Zahlung versäumt - zahlt die KFZ-Versicherung?

Hallo,

jemand erhält im November 2008 seine KFZ-Versicherungsrechnung für 2009. Auf dieser steht: „Fälligkeitstag: 01.01.2009“. Am 06.01.2009 unterläuft dem Fahrer ein winziges, eigentlich kaum nennenswertes Verkehrsunfällchen beim Ausparken, ohne dass am anderen Fahrzeug ein auf den ersten Blick sichtbarer Schaden feststellbar gewesen wäre.
Mal angenommen, der Unfallgegner stellt doch einen Schaden fest - würde die KFZ-Versicherung für diesen aufkommen, wenn oben erwähnte Rechnung am Tag des Unfalls noch nicht beglichen war?

Danke! :smile:

Hallo,

Auch Hallo,

jemand erhält im November 2008 seine KFZ-Versicherungsrechnung
für 2009. Auf dieser steht: „Fälligkeitstag: 01.01.2009“.

Das heißt, dass der Versicherungsbeitrag zum genannten Datum fällig ist.

Am 06.01.2009 unterläuft dem Fahrer ein winziges, eigentlich kaum
nennenswertes Verkehrsunfällchen beim Ausparken, ohne dass am
anderen Fahrzeug ein auf den ersten Blick sichtbarer Schaden
feststellbar gewesen wäre.

Das nennt man Pech :wink:

Mal angenommen, der Unfallgegner stellt doch einen Schaden
fest - würde die KFZ-Versicherung für diesen aufkommen, wenn
oben erwähnte Rechnung am Tag des Unfalls noch nicht beglichen
war?

Ja, wenn der Vertrag noch nicht qualifiziert gemahnt war, was ich mir nach 6 Tagen nicht vorstellen kann.

Danke! :smile:

Bitte

Gruß Keki

Ja, denn sie hat eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle abgegeben und diese ist am 6.1. noch nicht widerrufen.