Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse

Hallo :slight_smile: ich habe folgendes Problem: Um es kurz und bündig auf einen Nenner zu bringen, ich beziehe seit 01.09.2016 Krankengeld von der AOK (selbst da wurden mir schon Steine in den Weg gelegt).
Mein Status ist nach erfolgter Reha: Arbeitsunfähig! Es hieß in der Zeit der Reha ruht der Anspruch auf Krankengeld weil ich ja da Übergangsgeld von der DRV erhalten soll. Nun stellt sich die AOK nach erfolgter Reha wieder quer und verweist drauf, dass sie erst den ausführlichen bericht der Rehaklinik bekommen müssen, die dann der MdK prüft ob weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Da dies vermutlich noch X Wochen dauert bis dieser vorliegt bekomme ich auch keine Krankengeldzahlung, das Arbeitsamt verweigert mir eine Zahlung von Arbeitslosengeld da ich ja nicht arbeitsfähig bin.
Villeicht noch die Information, ich habe einen GdB von 100 % +G. bin nach inzwischen 8 OP’s an der WS, Herzmuskelentzündung und Schlaganfall mit Sicherheit kein Simulant der „krank“ macht, die nächste OP an der HWS steht wahrscheinlich kurz bevor.
Trotzdem wollen die Schreibtischtäter nicht kapieren das ich derzeit nichts arbeiten kann.

Ich hatte mich schon selbst etwas informiert, da komme ich leider nicht weiter.
Hat jemand von Euch, liebe Community für mich Fakten, mit denen ich arbeiten kann? Danke

Gruß Harald

In der Materie kenne ich mich nicht genau aus. Weiß nur aus dem Freundeskreis, dass der Freund auch kein Geld bekam, weil immer Akten und Berichte etc fehlten und es immer hieß, das muss alles gesichtet werden etc…Das Sozialamt kann hier aushelfen, wenn es geht den Lebensunterhalt zu sichern. Muss dann später zurück gezahlt werden… Welche Schritte man hier macht oder so, keine Ahnung, aber ich denke, da könntest du dich schlau machen. Viel Glück!

Danke erst mal für die Info :slight_smile:

Hallo,
hast Du denn keinen Entlassungsschein (nicht verwechseln mit dem Entlassungsbericht) bekommen - da steht grundsätzlich drauf wie die Entlassung aus der Reha erfolgt „arbeitsfähig“ oder „arbeitsunfähig“. Es findet auch bereits in der Reha ein Abschlussgespräch statt - was wurde da gesagt ?.
Wann warst du nach der Entlassung bei deinem behandelnden Arzt ?.
Gruss
Czauderna

Man muss nicht antworten, wenn man keine Ahnung hat.
Hier sind noch ein paar Experten unterwegs, die antworten können, u.a. Gunther.

An den UP

Es ist mir jetzt schon öfter, hier im Forum, aber auch im echten Leben, zu Ohren gekommen, dass die Krankenkassen und die Rentenversicherung sich gegenseitig zu Lasten des Versicherten den schwarzen Peter zuschieben. In den meisten Fällen hilft hier nur ein Fachanwalt für Sozialrecht, der aufräumt. Er kann besser helfen als anonyme Leute in einem Forum.

Data

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Also da ich in der Rehaklinik keinerlei wertvolle Therapien bekam, habe ich die eine Woche Verlängerung zurückgezogen (nach Rücksprache mit dem Kostenträger) es gab dann weder ein Abschlußgespräch, Abschlußuntersuchung und der Entlassbrief war auch nur handgeschrieben eine A 4 Seite mit Diagnosen und Medikation, erst auf Nachfrage wurde mir dann der Entlassungsschein geschickt mit der Angabe: Arbeitsunfähig entlassen. Ich bin am 5.12. entlassen worden und war am gleichen Tag bei meinem Hausarzt der mir dann eine Folge AU ausstellte.
Die nette Dame bei der AOK angeschrieben antwortete Sie nur per Mail:
"Es verbleibt vorerst bei unserem Bescheid vom 11.11.2016. Um über einen weiteren Anspruch auf Krankengeld entscheiden zu können benötigt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) erst den ausführlichen Entlassungsbericht
der Rehaklinik. In diesem Bericht wird über Ihr weiteres Leistungsbild entschieden, dass auch wichtig für die weitere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist. Es kommt hierbei nicht auf den § 46 SGB V (Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld) an.

