Hallo!
M holt sich Handwerker ins Haus, um seine Badezimmeramatur zu erneuern. Die nach Kostenposten aufgeschlüsselte Rechnung des Handwerkers findet er im Punkt Materialkosten zu hoch. M verlangt vom Handwerker Belege, dieser sagt er könne sich die im Betrieb (gleiche Stadt, gleicher Ortsteil) anschauen, oder gegen Gebühr zuschicken lassen. M möchte keine weiteren Gebühren zahlen und auch nicht vorbeikommen. Kann M daher die Zahlung des Gesamtbetrags verweigern? Muss der Handwerker auch kostenlos Belege zuschicken? Kann der Handwerker mahnen?
hi,
das kommt davon, wenn man mündlich Aufträge vergibt/annimmt und keinerlei Regelungen trifft und fixiert
…Handwerkers findet er im Punkt Materialkosten zu hoch.
gab es keine Vereinbarung? Mündlich? Schriftlich? Dann hat der Kunde Pech gehabt und muss zahlen
M verlangt vom Handwerker Belege,
Belege wofür? Ein Handwerker wird niemals seine Einkaufspreise offenlegen. Meint M damit örtliche Vergleichspreise? Falls es Vergleichspreise gibt und diese um ein Mehrfaches überschritten wurden,
sollte der Kunde nachverhandeln, bzw einen angemessenen Teil von der Rechung abziehen.
Kann M daher die
Zahlung des Gesamtbetrags verweigern?
was glaubst Du?
Muss der Handwerker auch
kostenlos Belege zuschicken?
Belege? welche Belege?
Eine Rechnung muss er schicken, ja
Kann der Handwerker mahnen?
was denkst Du?
und mit solchen Sachen müssen sich also die Gerichte Tag für Tag rumärgern. Deshalb sind die immer so überlastet
Nichts vereinbart, erst recht nicht schriftlich und daher auch nichts von alledem beweisbar? (Ausser wenn es eindeutig Wucher wäre, aber danach klingt das hier nicht)
Was glaubst du, wie so etwas entschieden wird?
Verhandelt gefälligst anständig, dafür ist einem der Mund gewachsen, dass man reden kann
Gruss