Hallo,
ich habe im letzten Jahr meine Eigentumswohnung mit Übergabe zum 31.07.2011 verkauft. Im Juli auf der Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass eine Sonderzahlung in die Reparaturrücklage zu zahlen sei. Zahlbar war dies zum 01.09. und 01.11.2011. Nunmehr erhielt ich eine Wohngeldabrechnung, in der die Sonderzahlung für 7 Monate berechnet wurde.
Muss ich die Sonderzahlung für die 7 Monate leisten, obwohl die Wohnung zum 31.07.2011 verkauft wurde und sämtliche Rechte und Pflichten an die Käuferin übergegangen sind?
Wenn ich an die Eigentümergemeinschaft zahlen muss, kann ich für diesen Betrag dann die Käuferin in Anspruch nehmen?