Um über Ihren weiteren Anspruch auf Krankengeld schnellstmöglich entscheiden zu können, bitten wir Sie, sich den ausführlichen Entlassungsbericht vom Hausarzt aushändigen zu lassen. Reichen Sie diesen dann bitte in einem verschlossenen Umschlag (zur Vorlage beim Medizinischen Dienst) bei uns ein."

Das ist der aktuelle Stand der Dinge.
Danke für die fachliche Nachfrage

Hallo,
das geht gar nicht - da kommt die Kasse um die Krankengeldzahlung nicht herum - du bist arbeitsunfähig entlassen worden, warst am Entlasstag beim Hausarzt, der hat dir eine Folgemeldung gegeben - klarer geht es überhaupt nicht, die Kasse muss Krankengeld zahlen. wenn die Kasse künftig nicht tun will, ja, dann kann sie den MDK beauftragen deine Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen - die geschieht dann aber nur für die Zukunft - lass dich da nur nicht abwimmeln - schriftlichen Widerspruch einlegen mit den o.g. Fakten als Begründung und rechtsmittelfähigen Bescheid abfordern, sollte die Kasse bei ihrer Ablehnung verbleiben.
Was stand denn in den Bescheid von 11.11. - der war ja noch vor der Rehaentlassung - auch so ein Unding.
Gruss
Czauderna

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Moin Günther,

ein bisschen ot. Kannst du meinen Eindruck bestätigen, dass die KK gegen die Versicherten aufmunitionieren?
Wie gesagt, schon einige persönliche Gespräche geführt, wo die KK nach Aktenlage entschieden haben, dass der Versicherte wieder gesund ist, nachdem ein Mitarbeiter der KK sich telefonisch nach dem Befinden des Versicherten erkundigt hatten.

Data

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Sehr abhängig davon, welche KK und welcher Sachbearbeiter. Das ist zumindest mein Eindruck.

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Guten Morgen.Mein Fall ist eigentlich im Prinzip Sonnenklar was meine Arbeitsunfähigkeit anbetrifft. Ich habe nicht umsonst 100 % GdB und ein B im Ausweis stehen. Es steht auch in Kürze ein Termin bei meinem Neurochirurgen an der dann entscheiden muß ob es eine erneute OP in der HWS gibt.
Aufgrund meiner aktuellen Symptomatik könnte ich nicht mal als Pförtner arbeiten, ich muß mich inzwischen aufgrund meiner Schmerzen mit Morphin vollpumpen um einigermaßen über den Tag zu kommen.Das ist der Dame von der KK durchaus bekannt. Was sie aber nicht davon abhält genau wie zu Beginn meiner AU anzuzweifeln das ich zur Zeit einfach arbeitsunfähig bin. Vor der Reha bekam ich in diesem Bescheid nur die Info, dass mein Anspruch auf KK bis auf weiteres ruht da ich von der DRV Übergangsgeld bekommen soll. Da „lustige“ daran ist auch noch, dass die Dame der KK den Antrag auf ÜG scheinbar nicht mal an die DRV schickte, weil ich gestern auf Nachfrage bei der DRV wann ich denn mit der Zahlung der ÜG rechnen kann, mir den Antrag den ich ausgefüllt hatte und meine nette Dame bei der KK den anderen Teil angeblich zusammen zur DRV vor der Reha schickte. Nur das dieser Antrag auf ÜG laut DRV nicht vorliegt. So schieben sich KK AfA und DRV nun den schwarzen Peter hin und her und ich bin der gelackmeierte der kein Geld sieht.
ich hatte die nette Dame der KK ja schon mal gebeten einen widerspruchsfähigen Bescheid zu schicken aber da kam nur bla bla per Email.
Langsam wird das zu never-ending-story :frowning: ich habe nun auch den Zusatz zum Namen der KK verstanden - Gesundheitskasse- die nur da ist wenn man gesund ist…

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Guten Morgen Günther,
zu Deiner Frage was denn in dem „Bescheid“ Brief, steht:
Sie erhalten mit Beginn der medizinischen Rehabilitations-Maßnahme ab dem 14.11.16 Übergangsgeld von der DRV. Mit Beginn der Maßnahme ruht Ihr Krankengeld aufgrund gesetzlicher Vorschriften in voller Höhe.
Unsere Krankengeldzahlung endet daher am 13.11.16, sofern bis dahin Arbeitsunfähigkeit in Form von einer AU tatsächlich bestätigt wird.
Nach dieser Maßnahme stehen Sie der Arbeitsvermittlung voraussichtlich wieder zur Verfügung. Damit Sie weiterhin finanziell abgesichert sind, empfehle ich Ihnen nach Abschluss Ihrer Reha bei der AfA zu melden. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie „arbeitsunfähig“ entlassen wurden. in diesem Fall kann über einen weiteren Anspruch auf KK erst entschieden werden, wenn uns der vollständige Entlassungsbericht vorliegt. bla bla…

das stand in dem Brief vom 11.11…

um das zahlen drücken sich alle, egal ob KK DRV oder AfA. Das ist zumindest meine Meinung.

