kümmern und mir die Ware direkt nach
Hause liefern würden. Dafür sollen nur die Umsatzsteuer
entrichtet werden. Auf dem Schreiben habe ich angegeben, dass
ich die Ware nicht annehmen werde und denen zugemailt.

Da bin ich mal gespannt, wie die reagieren! Ich glaube aber, dass du wenig Chancen hast, aus der Nummer rauszukommen (insbesondere da es sich um ein gewerbliches Geschäft handelt, da gilt kein Verbraucherschutz…).

Greetz
Sheldrick

Es kam Post von einer Gesellschaft der Schnellkuriere, die
sich da wohl um alles kümmern und mir die Ware direkt nach
Hause liefern würden. Dafür sollen nur die Umsatzsteuer
entrichtet werden. Auf dem Schreiben habe ich angegeben, dass
ich die Ware nicht annehmen werde und denen zugemailt.

Da bin ich mal gespannt, wie die reagieren! Ich glaube aber,
dass du wenig Chancen hast, aus der Nummer rauszukommen
(insbesondere da es sich um ein gewerbliches Geschäft handelt,
da gilt kein Verbraucherschutz…).

aber ich bin doch Endverbraucher und habe mit denen kein gewerbliches Geschäft abgeschlossen.

Greetz
Sheldrick

Achso, ich dachte nur wegen:

Dafür sollen nur die Umsatzsteuer entrichtet werden.

Das ist ja bei Endverbrauchern ja nicht üblich… Sorry.

Greetz
Sheldrick

MOD: Da sich…
Hi ihr 2

…der Thread jetzt schon sehr weit vor Bretthema wegbewegt, schließlich ich den Teilthread ab.

Gruß
Edith