Hallo , es liegt eine Krankschreibung seit 19.03.2014 nach OP vor. Diese besteht noch immer. Am 17.02.2015 liegt eine erneute OP an , wird das Kg wieder für den gesamten Zeitraum gewährt ? ( 1. OP Knie rechts - 2.OP Knie links ) .
Gruß…lopes1
Hallo , es liegt eine Krankschreibung seit 19.03.2014 nach OP vor. Diese besteht noch immer. Am 17.02.2015 liegt eine erneute OP an , wird das Kg wieder für den gesamten Zeitraum gewährt ? ( 1. OP Knie rechts - 2.OP Knie links ) .
Gruß…lopes1
Hallo,
wenn die Erkrankung hinzugetreten ist, also während der ersten Arbeitsunfähigkeit beginnt, verlängert sich der Gesamtkrankengeldanspruch (maximal 78 Wochen - ohne anrechenbare Vorerkrankungen) nicht.
Gruss
Czauderna
Also das heißt , obwohl es zwei Baustellen sind wird es als eine Krankheit angesehen ? gruß lopes1
Also das heißt , obwohl es zwei Baustellen sind wird es als
eine Krankheit angesehen ? gruß lopes1
Ja, wegen § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
Die AU wegen Krankheit 1 muß (mindestens „eine theoretische Sekunde“) beendet sein, bevor eine AU wegen Krankheit 2 ausgestellt wird, damit ein neuer Anspruch entsteht.
Schreibt der Arzt jedoch bei laufender AU wegen Krankheit 1 auch die Krankheit 2 als zusätzliche Diagnose auf die AU-Bescheinigung, entsteht kein neuer Anspruch.
&Tschüß
Wolfgang
Im Detail erläutert
Hallo,
als Ergänzung: http://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krank…
vdmaster
Hallo , was passiert mit dem bestehnden Arbeitsverhältnis bei einer Aussteuerung . Von Seiten des Arbeitgebers solle doch ein Aufhebungsvertrag gemacht werden. Beim zweiten Krankenbild (linke Knie OP ) besteht denn ja kein voller Leistungansanspruch mehr . Nun zum Kern , geht XY zum Arzt lässt sie für die 1. OP ( rechtes Knie ) wieder Arbeitsfähig schreiben geht zum Arbeitsamt meldet sich Arbeitsuchend und geht dann zur besagten zweiten OP .
Gruß lopes1