Hallo,
das ist eine völlig neue „Qualität“ der Krankengeldeinsparung und eine ganz fiese und meiner Meinung nach auch kein rechtmäßiges Vorgehen der Kasse.
"Nach dieser Maßnahme stehen Sie der Arbeitsvermittlung voraussichtlich
wieder zur Verfügung. Damit Sie weiterhin finanziell abgesichert sind,
empfehle ich Ihnen nach Abschluss Ihrer Reha bei der AfA zu melden. Dies
gilt auch für den Fall, dass Sie „arbeitsunfähig“ entlassen wurden. in
diesem Fall kann über einen weiteren Anspruch auf KK erst entschieden
werden, wenn uns der vollständige Entlassungsbericht vorliegt

Den ersten Satz könnte man ja gerade noch so stehen lassen und evtl. sogar auch noch verstehen, aber dann wird es heftig. Man muss sich das mal wirklich aus der Praxis heraus vorstellen. Der Versicherte wird eindeutig als arbeitsunfähig entlassen - die Kasse will aber kein Krankengeld zahlen sondern will dies erst nach Vorlage des Entlassungsberichtes entscheiden und zwar unter Einbeziehung des MDK. Meines Wissens nach ist die Reha-KLinik verpflichtet einen Entlassungsbericht innerhalb von 14 Tagen zu erstellen und bei vorliegender Einverständniserklärung des Versicherten der Kasse/MDK zu übersenden - da haben wir schon 14 Tage in denen der versicherte nichts weiß und nichts hat. Jetzt kommt der Bericht zum MDK und der wertet diesen aus - mir ist vollkommen schleierhaft, wie der MDK rückwirkend aus dem Entlassungsbericht, in dem natürlich auch steht, wie auf dem Entlassungsschein auch - „arbeitsunfähig entlassen“ . medizinische Fakten entnehmen will (ohne den Patienten persönlich zu sehen), die Aussage der Reha-Klinik Lügen straft. Mittlerweile sind aus den 14 Tagen mit Sicherheit auch schon drei Wochen geworden.
Wenn nun der Versicherte dem „Rat“ seiner Kasse folgt und ALG-1 Leistungen beantragt und diese auch erhält, dann wird allein dadurch schon dokumentiert, dass er in Wirklichkeit doch arbeitsfähig ist, also, egal was der MDK nach drei Wochen feststellt.
Erhält der Versicherte kein ALG-1, sondern ALG_2 ist die Sache genau so klar - denn bei ALG-2 Bezug gibt es kein Krankengeld.
Um ein Widerspruchsverfahren würde es sich auch nicht handeln wenn der Versicherte sich blind nach dem Rat seiner Kasse richten würde. Am Ende hätte die Krankenkasse den Fall bei sich mit dem Entlassungstag aus der Reha abgeschlossen - unglaublich
Gruss
Czauderna

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Hallo Data,
na ja, eigentlich kann ich das nicht. Allein, wenn ich sehe was bei uns in den letzten ca. 2 Jahren getan wurde um ja nicht als „kundenfeindliche“ Kasse zu gelten, glaube ich schon, dass es eben im Rahmen des Wettbewerbes eben nicht mehr angesagt ist den Kunden wie einen Bittsteller zu behandeln - einen schlechten Ruf hat man schnell und das kann schon von Nachteil sein, es sei denn, man kann sich das leisten. Auch wenn ich dafür immer „Prügel“ bezogen habe - die Fälle, von denen wir hören und lesen, vor allen Dingen in Foren wie diesem hier, sind, gemessen an der Gesamtzahl aller Fälle tatsächlich nur „Einzelfälle“ und auch bei denen, wenn es dann an die Details, also die Feinheiten geht, sind es meist menschliches Fehlverhalten als Ursachen, welche aber dann den Eindruck hinterlassen, dass das alles, wie es so gekommen ist „von oben“ gesteuert oder sogar konkret angewiesen wurde.
Dem muss man derzeit als „Experte“ noch widersprechen - hoffentlich bleibt das auch so. Gleichwohl ist jeder Einzelfall bei dem der Versicherte seiner Krankenkasse bzw. den ausführenden Mitarbeitern hilflos ausgeliefert ist ein Fall zu viel - denn das seine Krankenkasse im Allgemeinen doch eine gute Kasse ist, nützt dem Betroffenen
dann rein gar nix.
Gruss
Czauderna

