Zahlung trotz ausbleibendem Erfolges?

Hallo
Folgender Fall:
Ein Mann will seinen Rechner hochfahren und stellt dann fest, das eine der Festplatten nicht erkannt wird. Sie ist zwar in der Datenträgerverwaltung vorhanden, aber wird als unvorbereitete Festplatte angezeigt.
Er ruft bei seinem Computerfachhändler an, der ihm sagt das wohl der „Index zerschossen ist“ und sie diesen wieder herstellen können und die Daten zum größten Teil retten können. Da dort sehr viele und wichtige Daten drauf sind, macht er dieses und bringt die Platte hin.
Eine gute Woche später holt er die Platte wieder ab und ihm wird gesagt, das die meisten Daten gerettet werden konnten.
Der ganze „Spaß“ kostet ihm 50 Euro.
Zu Hause entdeckt er nun aber, das einige Daten wieder vorhanden sind, aber die dazugehörigen Programme damit nichts mehr anfangen können.
Muß er trotzdem dafür zahlen ?
Der Arbeitsvorgang wurde ja vermutlich gemacht, aber der Erfolg ist ja gleich Null. Einfacher wäre es in dem Falle gewesen einfach die Festplatte neu zu formatieren. Der Erfolg wäre der selbe.

Vielleicht kennt sich damit ja einer aus.
Gruß
Andreas

Muß er trotzdem dafür zahlen ?

Hat die Fa. nach Dienstvertragsrecht gearbeitet = ja, anders wäre es bei Werksvertragsrecht, da wird der Erfolg geschuldet.

Na, über die Einordnung Dienst- oder Werkvertrag müsste man hier vielleicht erst mal diskutieren.

Levay