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Danke Günther für Deine Einschätzung der Lage :slight_smile: !
Ja da macht sich Ohnmacht breit, weils keine bis kaum Möglichkeiten gibt dagegen anzugehen :frowning:

Wende Dich unverzüglich dahin: http://www.bundesversicherungsamt.de/impressum.html
Das ist die Ausichtsbehörde der gesetzlichen Krankenversicherungen= GKV. ramses90

Hallo,
bist du dir da auch sicher ? - Es handelt sich um eine AOK - da kann auch durchaus das betreffende Bundesland die Aufsichtsbehörde sein.
Unabhängig davon sind das Anrufen der Aufsichtsbehörde in solchen Einzelfällen sehr, sehr selten von Erfolg gekrönt und wenn, dann auch mit erheblicher Zeitverzögerung.
Es läuft meist immer nach dem gleichen Muster ab - Versicherter beschwert sich bei der Aufsichtsbehörde -
Die Beschwerde wird dort bewertet und danach wird von der betroffenen Kasse eine Stellungnahme angefordert, natürlich auf dem offiziellen Weg, also bei der Hauptverwaltung - Dort wird die Anfrage geprüft und es wird eine Stellungnahme der betroffenen Fachabteilung und natürlich auch eine Stellungnahme der involvierten Mitarbeiter
angefordert - dann wird seitens der Hauptverwaltung eine Stellungnahme der Kasse an die Aufsichtsbehörde gegeben - nun wird von der Aufsichtsbehörde die Stellungnahme der Kasse ausgewertet und beurteilt, ja und dann erhält der Beschwerdeführer in der Regel ein Schreiben der Aufsichtsbehörde, dass hier in der Entscheidung der Kasse kein Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift zu erkennen ist. Das Ganze passiert dann zu einem Zeitpunkt, zu dem ohnehin die Angelegenheit so oder so schon entschieden ist.
Gruss
Czauderna

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Hallo,
AOK habe ich leider überlesen. Danke für den Hinweis.
Dann soll er sich hier: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/beschwerde/aufsichtsbehoerden/
das zuständige Bundesland raus suchen und sich dahin wenden.
Mir ist schon klar, dass das wie Du schreibst, ein Weg ist der erst dann zu einem Ergebnis führen kann wenn alles schon lange vorbei ist.
Es geht mir darum, dass ein derartiges Verhalten einer GKV und deren Mitarbeitern ja eigentlich ein untragbarer Zustand ist und wenn sich nie jemand deswegen beschwert, dann ändert sich daran auch nichts.
Selbst wenn es dann zu dem von Dir geschilderten Ergebnis kommt, führt es ja evtl. dazu, dass die betreffende Mitarbeiterin seitens ihres Arbeitgebers Konsequenzen erföhrt.
MfG
ramses90

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Hallo Ramses,
sagen wir mal so - da muss es schon dicke kommen und bei einem Fall passiert meines Erachtens nach gar nix. Nur wenn sich die Beschwerden über die gleiche Kasse und über gleichgelagerte Fälle häufen, dann wir auch die betroffene Kasse ein Interesse daran haben, dass das aufhört und dann kann es für die Mitarbeiter unangenehm werden.
Ich will jetzt niemanden davon abhalten sich zu beschweren . wo immer oder auch bei wem - man sollte allerdings stets bedenken dass auch in der Praxis die Theorie sich von der Praxis unterscheidet, und zwar deutlich - grins !!.
Gruss
Czauderna

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Hallo,
grundsätzlich kann ich da zustimmen, weil in solchen Sachen immer der Versicherte sozusagen „zwischen den Stühlen sitzt“. Andererseits ist es natürlich auch so, dass jeder Sozialversicherungsträger, hier Krankenkasse und Rentenversicherung auch die gesetzliche Verpflichtung hat, nur das zu zahlen wofür auch die Zuständigkeit besteht und genau das führt dann oftmals zu diesem „Schwarzer Peter - Spielchen“ - die Leistungsträger haben dafür auch die entsprechende Zeit, der betroffene Versicherte meist nicht. Eine Lösung dafür kann ich leider nicht anbieten, höchstens die, dass alles was mit medizinischer Behandlung und Reha. zu tun hat immer bei der Krankenkasse angesiedelt würde, dafür niedrigere Rentenversicherungsbeiträge aber höhere Krankenversicherungsbeiträge (auf da jetzige System bezogen).
Gruss
Czauderna